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Aufsichtsratswahl im Unternehmen und Betrieb online durchführen

Ablauf der Delegiertenwahl zur Aufsichtsratswahl

Die Online-Wahl des Aufsichtsrats ist nicht im Mitbestimmungsgesetz verankert und daher nicht rechtsgültig. Bitte bedenken Sie: Wenn auch Sie Ihren Aufsichtsrat online wählen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar. Wenn Sie sich dafür einsetzen wollen, diese Wahl online durchzuführen, kontaktieren Sie bitte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

In Unternehmen mit mehr als 8.000 Arbeitnehmern oder nach einer Abstimmung der Arbeitnehmer, wird die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat durch Delegierte gewählt. Der Ablauf der Delegiertenwahl folgt dabei verschiedenen Richtlinien, die im § 10 ff. Mitbestimmungsgesetz festgeschrieben sind.

Vorbereitung der Wahl der Delegierten zur Aufsichtsratswahl

7 Wochen vor der Wahl: Errechnung der Delegierten
Die Anzahl der Delegierten der Arbeitnehmer und der leitenden Angestellten wird durch den Betriebs- beziehungsweise Unternehmenswahlvorstand nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt.
Erfahren Sie mehr zur Errechnung der Delegiertenzahl

6 Wochen vor der Wahl: Wahlausschreiben zur Delegiertenwahl
Der Wahlvorstand erlässt ein Wahlausschreiben mit allen wichtigen Informationen zur Wahl der Delegierten. Im Ausschreiben enthalten sind beispielsweise die Delegiertenanzahl der Arbeitnehmer und der leitenden Angestellten, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen und das Datum der Stimmabgabe.

4 Wochen vor der Wahl: Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für die Delegiertenwahl können von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten binnen zwei Wochen nach dem Erlass des Wahlausschreibens eingereicht werden. Wahlvorschläge sind in Listenform einzureichen und müssen Stützunterschriften enthalten. Sie müssen von mindestens 1/20 oder 50 Wahlberechtigten unterschrieben werden.

2 Wochen vor der Wahl: Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen mindestens zwei Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe durch den Wahlvorstand öffentlich gemacht werden.

2 Wochen vor der Wahl: Erstellung der Wahlunterlagen
Die Wahlunterlagen für die Wahl der Delegierten sollten spätestens 2 Wochen vor der Wahl erstellt werden. Zu den Wahlunterlagen zählen Stimmzettel, Wahlscheine für die schriftliche Stimmabgabe sowie Wahlkuverts.

1 Woche vor der Wahl: Versand der Briefwahlunterlagen
Wurde für Betriebsteile die schriftliche Stimmabgabe beschlossen, sollen die Briefwahlunterlagen spätestens eine Woche vor der Wahl versendet werden. Sie enthalten die Stimmzettel, eine eidesstattliche Erklärung, die Wahlvorschläge sowie ein Kuvert für den Stimmzettel und einen vorfrankierten Umschlag zur Rücksendung der Wahlunterlagen.

1 Tag vor der Wahl: Einrichtung des Wahllokals
Einen Tag vor der Wahl sollte die Einrichtung des Wahllokals erfolgen. So sollten Wahlkabinen und die Wahlurne aufgestellt werden.

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Ablauf der Delegiertenwahl

Die Stimmabgabe
Während der Stimmabgabe im Wahllokal müssen stets zwei Mitglieder des Wahlvorstands und eventuell bestellte Wahlhelfer anwesend sein, um den reibungslosen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen. Kurz vor Ende des Wahlzeitraums werden die Wahlunterlagen der Briefwähler in die versiegelte Wahlurne gelegt.

Die Stimmenauszählung
Direkt nach Abschluss der Stimmabgabe beginnt der Wahlvorstand mit der Auszählung der Stimmen. Die Auszählung erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht.

Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Unverzüglich nach der Auszählung der Stimmen wird das Wahlergebnis bekanntgegeben. Außerdem werden die gewählten Delegierten benachrichtigt. Das Wahlergebnis ist für zwei Wochen über die Informationskanäle oder an einem für alle zugänglichen Ort im Unternehmen bekannt zu machen.

Die Wahlniederschrift
Nach der Wahl fertigt der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift an, die dem Unternehmen übergeben wird.

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Vorteile der Online-Wahl

Auch wenn der Gesetzgeber die Online-Stimmabgabe bei Aufsichtsratswahlen derzeit noch nicht vorsieht, nutzen schon heute viele Unternehmen die vielen Vorteile der Online-Aufsichtsratswahl. Über 600 Online-Wahlprojekte von Unternehmen wurden bereits mit POLYAS umgesetzt.

Führen Sie Ihre Aufsichtsratswahl online durch und senken Sie die Kosten und den Aufwand für Ihre Wahl. Erstellen Sie Ihre Stimmzettel einfach online und weisen Sie die Wahlberechtigten einfach verschiedenen Wählergruppen zu. Nach Abschluss der Wahl können Sie sich die Wahlergebnisse außerdem bequem als PDF herunterladen. Durch die Online-Wahl steigern Sie außerdem die Wahlbeteiligung bei Ihrer Aufsichtsratswahl. Die POLYAS Wahlexperten beraten Sie gerne und machen Ihnen ein Service-Angebot. zur Einführung der Online-Aufsichtsratswahl in Ihrem Unternehmen.