Ablauf von Kammerwahlen

Ablauf von Kammerwahlen

Die Grundlage jeder Kammerwahl ist die Wahlordnung der Kammer. In dieser werden der Wahlturnus und der Ablauf der Kammerwahl festgelegt. Lesen Sie im Folgenden alles über den Ablauf von Kammerwahlen.

Vor der Kammerwahl: Die Wahlorganisation

Schritt 1: Die Bestellung des Wahlausschusses

Die Zusammensetzung des Wahlausschusses wird in der Regel durch die Wahlordnung festgelegt. Meist besteht er jedoch aus mindestens drei wahlberechtigten Kammermitgliedern und kann nach Bedarf erweitert werden. Achten Sie darauf, dass die Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder stets ungerade ist, denn nur so bleibt Ihr Wahlausschuss beschlussfähig.

Schritt 2: Prüfen Sie die Wahlordnung

Um Ihre Kammerwahl erfolgreich durchzuführen, müssen Sie mit der Wahlordnung Ihrer Kammer vertraut sein. Prüfen Sie deshalb zunächst, welche Vorgaben in der Kammerwahlordnung gemacht werden.

Schritt 3: Legen Sie das Wahlverfahren fest

Zumeist macht die Wahlordnung Angaben zum Wahlverfahren. Einige Wahlordnungen überlassen die Entscheidung über das Wahlverfahren aber auch dem Wahlvorstand. Prüfen Sie, welche Wahlverfahren für Ihre Kammerwahlen vorgesehen sind und ob die Wahl als Listen- oder Personenwahl durchgeführt wird.

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Schritt 4: Aktualisieren Sie das Wählerverzeichnis

Ein aktuelles Wählerverzeichnis ist essentiell für das Gelingen Ihrer Kammerwahl. Prüfen Sie daher genau, ob die Mitgliederdaten noch aktuell sind.

Geben Sie Ihren Kammermitgliedern außerdem die Möglichkeit Korrekturen zu beantragen, indem Sie das Wählerverzeichnis vor der Wahl in Ihrem Intranet oder dem Kammerblatt veröffentlichen.

Schritt 5: Veröffentlichen Sie die Wahlbekanntmachung

Die Wahlbekanntmachung wird meistens im zuständigen Amtsblatt oder dem entsprechendem Kammerblatt veröffentlicht. Sie können die Wahlbekanntmachung aber zusätzlich auf Ihrer Website oder in Ihrem Intranet veröffentlichen, um Ihre Wahlberechtigten vollumfänglich über die anstehenden Kammerwahlen zu informieren.

Schritt 6: Wahlvorschläge einreichen

Sofern die Wahlordnung nichts anderes vorsieht, haben alle Kammermitglieder die Möglichkeit Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Am besten setzen Sie eine Frist fest, innerhalb derer Wahlvorschläge eingereicht werden können. Die Form der Wahlvorschläge – als Liste oder Kandidatenvorschlag – wird meistens durch die Wahlordnung geregelt. Prüfen Sie die Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit und veröffentlichen Sie diese, so dass die Wahlberechtigten die Möglichkeit haben die endgültigen Wahlvorschläge einzusehen.

Schritt 7: Erstellen Sie Stimmzettel für Ihre Kammerwahl

Nachdem die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen verstrichen ist, können Sie mit der Erstellung der Stimmzettel beginnen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre Stimmzettel stets rechtskonform gestaltet sind und keine Kandidaten bevorzugt dargestellt werden.

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Wahldurchführung und Stimmauszählung

Schritt 8: Die Stimmabgabe

Je nachdem für welches Wahlverfahren Sie sich entscheiden, müssen Sie bei der Stimmabgabe auf verschiedene Dinge achten. Wenn Sie Ihre Kammerwahl als Präsenzwahl durchführen, müssen Sie rechtzeitig an die Einrichtung des Wahllokals denken.

Bei einer Briefwahl müssen Sie die Wahlunterlagen rechtzeitig drucken und an Ihre Wahlberechtigten versenden. Bei einer Online-Wahl können Sie die Wahlunterlagen einfach online gestalten und die Wahleinladungen per Knopfdruck versenden. So senken Sie Kosten und Aufwand für Ihre Kammerwahl.

Schritt 9: Zählen Sie die Stimmen aus

Direkt nach Abschluss der Stimmabgabe müssen die Stimmen öffentlich ausgezählt werden. Welches Auszählungsverfahren für Ihre Kammerwahl angewendet wird, ist meist in der Wahlordnung festgeschrieben. Informieren Sie die gewählten Kandidaten nach Abschluss der Auszählung über ihre Wahl. Die Gewählten können die Wahl danach innerhalb einer bestimmen Frist annehmen oder ablehnen.

Schritt 10: Machen Sie das Wahlergebnis bekannt
Nach der Auszählung und der Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten, muss das Wahlergebnis bekanntgemacht werden. Dies kann beispielsweise über das Kammerblatt, ihre Internetseite oder Ihr Intranet geschehen. Darüber hinaus müssen Sie auch eine Wahlniederschrift anfertigen, in der Sie alle Geschehnisse der Wahl dokumentieren. Diese muss spätestens bis zum Amtszeitende der Vertreterversammlung aufbewahrt werden.

POLYAS-Tipp: Nehmen Sie die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe jetzt in Ihre Kammerwahlordnung auf und profitieren Sie von den Vorteilen der Online-Wahl. Lesen Sie jetzt, wie Sie Ihre Wahlordnung ändern können!

Die Vorteile der Online-Kammerwahl

Führen Sie Ihre nächste Kammerwahl online durch und vereinfachen Sie Ihr Wahlmanagement:

  • Pflegen Sie Ihr Wählerverzeichnis einfach online
  • Erstellen Sie die Stimmzettel für Ihre Wahl digital
  • Versenden Sie Wahleinladungen per E-Mail an Ihre Wahlberechtigten
  • Erhalten Sie rechtssichere Wahlergebnisse nach Abschluss der Wahl auf Knopfdruck

Bitte überprüfen Sie Ihre rechtlichen Vorgaben für den Versand der Wahleinladungen. In einigen Fällen ist eine postalische Zustellung zur eindeutigen Authentifizierung der Identität des Wahlberechtigten gefordert. Bitte kontaktieren Sie die POLYAS Wahlexperten für ein Service-Angebot.

Gerne übernehmen unsere Wahlexperten auch die komplette Wahlorganisation für Sie: Vom Versand der Wahlunterlagen bis hin zur Auszählung der Stimmen.

Auf diese Weise können Sie Ihre Zeit in die Aktivierung Ihrer Wähler investieren und die Wahlbeteiligung steigern.

Lassen Sie sich noch heute von unseren Wahlexperten zur Einführung der Online-Wahl in Ihrer Kammer beraten!