EU-Parlamentswahlen – So funktioniert’s
Nur eines der Organe der Europäischen Union können die Bürger(innen) während der Europawahl direkt wählen – das Europäische Parlament. Seit 1979 wird dieses alle fünf Jahre gewählt. Hier geben wir einen Überblick darüber, wie die Wahl genau abläuft und warum sie wichtig ist.
Jedes Jahr erlässt die Europäische Union Gesetze, die alle Bürger der Union betreffen. Die Gesetze reichen von der Festlegung der Kosten für Handytelefonate im europäischen Ausland bis hin zur Einführung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln. Vieles im Alltag wird also von der europäischen Gesetzgebung beeinflusst. Dennoch gelten Europawahlen in der Bevölkerung noch immer als Wahlen „zweiten Ranges“. Das sieht man an der Wahlbeteiligung, die seit Beginn bis zur letzten Wahl 2014 immer weiter gesunken ist.
Wer darf wen wählen?
Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament geht es konkret um die Wahl der Abgeordneten des Parlaments. Wahlberechtigt sind alle Bürger(innen) der EU. Allerdings gibt es in jedem Land unterschiedliche Gesetze dazu. Während Bürger in Österreich schon mit 16 Jahren wählen dürfen, liegt die Altersgrenze in allen anderen EU-Ländern bei 18 Jahren.
Wie wird gewählt?
Die Wähler haben in Deutschland nur eine Stimme, die sie für eine Partei vergeben können. Somit werden die Abgeordneten des Parlaments nur indirekt – über die Partei – gewählt.
Konkret heißt das: Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Angehörige dieser Partei sitzen am Ende im Parlament. Eine Besonderheit ist, dass es keine 5%-Hürde bei den Europawahlen gibt. Daher erzielen auch kleinere Parteien Sitze im Parlament. Außerdem ist es nicht möglich, europäische Parteien zu wählen. Parteien mit ähnlichen Zielen schließen sich im Europäischen Parlament zu Fraktionen zusammen. So gehört die CDU zum Bespiel zur „Fraktion der Europäischen Volkspartei“ und die SPD zur „Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten“.
In erster Linie wird in dem Land gewählt, in dem man wohnt. Das heißt, dass zum Beispiel Menschen, die aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kommen und in Deutschland leben, in Deutschland auch wählen gehen. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal kann, weil er zum Beispiel im Ausland ist, kann vor der Wahl Briefwahlunterlagen beantragen.
Erfahren Sie hier mehr über die Briefwahl
Das Wahlsystem der Europawahl
Lange Zeit wollte man das Wahlverfahren zu den Europawahlen vereinheitlichen. Nach vielen gescheiterten Versuchen gelang dies schließlich im Jahr 2004. Da alle Mitgliedstaaten eigene Traditionen haben, was den Gang zur Wahlurne betrifft, unterschiedet sich das Wahlverfahren nach wie vor in vielen Aspekten.
So stellen in Deutschland und zwölf anderen EU-Ländern die Parteien Listen mit ihren Kandidaten zusammen. Je mehr Stimmen die Partei bekommt, desto mehr Personen der Liste erhalten einen Sitz im Europäischen Parlament. Im Gegensatz dazu können in anderen europäischen Ländern die Kandidaten einzeln gewählt werden. In Luxemburg zum Beispiel vergeben die Wähler ihre Stimmen an Kandidaten unterschiedlicher Parteien. Ferner unterscheiden sich auch die Regelungen zu den Sperrklauseln.
Erfahren Sie hier, wie Listenwahlen genau funktionieren
Wie beschrieben regelt jedes Land die Einzelheiten für die Europawahl selber. Dennoch gibt es einige Gemeinsamkeiten:
- Wahlgrundsätze
Die Wahl ist frei, unmittelbar, geheim und direkt. - Wahltermin
Alle fünf Jahre sollen Staaten in einem einheitlich vorgegebenen Zeitfenster von vier Tagen, den genauen Wahltag selbst festlegen. - Verhältniswahl
Unabhängig vom nationalen Wahlsystem wurde die Verhältniswahl eingeführt. Daher mussten Länder mit einer Mehrheitswahltradition, wie zum Beispiel Frankreich oder Großbritannien, das Verhältniswahlrecht für die Europawahl akzeptieren. - Kein Doppelmandat
Wer ein nationales politisches Amt bekleidet, kann kein Mandat im EU-Parlament wahrnehmen - Anzahl der Abgeordneten
Staaten mit einer geringen Bevölkerungszahl schicken im Verhältnis mehr Vertreter ins Parlament als bevölkerungsreiche Mitgliedsländer. Von den insgesamt 751 Sitzen werden Abgeordnete aus 28 Ländern gewählt – darunter 96 Deutsche.
Den Präsidenten des EU-Parlaments können die Bürger der EU übrigens nicht selbst wählen. Derzeit bekleidet der deutsche SPD-Politiker Martin Schulz dieses Amt. In der nächsten Woche wird am 17.01.2017 neu gewählt. Wir berichten natürlich über das Ergebnis und erklären, wer über den EU-Präsidenten entscheidet.