Mitbestimmung 4.0 – Partizipation im digitalen Zeitalter

In unserer neuen Serie wollen wir klären, wie Mitbestimmung im digitalen Zeitalter vereinfacht werden kann. Im ersten Teil der Serie geben wir einen kurzen Einblick in die Entwicklung der Mitbestimmung in Deutschland.

Geschichte der Partizipation in der BRD

Die Mitbestimmung in Deutschland hat eine lange Geschichte und gilt in einigen Bundesländern sogar als uneingeschränktes Grundrecht. Erste Gesetze, die die Arbeitnehmermitbestimmung festschrieben, entstanden bereits im frühen 20. Jahrhundert. Die freiwillige Einrichtung von Arbeiterausschüssen war aber bereits im Kaiserreich gestattet.

Erste Mitbestimmungsgesetze in Deutschland

  • 1900: Der Bayrische Landtag beschließt die Einrichtung von Bergarbeiterausschüssen
  • 1905: Die Einrichtung von Arbeiterausschüssen wird als Reaktion auf die Streiks im Rohkohlebergbau auch im preußischen Berggesetz verankert.
  • 1916: Erlass des ersten bundesweiten Gesetzes zur Arbeitnehmermitbestimmung (Gesetz des Vaterländischen Hilfsdienstes)
  • 1920: Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes in der Weimarer Republik

Partizipation in der Alliierten-Besatzungszone

Während der Zeit des Nationalsozialismus werden die vorhergehenden Gesetze aufgehoben und es wird eine Auflösung der Gewerkschaften angestrebt. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs erlaubt der Alliierte Kontrollrat 1946 im Kontrollratsgesetz Nr. 22 die Bildung von Betriebsräten nach dem Vorbild der Weimarer Republik. Auch die ersten Landtage schreiben Mitbestimmungsregelungen in ihren Landesgesetzen fest. In der Hansestadt Bremen und Hessen wird die Mitbestimmung sogar zum uneingeschränkten Grundrecht.

Mitbestimmung auf Unternehmensebene

Erstmals wurde Mitbestimmung auf Unternehmensebene durch das 1951 erlassene Mitbestimmungsgesetz in der Montanindustrie (die Industrie des Bergbaus und des Hüttenwesens) ermöglicht. In Montanunternehmen, in denen mehr als 1.000 Arbeitnehmer tätig sind, werden Aufsichtsräte eingerichtet, die paritätisch mir Arbeitnehmern und Kapitalvertretern besetzt sind.
Ein bundesweites Mitbestimmungsgesetz, das die Einrichtung von Aufsichtsräten in Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten vorsieht, wird erst im Jahr 1976 erlassen.

Hier erfahren Sie mehr über Aufsichtsräte und Aufsichtsratswahlen

Das Betriebsverfassungsgesetzes in der BRD

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer im Betrieb. Seit seinem Erlass im Jahr 1952 wurde das BetrVG mehrmals novelliert. Die erste Gesetzesnovelle erfolgte im Jahr 1972. Hierdurch erhielt der Betriebsrat erweiterte Mitbestimmungsrechte. 1988 wurden Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Anschaffung neuer technischer Anlagen festgesetzt.

Die letzte Novelle des BetrVGs liegt knapp 16 Jahre zurück. Im Jahr 2001 wurden durch eine Gesetzesänderung das Wahlverfahren vereinfacht, die Freistellungsschwelle herabgesetzt und Mitbestimmungsrechte über die Grundsätze der Gruppenarbeit festgeschrieben.

Mitbestimmung 4.0 – Ist das BetrVG noch zeitgemäß?

In einer schnelllebigen Gesellschaft sind 16 Jahre eine lange Zeit. Unser Arbeitsalltag hat sich seither stark verändert. Die Anzahl der Dienstreisen hat in vielen Unternehmen zugenommen. Viele Arbeitnehmer nutzen heute die Vorteile flexibler Arbeitszeiten und arbeiten öfter im Homeoffice. Auch sind viele Menschen in komplett in Tele- und Fernarbeit beschäftigt. Diese Neuerungen führen dazu, dass Arbeitnehmer nicht mehr jeden Tag an ihrem Arbeitsplatz sind. Aus diesem Grund hat Andrea Nahles – Bundesministerin für Arbeit und Soziales – im letzten Jahr eine Diskussion um die Möglichkeiten und Anforderungen der Arbeit 4.0 angeregt. Die Ergebnisse lassen sich im kürzlich erschienenen Weißbuch Arbeit 4.0 nachlesen.

Viele Ansätze des Weißbuchs 4.0 sind lobenswert. So soll es mehr Wahlfreiheiten und Flexibilität für Arbeitnehmer geben. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll sich bessern.
Doch scheint es, dass die Partizipation auf der Strecke bleibt: Elektronische Wahlen in Unternehmen und Betrieben sind derzeit nicht gestattet. Dabei wäre es wichtig den Arbeitnehmern neben der Möglichkeit dort zu arbeiten, wo sie wollen, auch die Möglichkeit zu geben von dort aus abzustimmen und sich zu beteiligen, wo sie gerade sind.

Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten digitaler Mitbestimmung in Unternehmen >

About Elisa Utterodt

Egal ob in Österreich, Syrien oder den USA, politische Entscheidungen und Demokratie sind für mich nicht nur in Deutschland von Belang. Vor allem der Einfluss der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist für mich ein spannendes wie aktuelles Thema, über das ich gerne berichte. Wenn ich nicht gerade Zeitung lese oder meine Twittertimeline checke, schaue ich mir zur Entspannung Bundestagsdebatten im Fernsehen an. Seit März dieses Jahres bin ich bei Polyas für die Pflege der Social Media Kanäle zuständig, schreibe Blogartikel und unterstütze das Online-Marketing-Team.