Statt dem Gang zur Behörde ein paar Klicks im Netz – und schon hat man seine Bürgerpflicht getan, die digitale Verwaltung macht’s möglich. CDU, CSU und SPD haben sich das Thema E-Government im Koalitionsvertrag erneut auf die Fahne geschrieben. Doch wie sieht eigentlich der aktuelle Stand aus?

Union und SPD wollen digitale Verwaltung voranbringen

„Wir schaffen eine bürgernahe, digitale Verwaltung“, heißt es im neuen Koalitionsvertrag. Entstehen soll ein digitales Bürgerportal, das „praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch verfügbar macht.“ Der digitalen Verwaltung soll gar ein Vorrang gegenüber dem persönlichen Erscheinen eingeräumt werden. Das ist ein ambitioniertes Vorhaben. Im Koalitionsvertrag werden ihm mehrere Seiten gewidmet.

So sahen die Digital-Pläne im Sondierungspapier aus!

Sofern die Delegierten von CDU und CSU sowie die SPD-Basis dem Koalitionsvertrag zustimmen, könnte die digitale Verwaltung in Deutschland tatsächlich vorangebracht werden. Der politische Wille ist zumindest vorhanden. Andererseits bekennen sich so gut wie alle Parteien zur Digitalisierung der Bürokratie. Bisher verläuft die Entwicklung aber schleppend.

E-Government-Gesetz gibt es seit 2013

An der Bereitschaft der Bevölkerung, sich auf das E-Government einzulassen, mangelt es nicht. In Großstädten wie Berlin ist die Klage über überfüllte Warteräume und über Wochen ausgebuchte Behörden schon jahrelang ein großes Thema. Auf dem Land hingegen müssen viele Menschen erst in die nächst größere Stadt fahren und sich den eng begrenzten Öffnungszeiten der Behörden anpassen. Nur um einen Personalausweis zu beantragen oder einen Wohnungswechsel zu melden.

Tatsächlich gibt es die digitale Verwaltung schon lange, zumindest auf dem Papier. Noch unter Schwarz-Gelb war 2013 ein „E-Government-Gesetz“ verabschiedet worden, um die öffentliche Verwaltung für die Digitalisierung zu rüsten. Kernpunkte waren damals die Einführung elektronischer Akten, das bargeldlose Bezahlen, die Verbreitung von Amtsmitteilungen im Netz sowie die elektronische Dokumentation von Prozessen und Datenbeständen.

Lesen Sie hier mehr über Vor- und Nachteile der E-Akte!

Deutschland liegt international zurück

Für Bundesbehörden ist die Einführung elektronischer Akten ab 2020 sogar verpflichtend. Außerdem haben die Bundesländer inzwischen ihre eigenen Verwaltungsgesetze ans „E-Government-Gesetz“ angepasst oder eigene Gesetze zur digitalen Verwaltung erlassen. Doch Behördengänge werden den Bürgern weiterhin nicht erspart, auch wenn Steuererklärung oder Kfz-Zulassung inzwischen online abgewickelt werden können.

International gesehen ist Deutschland im Hintertreffen. Länder wie Estland, Schweden, Finnland oder Frankreich sind deutlich weiter. Auch die neue Regierung in Österreich visiert weitreichende Verbesserungen im Bereich E-Government an. Denn die digitale Verwaltung ist nicht allein praktisch für die Bürger. Staat und Unternehmen könnten auch viele Milliarden Euro Kosten sparen.

Koalitionsvertrag sieht Online-Portal vor

Auch POLYAS hat bereits Ideen fürs E-Government entwickelt. Jugendparlamentswahlen, Seniorenbeiratswahlen, Wahlen zum Ausländer-, Behinderten- oder Ortsbeirat – in der Digitalisierung solcher Abstimmungen steckt viel Potenzial. Außerdem fordern kommunale Bündnisse wie der Deutsche Städtetag und der Deutschen Städte- und Gemeindebund im Einvernehmen mit den Digital-Verbänden den Ausbau des E-Governments.

Union und SPD scheinen diesen Forderungen zumindest entgegenkommen zu wollen. Immerhin hatten sich sowohl Martin Schulz als auch Angela Merkel im Wahlkampf für eine Stärkung des E-Governments eingesetzt. Schulz forderte sogar ein „Deutschlandportal“ innerhalb von fünf Jahren. Für die nächste Legislaturperiode haben sich die drei Parteien daher die Gründung einer E-Government-Agentur und eines Online-Verwaltungs-Portals vorgenommen.

Bereits 500 Kunden führen ihre Wahlen einfach und sicher online mit POLYAS durch. Testen Sie die Online-Wahl jetzt kostenfrei!

Testen Sie die Online-Wahl jetzt kostenlos