Verwertungsgesellschaften: Überblick über Wahlen, Abstimmungen und Mitgliederversammlung

Mitbestimmung und Demokratie in Verwertungsgesellschaften sind ein zentrales Element der Organisation und Legitimation dieser Einrichtungen. Zumeist üben die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften ihre Mitwirkungsrechte auf der jährlichen Hauptversammlung aus. Wie diese ablaufen und wie man Hauptversammlungen noch demokratischer gestalten kann, erfahren Sie jetzt in unserem neuen Blog-Artikel zur Mitbestimmung in Verwertungsgesellschaften.

Mitgliedermitbestimmung auf der Hauptversammlung

Verwertungsgesellschaften nehmen die Urheberrechte ihrer Mitglieder zur kollektiven Nutzung wahr. Darüber hinaus sind Verwertungsgesellschaften laut dem VGG § 16 zur Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte verpflichtet. Wie Mitglieder ihre Mitbestimmungsrechte genau ausüben dürfen, legt jede Verwertungsgesellschaft in ihrem Statut fest. Dabei ist eine faire und ausgewogene Vertretung verschiedenen Mitgliedergruppen wichtig.

Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte erfolgt meistens auf Mitgliederhauptversammlungen. Außerdem gibt es in der Regel mehrere Mitgliederkategorien, wie z. B. ordentliche, außerordentliche oder angeschlossene Mitglieder, die verschiedene Rechte haben und dementsprechend unterschiedliche Stimmrechte besitzen.

Mitgliederhauptversammlung: allgemeine Kompetenzen

Grundsätzlich können Mitglieder auf der Hauptversammlung laut der VGG-Regelungen über folgende Themen entscheiden:

  1. Statut (Satzung oder Wahlordnung) der Verwertungsgesellschaft
  2. Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Aufsichts- und Verwaltungsräte
  3. Den Jährlichen Transparenzbericht
  4. Geschäftliche Beziehungen mit anderen Organisationen
  5. Allgemeine Grundsätze für die Verwaltung von Einnahmen
  6. Wahrnehmungsbedingungen und Tarife
  7. Verteilungsplan und Verwendung von Einnahmen
  8. Allgemeine Anlagepolitik
  9. Aufnahme und die Vergabe von Darlehen

Außerdem können die Mitglieder Bedingungen festlegen, die es Berechtigten erlauben, ihre Werke für nicht kommerzielle Zweck zu öffnen. Wie man sieht können Mitglieder in einer Verwertungsgesellschaft viele Entscheidungen mittragen. Darüber hinaus müssen Mitglieder auf Mitgliederversammlungen über viele Anträge und Tagesordnungspunkte abstimmen. Um diesen Prozess zu erleichtern und die Fehleranfälligkeit bei der Stimmenauszählung zu minimieren, führen einige Verwertungsgesellschaften ihre Mitgliederhauptversammlungen online durch.

Mitgliederversammlungen dauern oft mehrere Tage. Denn in der Regel diskutieren Mitglieder noch vor der Abstimmung über Anträge und Ordnungspunkte. Die Stimmabgabe kann per Handzeichen erfolgen. Dieser Prozess jedoch birgt die Gefahr, dass die abgegeben Stimmen falsch ausgezählt werden. Außerdem nimmt diese Methode der Stimmabgabe viel Zeit und Personal in Anspruch. Dank der neuen EU-Richtlinie können Verwertungsgesellschaften diesen Prozess erleichtern und ihre Hauptversammlung online durchführen.

Hauptversammlung online

Bei einer Online-Wahl haben die Mitglieder die Möglichkeit ihr Stimmrecht zur Hauptversammlung von überall aus auszuüben. Sie müssen also nicht mehr zwangsläufig persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. So kann zum einen die Wahlbeteiligung bei der Mitgliederhauptversammlung gesteigert werden und zum anderen werden Entscheidungen so demokratischer. Doch auch durch die Durchführung der Online-Wahl direkt auf der Hauptversammlung ist möglich: das sogenannte Live-Voting. Hierbei stimmen Mitglieder direkt auf der Versammlung über die Tagesordnungspunkte und Änderungsanträge ab. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Die Stimmauszählung kann schnell und präzise erfolgen und auch der Abstimmungsprozess wird so vereinfacht. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die VG Bild-Kunst nutzen das praktische Live-Voting und die Online-Wahl bereits zur Durchführung Ihrer Hauptversammlungen. Informieren auch Sie sich  über das Live-Voting mit POLYAS und führen Sie Ihre Mitgliederversammlung online durch!