Wahlen in Vewertungsgesellschaften

In dieser Blog-Serie haben wir uns bereits mit Mitbestimmungsrechten in Verwertungsgesellschaften und ihrer Ausübung auf der Mitgliederversammlung beschäftigt. Aber wie genau laufen Wahlen und Abstimmungen auf Mitgliederversammlungen ab? Alle Informationen dazu gibts jetzt in unserem Blog-Artikel zu Wahlen in Verwertungsgesellschaften.

Was oder wer wird gewählt?

In der Regel kommen Mitglieder der Verwertungsgesellschaften einmal jährlich zusammen, um ihre Mitbestimmungsrechte auszuüben und wichtige Entscheidungen zu treffen. Auf der Mitgliederversammlung finden auch die Wahlen zum Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder anderen Aufsichtsgremien statt. Allerdings nimmt die Mitgliederversammlung auch weitere wichtige Aufgaben wahr.

Mehr zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung lesen Sie hier

Aufsichts- und Verwaltungsrat sind Organe mit wichtigen Funktionen in einer Verwertungsgesellschaft. Die Mitglieder dieser Organe werden in der Regel alle vier Jahre gewählt. Zusätzlich können Mitglieder auf der Mitgliederversammlung eigene Delegierte wählen.

Wichtig ist jedoch, Wahlen und Abstimmungen vor der bevorstehenden Mitgliederversammlungen gut zu planen und vorzubereiten. 

Wahlen in Verwertungsgesellschaften: Vorbereitung ist alles

Viele Verwertungsgesellschaften legen konkrete Vorgaben für die Wahlvorbereitung fest. So gibt es beispielsweise Fristen für die Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung und die Einreichung der Wahlvorschläge. Ebenso wichtig ist der rechtzeitige Versand von ausführlichen Informationen über Ort und Zeitpunkt der Mitgliederversammlung. So können Mitglieder, die an einer Versammlung nicht teilnehmen können, eine Vertretung beantragen. Außerdem müssen Wählerverzeichnis, Kandidatenvorschläge und Stimmübertragungen sorgfältig geprüft werden. Erstellen Sie einen Zeitplan, um alle Fristen und Organisationsschritte im Auge zu behalten.
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Stimmabgabe auf Mitgliederversammlung

Da Wahlen in Verwertungsgesellschaften direkt auf der Mitgliederversammlung stattfinden, aber nicht immer alle Mitglieder an der Versammlung teilnehmen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe. Die traditionelle Variante ist die Stimmabgabe per Handzeichen. Bei einer kleineren Anzahl von Stimmberechtigten ist die eine günstige Methode. Hat eine Verwertungsgesellschaft aber viele Mitglieder, wird die Stimmenauszählung bei dieser Wahlart schnell problematisch. Neben dem zusätzlichen Personal und den Kosten ist die Fehleranfälligkeit der Auszählung hierbei sehr hoch.

Alternativ zum Handzeichen nutzen einige Verwertungsgesellschaften ein Verfahren mit TED-Geräten. Dieses Verfahren kann die Stimmen zwar präziser auszählen, allerdings sind dabei verschiedene Optionen der Stimmgewichtung und Stimmrechtsübertragung nicht möglich. Eine Alternative bietet hier das Live-Voting. Es ermöglicht neben einer präzisen Auszählung aller abgegebenen Stimmen auch die Stimmrechtsübertragung und unterschiedliche Stimmgewichtung. Darüber hinaus ermöglicht es die Kombination verschiedener Stimmabgabeverfahren wie der Online-Wahl vorab und der Live-Abstimmung auf der Mitgliederversammlung. Dank der neuen EU-Richtlinie können Verwaltungsgesellschaften Wahlen auf Mitgliederversammlung auch mit Live-Voting- System durchführen.

Erfahren Sie mehr über die Funktionsweise beim Live-Voting