Die Stimmenauszählung nach dem Proporzwahlverfahren
Sie wählen den neuen Verwaltungsrat, Vorstand oder die Arbeitnehmervertretung? Unabhängig davon, welches Gremium Sie wählen müssen, entscheidend für das Gelingen Ihrer Wahl ist das passende Wahlverfahren. Zunächst entscheiden Sie sich zwischen Personenwahl und Listenwahl. Nach dieser Frage wählen Sie das passende Stimmauszählungsverfahren: Majorzwahl (auch Mehrheitswahl) oder Proporzwahl (auch Verhältniswahl).
Die Majorzwahl ist geeignet für eine direkte Personenwahl, während sich die Proporzwahl bei einer Listenwahl anbietet.
Die Proporzwahl gilt als besonders demokratisch, da durch die Errechnung der Stimmanteile jede Stimme Einfluss auf die Verteilung der Sitze hat. Auf diese Weise wird der Wählerwille sehr genau erfasst und umgesetzt. Auch Minderheiten erhalten durch die Proporzwahl mit Wahllisten die Möglichkeit der Mitbestimmung. Insbesondere, wenn viele Wählergruppen und Wahlberechtigte angesprochen werden sollen, bietet die Proporzwahl mit Wahllisten viele Vorteile.
Bei der Proporzwahl können sie verschiedene Rechenverfahren wählen, um die Verhältnisse zu ermitteln. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die bekanntesten Auszählungsverfahren.
Auszählungsverfahren bei der Proporzwahl
Das d’hondtsche Höchstzahlenverfahren
Viele Wahlreglemente, die ein Stimmauszählungsverfahren festlegen, beziehen sich auf das d’hondtsche Höchstzahlenverfahren. Dies ist ein sehr gängiges Verfahren zur Stimmauszählung, bei dem zunächst Höchstzahlen innerhalb aller Listen ermittelt werden. Daraufhin werden die erfolgreichen Kandidaten mit den höchsten Zahlenwert den jeweiligen Sitzen zugeteilt.
Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren
Beim Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren wird anhand eines ermittelten Divisors die Sitzverteilung für die einzelnen Listen berechnet. Wenn Sie für Ihre Wahl die Chance für besonders kleine Gruppierungen auf einen Sitz erhöhen wollen, dann ist dieses Verfahren eine sehr demokratische Methode ein heterogenes Wahlergebnis zu ermitteln.
Das Hare-Niemeyer-Verfahren
Bis 2008 war das Hare-Niemeyer-Verfahren das gängige System, um die die Stimmen einer Wahl auszuzählen. Auch hier werden kleinere Parteien, Gruppierungen oder nicht so populäre Kandidaten bei der Berechnung der Sitzverteilung besser berücksichtigt. Die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer wird auch als Quotenverfahren bezeichnet und ermittelt anhand der Dezimalstellen Restsitze bei der Sitzvergabe.
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„Auch die Durchführung einer Urnenwahl ist mit viel Aufwand verbunden, vor allem die Stimmauszählung. Die Online-Wahl ist da vorteilhafter. Man drückt aufs Knöpfchen und bekommt direkt ein bestätigtes Wahlergebnis.“ – Christoph Lindauer, Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee
Die Stimmenauszählung nach dem Proporzwahlverfahren
Nachdem Sie bereits erfahren haben, welche Möglichkeiten der Auszählung es für die Proporzwahl gibt, erklären wir Ihnen im Folgenden, wie Sie das Proporzwahlverfahren auf eine Listen- beziehungsweise Personenwahl anwenden können.
Die Stimmauszählung nach Majorzwahlverfahren bei einer Personenwahl
Die erste Frage, die Sie sich stellen sollten, ist wie viele Posten wählbar sind. Steht nur ein Sitz im Gremium zur Wahl, ist eine Majorzwahl empfehlenswert.
Erfahren Sie hier, wie Sie eine Majorzwahl bei einer Personenwahl durchführen.
Sofern mehrere Sitze in einem Gremium wählbar sind, legen Sie die Anzahl der verfügbaren Stimmen Ihrer Wähler / der verschiedenen Wählergruppen fest. Sobald alle Stimmzettel ausgefüllt vorliegen, können Sie die Sitzverteilung nach dem ausgewählten Errechnungsverfahren berechnen. Allerdings ist zu beachten, dass eine Majorzwahl sich für Personenwahlen besser eignet als die Proporzwahl. Da das Auszählungsverfahren bei einer Majorzwahl ebenso kompliziert ausfallen kann, wenn Sie sich beispielsweise für die Möglichkeit der Stimmhäufung (das sog. Kumulieren) entscheiden.
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Die Stimmauszählung nach Majorzwahl bei einer Listenwahl
Wenn Sie eine Listenwahl durchführen möchten, können Sie zwischen einer starren und einer freien Listenwahl wählen.
Bei der starren Listenwahl haben Ihre Wähler jeweils eine Stimme und geben diese einer gesamten Wahlliste. Die Reihenfolge auf der Wahlliste entscheidet dann über den Posten.
Eine Sonderform der starren Listenwahl ist die losegebundene Listenwahl, bei der Ihre Wähler sich nach der Entscheidung für eine Liste innerhalb der Liste für ihre favorisierten Kandidaten aussprechen können. Bei dieser Wahlform entscheidet nicht die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste, wer einen Sitz erhält, sondern die Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Kandidaten der Liste erhalten haben.
Wenn Sie eine freie Listenwahl durchführen, sind Ihre Wähler nicht an eine Wahlliste gebunden, sondern können den Kandidaten unterschiedlicher Listen Ihre Stimmen geben – diese Form des Wählens nennt man Panaschieren. Sobald Ihre Wähler bei diesem Verfahren einem Kandidaten ihre Stimme geben, erhält gleichzeitig auch dessen Wahlliste eine Stimme. Für alle Formen der Listenwahl gilt, dass auch das Kumulieren der Stimmen möglich ist.
Im Anschluss an die Wahl wird mit Hilfe des gewählten Rechenverfahrens das Stimmenverhältnis der verschiedenen Listen errechnet und die Sitze werden auf die verschiedenen Listen und Kandidaten verteilt.
Die Vorteile Ihrer Online-Proporzwahl
Mit POLYAS können Sie eine rechtverbindliche Online-Wahl durchführen und reduzieren den organisatorischen Aufwand einer Proporzwahl. Sie müssen die Stimmzettel nicht mehr manuell auszählen, um das Stimmgewicht zu berechnen, sondern erhalten die ausgezählten Stimmzettel auf Knopfdruck. Zudem profitieren Sie von wertvollen Features einer Online-Wahl: Sehen Sie die Wahlbeteiligung Ihrer Wahl in Echtzeit und versenden Sie Wahlerinnerungen, um die Wahlbeteiligung zu steigern.
Kombinieren Sie die Wahlverfahren nach den Bedürfnissen Ihrer Wähler:
Ihre Wähler können per Briefwahl abstimmen, bequem von Zuhause online wählen oder während der Hauptversammlung live abstimmen.
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