Parteien

Beim Thema Demokratie, kommt einem als erstes die Wahl von Parteien in den Sinn. Dabei betrachtet man die Partei als geschlossene Einheit. Doch Diskurs, Themenfindung und Diskussionen über demokratische Mitbestimmung finden auch innerhalb von Parteien statt. In unserer neuen Serie werfen wir einen Blick auf die Organisation und die Demokratie innerhalb von Parteien. Im ersten Teil widmen wir uns der Gliederung der Partei und ihren Gremien.

Wie werden Parteien organisiert?

Jede Partei gliedert sich in Bundes-, Landes-, Regional- und Kommunalverbände. Diese können innerhalb der einzelnen Partei teilweise unabhängig agieren, wirken aber auch oftmals zusammen. Konkret sieht die Gliederung der Parteien in Verbände folgendermaßen aus:

Bundesverband: Der Bundesverband umfasst das gesamte Bundesgebiet und stellt somit die höchste Einheit der Parteiorganisation dar. Er entscheidet über den Bundesvorstand und Präsidium – die sogenannte Parteiführung – und unterhält eine Bundesgeschäftsstelle in Berlin.

Landesverband: Ein Landesverband beschränkt sich auf die Grenzen eines Bundeslandes. Landesverbände bereiten Entscheidungen auf Bundesparteitagen vor und besetzten Ämter und Mandate auf der Bundesebene. Zum Beispiel können Landesverbände sowohl Ämter innerhalb der Partei als auch in Parlamenten und der Bundesregierung besetzen.

Kreisverband: Kreisverbände entsprechen den Stadt- und Landkreisen und befinden sich in der Hierarchie unter den Landesverbänden.

Ortsverbände: Auf der untersten Ebene befinden sich die Ortsverbände. In diesen Verbänden konzentriert sich die Parteiarbeit auf ein lokal eng begrenztes Gebiet. Die Parteimitglieder organisieren auf lokaler Ebene Wahlkämpfe, kleinere Feste und Aktionen, wie die gemeinsame Reinigung von Stadtteilen.

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Gremien der Partei

Die internen Gremien repräsentieren die Legislative, Exekutive und Judikative innerhalb der Partei. Organe der Legislative sind zum Beispiel Delegiertenkonferenzen und Parteitage. Parteivorstände und Parteipräsidien zählen zur Exekutive. Letztlich sind Schiedsgerichte für die judikative Dimension zuständig.

Parteitag – Mitglieder- oder Delegiertenversammlung

Der Parteitag gilt als oberstes Beschlussgremium und ist das wichtigste Instrument innenparteilicher Willensbildung. Auf den Parteitagen werden Entscheidungen über grundsätzliche Fragen getroffen. Zum Beispiel können Parteitage Beschlüsse über Satzungen, Geschäftsordnungen und generelle innerparteiliche Angelegenheiten, wie Partei- oder Wahlprogramme, verbindlich verabschieden. Alle übrigen Anträge haben eher empfehlenden Charakter.

Egal ob Kreis-, Landes- oder Bundesverband: Parteitage finden auf jeder Ebene statt. Dabei werden die Delegierten für den Parteitag auf der jeweils darunter liegenden Ebene gewählt. Stimmberechtigt sind üblicherweise die von den Bezirken gewählten Delegierten sowie die Mitglieder des Parteivorstandes.

Parteitage können auf Delegierte beschränkt sein, was aber nicht immer der Fall ist. So können beispielsweise die Bundesparteitage der beiden großen Volksparteien CDU und SPD auch von ganz normalen Parteimitgliedern besucht werden – diese haben dann aber vor Ort keinerlei Stimm – oder Diskussionsrecht.

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Auch eine für alle Mitglieder der Partei zugängliche Mitgliederversammlung ist eine mögliche Form des Parteitages.

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Ordentliche Parteitage finden meist jährlich oder alle zwei Jahre statt. Jedoch berufen etablierte Parteien neben den regulär stattfindenden Parteitagen auch sogenannte „Kleine Parteitage“ oder „Außerordentliche Parteitage“ ein. Auf diese Weise kann die thematische Breite, der sie sich stellen müssen, besser und detaillierter bewältigt werden.

Parteiausschuss (Kleiner Parteitag)

Parteiausschüsse gibt es auf allen Ebenen der Gebietsverbände. Auf Bundesebene bilden sie eine Art Zwischeninstanz zwischen dem Parteivorstand und den Parteitagen und übernehmen die Beschlussfassung. Bei den Parteiausschüssen ist die Mitgliederzahl kleiner als bei einem Parteitag. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass sie drei bis vier Mal im Jahr tagen und somit häufiger stattfinden als die „großen“ Parteitage.

Vorstand und Präsidium

Als exekutive Gremien führen die Vorstände zusammen mit den Präsidien die Beschlüsse, die auf den Parteitagen gefasst werden, aus. Ein zentrales Anliegen dieses exekutiven Gremiums ist es die Partei im politischen Alltagsgeschäft zu leiten. Ferner beschließen die Präsidien und Vorstände den Haushaltsplan der Partei. Konkret heißt das, dass sie über die Einnahmen und Verwendung der Mittel entscheiden. Alle zwei Jahre werden die Parteivorstände neugewählt.

Parteigericht

Das judikative Element in der Organisationsstruktur von Parteien stellen die Parteigerichte dar. Ihre Hauptaufgabe ist es bei Satzungsstreitigkeiten zu agieren. Sie können unter anderem Entscheidungen bei Wahlanfechtungen treffen und Sanktionsmaßnahmen verhängen. Darüber hinaus können die Schiedsgerichte unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitglieder aus der Partei ausschließen.

Mitglieder

Mitglieder stellen die Basis aller Parteien dar. Diese müssen mitbestimmen können, um die Demokratie innerhalb von Parteien aufrechtzuerhalten. Die Voraussetzungen dafür bieten die in dieser Serie vorgestellten Parteigremien. Eine Legislative, Exekutive sowie die Judikative sind für eine Demokratie notwendig. Weitere Details über die allgemeine Struktur der Parteien als Organisationen und die Mitbestimmungsmöglichkeiten bereiten wir im nächsten Teil dieser Serie vor.

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