Startseite ... Institutswahlen Wahlordnung ändern
Informieren Sie sich zu den Inhalten der Wahlordnung von Instituten

Wahlordnung im Institut ändern

Da Institute als Stiftungen des öffentlichen Rechts in der Regel über Satzungsautonomie verfügen, können sie eigenständig über ihre Wahlordnung entscheiden. So können sie auch Änderungen an der Wahlordnung vollkommen autonom vornehmen. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihre Wahlordnung ändern wollen.

Wahlordnung ändern – so funktioniert’s

1. Was wollen Sie ändern?
Definieren Sie genau die Inhalte, die Sie in Ihrer Wahlordnung ändern wollen und an welcher Stelle Sie die Änderung in die Wahlordnung Ihres Instituts aufnehmen müssen.

2. Formulierung und juristische Prüfung
Besprechen Sie die Änderung mit einem Justiziar und formulieren Sie gemeinsam den Paragrafen, den Sie in Ihre Wahlordnung aufnehmen oder ändern wollen.
POLYAS bietet für die Aufnahme von Online-Wahlen bereits erfolgreich erprobte Paragrafen, an denen Sie sich orientieren können. Sprechen Sie uns an!

3. Sind weitere Paragrafen betroffen?
Prüfen Sie nun, welche anderen Paragrafen und Statuten Ihrer Wahlordnung von der anstehenden Änderung betroffen sein können und welche Anpassungen nötig sind, damit Ihre Wahlordnung weiterhin rechtssicher ist.

4. Beschlussfassung über die Wahlordnungsänderung
Setzen Sie die angedachten Änderungen der Wahlordnung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des beschlussfassenden Gremiums über die Wahlordnung. Meist ist dies der Vorstand des Instituts.

5. Änderung und Veröffentlichung der neuen Wahlordnung
Hat das Gremium über die Änderungen der Wahlordnung beschlossen, können Sie diese final ändern und die neue Version veröffentlichen.

Jetzt starten >

Elektronische Wahlformen in die Wahlordnung des Instituts aufnehmen

Gerade in Instituten mit mehreren Standorten bietet die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe viele Vorteile. So sparen Sie Zeit und Aufwand bei der Wahlplanung und können durch die bequeme Möglichkeit zur Stimmabgabe auch die Wahlbeteiligung steigern.

Alles, was Sie tun müssen, um die Online-Wahl in Ihrem Institut zu nutzen, ist das elektronische Wahlverfahren in Ihre Wahlordnung aufzunehmen.

Folgende Fragen sollten Sie sich bei der Aufnahme der Online-Wahl in ihre Wahlordnung stellen:

  • Welche Sicherheitsstandards sollten für das Online-Wahlsystem, das Sie nutzen wollen, gültig sein?
  • Wie können die Wahlgrundsätze Ihrer Wahl bei der elektronischen Wahl gewahrt werden?
  • Wollen Sie die Online-Wahl als ergänzendes Wahlverfahren anbieten oder ein anderes Wahlverfahren damit ersetzen?

Anhand dieser Fragen können Sie den neuen Paragrafen Ihrer Wahlordnung einfacher formulieren.

POLYAS-Tipp: Viele Institute nutzen die Möglichkeiten der elektronischen Wahl bereits für ihre Gremienwahlen. So auch das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik. Lesen Sie jetzt, den Erfahrungsbericht zur Online-Wahl des Max-Planck-Instituts!

Muster zur Einführung der Online-Wahl

Um die Online-Wahl in Ihrem Institut einzuführen, können Sie das Wahlverfahren mit folgendem Paragrafen in Ihre Wahlordnung aufnehmen:

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl können unter Wahrung der Vertraulichkeit und der genannten Fristen auch auf einem geeigneten elektronischen Wege durchgeführt werden. Die getroffenen Regeln  zum Wahlablauf, zur Stimmabgabe und zur Feststellung der Wahlergebnisse sind entsprechend anzuwenden.

Für die umfassende Anpassung Ihrer Wahlordnung benötigen Sie weitere Konkretisierungen. Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns jetzt an!