Ablauf von Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz
Die Online-Wahl des Aufsichtsrats ist nicht im Mitbestimmungsgesetz verankert und daher nicht rechtsgültig. Bitte bedenken Sie: Wenn auch Sie Ihren Aufsichtsrat online wählen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar. Wenn Sie sich dafür einsetzen wollen, diese Wahl online durchzuführen, kontaktieren Sie bitte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Je nach Rechtsform des Unternehmens und Mitarbeiterzahl bestehen verschiedene Anforderungen an Aufsichtsratswahlen in Unternehmen. Eine genaue Planung ist deshalb unerlässlich. Über 600 Online-Wahlprojekte von Unternehmen wurden bereits mit POLYAS umgesetzt. Die wichtigsten Meilensteine zur Planung Ihrer Aufsichtsratswahl haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Ablauf der Organisation von Aufsichtsratswahlen
19 Wochen vor der Wahl: Wahlankündigung und Bestellung des Wahlvorstands
19 Wochen (bei Unternehmen mit mehreren Betrieben 23 Wochen, bei Konzernen mit mehreren Unternehmen 25 Wochen) vor Beginn der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, informiert das Unternehmen über die anstehende Wahl. Nun wird auch der Wahlvorstand bestellt. Bei Unternehmen mit mehreren Betrieben oder Konzernen werden ein Hauptwahlvorstand und mehrere Betriebswahlvorstände bestellt. Erfahren Sie hier, was bei der Bildung des Wahlvorstands zu beachten ist
16-20 Wochen vor der Wahl: Die Wählerliste
Der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste und veröffentlicht sie zusammen mit der entsprechenden Wahlordnung zur Aufsichtsratswahl. Außerdem macht er seine Mitglieder sowie seine Geschäftsanschrift bekannt. Einsprüche gegen die Richtigkeit sowie Änderungsanträge der Wählerliste sind innerhalb einer Woche nach der Veröffentlichung beim Wahlvorstand einzureichen.
12-16 Wochen vor der Wahl: Abstimmung über die Aufsichtsratswahl
Nach Ablauf der Frist zur Änderung der Wählerliste veröffentlicht der Wahlvorstand die Bekanntmachung zur Abstimmung über die Aufsichtsratswahl. Mitarbeiter können nun binnen zwei Wochen beantragen, dass die Aufsichtsratsmitglieder in direkter Wahl oder durch Delegierte gewählt werden sollen. Kommt es zu einer Abstimmung, soll diese binnen zwei Wochen nach Erlass des Abstimmungsausschreibens durch den Wahlvorstand stattfinden. Unmittelbar nach Abschluss der Abstimmung über die Aufsichtsratswahl, macht der Wahlvorstand das Abstimmungsergebnis bekannt.
Erfahren Sie mehr zur Abstimmung über das Wahlverfahren zur Aufsichtsratswahl
10-12 Wochen vor der Wahl: Einreichung der Wahlvorschläge
Der Betriebswahlvorstand errechnet die Sitzverteilung der Arbeitnehmer und der leitenden Angestellten im Aufsichtsrat und erlässt ein Ausschreiben zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Die Wahlberechtigten Arbeitnehmer haben nach dem Erlass der Bekanntmachung sechs Wochen Zeit, um Wahlvorschläge zur Aufsichtsratswahl einzureichen. Erfahren Sie mehr über die Einreichung von Wahlvorschlägen
Spätestens 3 Wochen vor der Wahl: Abstimmung der leitenden Angestellten
Der Wahlvorschlag der leitenden Angestellten wird in einer Versammlung beschlossen. Sie haben nach der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen zwei Wochen Zeit, um Abstimmungsvorschläge einzureichen. Nach verstreichen dieser Frist setzt der Wahlvorstand einen Termin für die Abstimmung fest. Der endgültige Wahlvorschlag der leitenden Angestellten soll dabei spätestens sieben Wochen nach dem Erlass der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen vorliegen.
Spätestens 2 Wochen vor der Wahl: Veröffentlichung der Wahlvorschläge
Zwei Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe werden die Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand veröffentlicht.
Spätestens 1 Woche vor der Wahl: Die Wahlunterlagen
Nun erstellt der Wahlvorstand die Stimmzettel für die Wahl und erlässt das Wahlausschreiben. Außerdem organisiert er die Räumlichkeiten zur Stimmabgabe, fertigt Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe an und legt einen Dienstplan für die Anwesenheit des Wahlvorstands und der Wahlhelfer im Wahllokal fest.
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„Die Aufwände für die Organisation einer klassischen Wahl wären um ein Vielfaches höher gewesen“ – Christian Riethmüller, Buchhandlung Osiander
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Ablauf der unmittelbaren Wahl zum Aufsichtsrat
Durchführung der Aufsichtsratswahl
Die Stimmabgabe zur Aufsichtsratswahl erfolgt entweder persönlich oder schriftlich. Bei der direkten Wahl wählen die Arbeitnehmer die Aufsichtsratsmitglieder. Findet eine Delegiertenwahl statt, wählen die Arbeitnehmer Delegierte, die für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder zuständig sind.
Erfahren Sie mehr zur Delegiertenwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer!
Nach der Stimmabgabe
Unmittelbar nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Wahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. Die Briefwahlunterlagen werden kurz vor dem Abschluss der Stimmabgabe in öffentlicher Sitzung geöffnet und in die Wahlurne gelegt.
Nach der Wahl – Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Der Wahlvorstand macht das Wahlergebnis sofort nach der Auszählung für die Dauer von zwei Wochen bekannt und übersendet dem Betriebsrat, den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften sowie dem Unternehmen eine Abschrift des Wahlergebnisses. Darüberhinaus fertigt der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift an, die er zusammen mit den Wahlakten an das Unternehmen übergibt.
Vorteile der Online-Aufsichtsratswahl
Die Vorteile der Online-Aufsichtsratswahl sind vielfältig. So werden hierbei Kosten und Aufwand für die Organisation der Wahl eingespart. Auch die Stimmabgabe für die Arbeitnehmer ist komfortabel. Es ist nicht nötig den Arbeitsplatz für die Zeit der Stimmabgabe zu verlassen. Denn bei einer Online-Wahl ist die Stimmabgabe per Mausklick vom Computer aus möglich. Auch Mitarbeiter, die sich auf Dienstreise befinden, können so ihre Stimme abgeben. Alles, was zur Stimmabgabe nötig ist, ist ein internetfähiges Endgerät.