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Der Ablauf der Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz im Überblick

Ablauf der Delegiertenversammlung zur Wahl des Aufsichtsrats

Die Online-Wahl des Aufsichtsrats ist nicht im Mitbestimmungsgesetz verankert und daher nicht rechtsgültig. Bitte bedenken Sie: Wenn auch Sie Ihren Aufsichtsrat online wählen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar. Wenn Sie sich dafür einsetzen wollen, diese Wahl online durchzuführen, kontaktieren Sie bitte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wählt ein Unternehmen die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats durch Delegierte, so leitet der Wahlvorstand eine Delegiertenversammlung ein. Auf dieser werden die Arbeitnehmervertreter durch die Delegierten in den Aufsichtsrat gewählt. 
Lesen Sie im Folgenden, wie die Delegiertenversammlung abläuft. 

Vorbereitung der Delegiertenversammlung

Der Tag der Delegiertenversammlung
Der Wahlvorstand bestimmt einen Tag für die Delegiertenversammlung. Müssen keine neuen Delegierten im Unternehmen gewählt werden, weil die Amtszeit der Delegierten noch andauert, soll die Versammlung spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Amtszeit des Aufsichtsrats stattfinden.

Die Delegiertenliste
Der Wahlvorstand erstellt eine Liste mit allen gewählten Delegierten. Innerhalb der Delegiertenliste sollen Arbeitnehmer und leitende Angestellte getrennt aufgelistet werden. Der Wahlvorstand muss die Delegiertenliste während der Delegiertenversammlung zur Einsichtnahme auslegen.

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Bekanntmachung der Delegiertenversammlung
Der Wahlvorstand macht die Delegiertenversammlung spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung bekannt. Die Mitteilung wird den Delegierten entweder gegen eine Empfangsbestätigung oder per Einschreiben zugestellt.
Die Mitteilung enthält folgende Informationen:

  • Nur Delegierte die auf der Delegiertenliste stehen, dürfen wählen
  • Die Einsichtnahme der Liste, des Gesetzes und der Wahlordnung ist auf der Delegiertenversammlung möglich
  • Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden von allen Delegierten gewählt
  • Einsprüche gegen die Liste können vor dem Beginn der Stimmabgabe beim Wahlvorstand eingereicht werden
  • Wie viele Stimmen den Delegierten zustehen
  • Die Stimmabgabe ist an die eingereichten Wahlvorschläge gebunden
  • Ort, Tag und Zeit der Delegiertenversammlung und der öffentlichen Stimmauszählung
  • Die Anschrift des Wahlvorstands
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Ablauf der Delegiertenversammlung

Einsprüche gegen die Delegiertenliste
Die Delegierten können vor Beginn der Stimmabgabe Einspruch gegen die Delegiertenliste beim Wahlvorstand einreichen. Der Wahlvorstand hat unverzüglich über den Einspruch zu entscheiden und dem Delegierten die Entscheidung mitzuteilen.

Die Stimmzettel
Der Wahlvorstand soll die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln in der Reihenfolge der Ordnungsnummern und unter Angabe der an 1. Und 2. Stelle angegebenen Bewerber mit Familienname, Vorname und Beschäftigungsart anführen. Ist für einen Wahlvorschlag ein Kennwort angegeben, so muss auch dieses auf dem Stimmzettel verzeichnet werden. Die Stimmzettel sollen in Form, Farbe, Beschriftung, Größe und Beschaffenheit identisch sein.  Werden Wahlumschläge verwendet, müssen auch diese identisch sein. Finden mehrere Wahlgänge statt sollen sich Stimmzettel und Wahlumschläge der verschiedenen Wahlgänge farblich unterscheiden.

Die Stimmabgabe
Die Stimmabgabe auf der Versammlung der Delegierten erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Verfügt ein Delegierter über mehrere Stimmen, so gibt er für jede seiner Stimmen einen Stimmzettel ab. Eventuell werden Wahlumschläge eingesetzt, in die die Stimmzettel gesteckt werden, bevor sie in die Wahlurne gelegt werden.

Die Stimmauszählung und die Bekanntmachung der Ergebnisse
Nach dem Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die Wahlurne und beginnt unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen. Dabei prüft er überdies die Gültigkeit der Stimmzettel. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht. Nachdem das Ergebnis feststeht, teilt der Wahlvorstand den Gewählten ihre Wahl mit, fertigt eine Wahlniederschrift an und macht das Ergebnis für zwei Wochen im Unternehmen bekannt. 

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Vorteile der Online-Wahl

Auch wenn das Gesetz die elektronische Stimmabgabe bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat noch nicht vorsieht, nutzen bereits viele Unternehmen die Vorteile der Online-Wahl. 
Führen Sie auf Ihrer Delegiertenversammlung die Stimmabgabe per Live-Voting durch und minimieren Sie auf diese Art Fehler bei der Auszählung. Die Stimmen der Delegierten werden direkt nach der Wahl durch unser Wahlsystem ausgezählt. Der Wahlvorstand kann sich das Wahlergebnis nach Abschluss der Auszählung einfach als PDF-Datei herunterladen. So vereinfachen Sie den Prozess der Stimmabgabe für die Wahlberechtigten und den Wahlvorstand. Ganz nebenbei senken Sie die Wahlkosten, da keine Kosten für die Produktion der Stimmzettel und der Wahlumschläge anfallen.