Als Ort der innerparteilichen Demokratie, sind Parteitage von besonderer Bedeutung für die Entwicklung und Entscheidungsfindung der Parteien. Als Sonderform der Mitgliederversammlung ermöglichen sie die Meinungsbildung und Partizipation innerhalb von Parteien. Wir erklären in diesem Teil unserer Blogserie alles über den Ablauf von Parteitagen und dessen Potential im digitalen Wandel.

Was ist ein Parteitag?

Der Parteitag ist eine Plattform auf der die finanzielle und personelle Politik einer Partei diskutiert und festgelegt wird. Insbesondere für die innerparteiliche Demokratie ist der Parteitag von großer Bedeutung – denn hier werden unter anderem der Parteichef, seine Stellvertreter und das Präsidium gewählt.

Man kann zwei Arten von Parteitagen unterscheiden: den Ordentlichen Parteitag und den Außerordentlichen Parteitag.

Alle ein bis zwei Jahre findet der ordentliche Parteitag statt. Jede große Partei beschließt auf diesem ein Wahlprogramm beziehungsweise Parteiprogramm und wählt ihren Vorstand. Außerordentliche Parteitage hingegen finden statt, wenn zwischendurch etwas Wichtiges beschlossen werden muss. Beispiele für die Einberufung eines Sonderparteitages wären die Wahl eines neuen Parteivorsitzenden oder Sachentscheidungen in Koalitions- oder Regierungskrisen.

Wie laufen Parteitage ab?

In der Geschäftsordnung des Parteitages werden die formellen Bedingungen, nach denen der Parteitag abläuft, festgelegt. Dabei müssen diese Regeln für jeden Parteitag neu beschlossen werden. Aus diesem Grund wird die zur Abstimmung vorbereitete Geschäftsordnung meistens so gestaltet, dass ein Maximum an Zufriedenheit mit dem Ablauf des Parteitages entsteht.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Parteitags sind durch die Tagesordnung geregelt. Auch über diese können die Parteimitglieder abstimmen.

Normalerweise haben alle Parteitage ähnliche Punkte, die sich in ihrem Ablauf wiederholen:

  • Änderung der Tagesordnung: Es wird bestimmt, was der Parteitag tun soll.
  • Änderung der Geschäftsordnung: Es wird bestimmt, nach welchen Regeln der Parteitag ablaufen soll.
  • Herstellung eines Meinungsbildes: Es wird über eine vom Antragsteller gestellte Frage abgestimmt, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
  • Auszählung einer Abstimmung: Der Wahlleiter zählt mit seinem Team das Ergebnis der Abstimmung aus.
  • Geheime Abstimmung: Der Wahlleiter kann mit seinem Team eine geheime Abstimmung durchführen.
  • Beschränkung der Redezeit: Die Redezeit von akkreditierten Mitgliedern, die kein Versammlungsamt innehaben, wird begrenzt. Für die Debatte werden keine weiteren Redner zugelassen, als die, die bereits auf der aktuellen Rednerliste stehen.
  • Neuwahl eines Versammlungsamtes: Es wird über die Besetzung eines Versammlungsamtes abgestimmt.

Digitale Parteitage

In der Vergangenheit wurden Parteitage selbstverständlich als Präsenzversammlungen durchgeführt – das heißt, dass nur anwesende Mitglieder ein Rede- beziehungsweise Stimmrecht besaßen. Diese Form des Parteitags ist jedoch aufwendig, da die Vorbereitung lange dauert. So müssen ein Veranstaltungsort gefunden und Personal für die Organisation bereitgestellt werden. Außerdem verursacht die Organisation des Parteitags oft hohe Kosten, nicht nur für die Partei, sondern auch die Mitglieder, die erst zum Parteitag anreisen müssen.

Aus diesem Grund halten verschiedene Parteien bereits Online-Parteitage ab oder richten Foren ein, in denen sich die Mitglieder digital an der Formulierung des Partei- oder Wahlprogramms beteiligen können. Beispiele hierfür wären:

  • Bündnis 90/ Die Grünen Baden-Württemberg
  • Das virtuelle Netzwerk der CDU Hessen
  • Die Piratenpartei

Rechtliche Grundlagen des Online-Parteitags

Weder das Parteiengesetz noch das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Bundeswahlordnung verbieten das Abhalten eines digitalen Parteitags explizit.

So dienen den Parteien, die häufig als Vereine organisiert sind, Artikel 32 und 40 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Grundlage zur Durchführung von Online-Parteitagen und Parteiversammlungen. Denn diese legen fest, dass Vereine, was ihre Organisationsstruktur und die Satzung anbelangt Autonomie genießen und dass Beschlüsse auch durch schriftliche Einverständniserklärung der Mitglieder gefasst werden können.

Wichtig ist allerdings, dass die Wahlgrundsätze und das Wahlgeheimnis auch bei einer Online-Abstimmung auf einem Online-Parteitag eingehalten werden. Aus diesem Grund hat sich die CDU Hessen entschieden die Wahl des Vorstands ihres virtuellen Netzwerks online mit POLYAS durchzuführen.

Lesen hier mehr über die Erfahrungen der CDU Hessen mit der sicheren Online-Wahl

Dass auch andere Parteien interessiert an der Möglichkeit der Online-Abstimmung sind, beweist, dass die Parteien bereit sind sich auf den digitalen Wandel einzulassen und ihre Mitglieder auch im Zeitalter der Digitalisierung in demokratische Entscheidungen einbeziehen wollen.