Effizientes Wahlmanagement bei Ihrer Aufsichtsratswahl
Die Online-Wahl des Aufsichtsrats ist nicht im Mitbestimmungsgesetz verankert und daher nicht rechtsgültig. Bitte bedenken Sie: Wenn auch Sie Ihren Aufsichtsrat online wählen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar. Wenn Sie sich dafür einsetzen wollen, diese Wahl online durchzuführen, kontaktieren Sie bitte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Wahlordnungen zur Aufsichtsratswahl sind komplex genug, vereinfachen Sie das Wahlmanagement durch die Online-Wahl.
Vorteile der Online-Aufsichtsratswahl:
- Stimmzettel einfach online erstellen und Druckkosten senken
- Wählerliste als Excel-Datei im Wahlsystem hochladen
- Wahlberechtigte verschiedenen Wählergruppen zuteilen
- Rechtssichere Wahlergebnisse als PDF herunterladen
Alles, was Sie zur Einrichtung der Online-Wahl benötigen, sind ein gültiges Wählerverzeichnis und ein Internetzugang. Nun können Sie Ihre Online-Wahl ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen gestalten.
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Wähler aktivieren und die Wahlbeteiligung steigern
Während der Wahl können Sie die Wahlbeteiligung in Echtzeit einsehen und Wahlerinnerungen an die Wähler versenden. So aktivieren Sie Ihre Wähler und motivieren sie zur Stimmabgabe. Auch eine Wahlwebsite mit Informationen zur Wahl bietet sich zur Wahlwerbung an.
Lernen Sie weitere Tricks zur Steigerung der Wahlbeteiligung kennen