Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Wahl von Gleichstellungsbeauftragten in Dienststellen des Bundes und der Länder, finden auch in juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Universitäten und sonstigen Institutionen und Unternehmen regelmäßig Gleichstellungsbeauftragten-Wahlen statt. Diese Wahlen können nun auch sicher, rechtsverbindlich, kostensparend und bequem über das Internet vorgenommen werden.

In Dienststellen des Bundes mit mindestens 100 Beschäftigten ist verpflichtend eine weibliche Gleichstellungsbeauftrage sowie eine Stellvertreterin zu wählen und zu bestellen. In den Bundesländern erfolgt die entsprechende Umsetzung durch Landesgleichstellungsgesetze. Da die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beim Bund vier Jahre beträgt, finden auch die entsprechenden Wahlen alle vier Jahre statt. In anderen Institutionen kann der Wahlturnus abweichen und beispielsweise drei Jahre betragen.

Urnen- und Briefwahl verursachen hohen Aufwand und erhebliche Kosten

Das herkömmliche Wahlverfahren sieht eine Urnenwahl mit begleitendem Briefwahlverfahren vor. Die hierfür erforderlichen organisatorischen und finanziellen Aufwände sind aber beträchtlich: Wahllokale müssen eingerichtet werden und Wahlhelfer rekrutiert werden. Stimmzettel müssen gedruckt und manuell ausgezählt werden. Und die Beschäftigten müssen ihren Arbeitsplatz für die Stimmabgabe verlassen, woraus neben dem reinen Wahlakt häufig weitere Verteilzeiten entstehen. Für die Briefwahl entstehen weitere Kosten in Form der Zu- und Rücksendung der Wahlunterlagen. Briefwahlen bedeuten zudem immer auch eine Belastung der Umwelt.

Die gesamten genannten Kosten und Aufwände entfallen bei der Durchführung der Gleichstellungsbeauftragten- Wahl als Online-Wahl. Dadurch werden sowohl für Wahladministratoren, als auch für Wähler die Aufwände erheblich reduziert.

Verwaltungskosten reduzieren und Wählerbedürfnisse berücksichtigen

Die Online-Wahl der Gleichstellungsbeauftragten spart der Behörde, Institution oder dem Unternehmen also nicht nur selbst Kosten und Aufwände, sondern nimmt auch Rücksicht auf die Bedürfnisse der Wähler. Diese können bequem und sicher die Stimmabgabe von ihrem Arbeitsplatz oder von jedem anderen internetfähigen Endgerät vornehmen.

Auch durch Krankheit, Urlaub oder Heimarbeitsplatz verhinderte Wahlberechtigte können sich so einfach an der Wahl beteiligen. Diese Bequemlichkeit birgt daher auch die große Chance einer höheren Wahlbeteiligung und damit einer größeren Akzeptanz des Wahlergebnisses. Der Schutz der Daten, die Sicherheit der Stimmabgabe, die geheime Wahl und die Rechtssicherheit des Wahlergebnisses, das auf Knopfdruck zur Verfügung steht, werden dabei von modernen Online-Wahlsystemen, wie POLYAS, gewährleistet.

Juristische Voraussetzungen für Online-Wahlen sind erfüllt

Die Möglichkeit der elektronischen Wahl ist in § 5 (Form der Wahl) und § 18 (Elektronische Wahl) der Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreter in Dienststellen des Bundes (GleibWV) ausdrücklich vorgesehen, so dass die juristischen Voraussetzungen beim Bund bereits geregelt sind. Ergänzungen der Wahlordungen nicht-staatlicher Institutionen und Unternehmen können also entsprechend vorgenommen werden. Daher ist es genauso problemlos möglich, Gleichstellungsbeauftrage online zu wählen, wie beispielsweise auch Gremien in Hochschulen oder Jugendvertreter in Gemeinden und Kommunen.