Vorstandswahl in Berufsverbänden - So funktioniert's

Berufsverbände sind demokratisch organisiert: Jedes Mitglied ist berechtigt, sich an der Wahl des Verbandvorstands zu beteiligen. Der Vorstand kann mit sehr unterschiedlichen Verfahren gewählt werden. In diesem Teil unserer Serie zu Berufsverbänden erklären wir, wie die Vorstandswahl funktioniert. 

Vorstand wird durch Mitglieder gewählt

Bei Berufsverbänden handelt es sich in aller Regel um eingetragene Vereine. Diese müssen laut Bürgerlichem Gesetzbuch einen Vorstand haben, der von den Mitgliedern gewählt wird. In kleineren Berufsverbänden entscheidet daher die Mitgliederversammlung über die Zusammensetzung des Vorstands.

Lesen Sie hier, welche Aufgaben und Ziele Berufsverbände in Deutschland haben!

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Nicht immer jedoch wird auf der Versammlung ein neuer Vorstand gewählt. Es hängt von der Satzung des Berufsverbands ab, in welchen zeitlichen Abständen die Wahl für das wichtigste Organ des Verbands neu gewählt wird.

Vorstandswahl auf der Mitgliederversammlung

An der Mitgliederversammlung dürfen alle Mitglieder eines Verbands teilnehmen und vor Ort den neuen Vorstand wählen. Allerdings haben die meisten Berufsverbände ein Quorum in der Satzung festgeschrieben: Eine gewisse Mitgliederzahl muss ihre Stimme abgeben, damit die Wahl gültig ist.

Um das Quorum zu erreichen, kann den Mitgliedern auch die Online-Stimmabgabe ermöglicht werden. Hier lesen Sie mehr!

Da das mit einer zunehmenden Mitgliederanzahl schwierig wird und auch der Aufwand für die Vorbereitung der Wahl beträchtlich zunimmt, setzen große Berufsverbände auf die Delegiertenversammlung. Die Delegierten werden in den Regional- oder Landesverbänden entweder gewählt oder von den örtlichen Vorständen bestimmt und in die Delegiertenversammlung entsandt. Diese bestellt schließlich den Vorstand.

Verfahren für große Berufsverbände

Die Delegiertenversammlung ist nicht mit der Vertreterversammlung zu verwechseln, welche die dritte Methode für die Wahl des Vorstands darstellt. Auch hier ist es zwar die Versammlung, die den Vorstand einsetzt. Doch kommt die Vertreterversammlung über ein anderes Wahlverfahren zustande, denn sie wird über die Listenwahl bestimmt.

Dafür treten unterschiedliche Listen zur Wahl der neuen Versammlung an, die entweder verbandsintern entstehen oder aber – in Ausnahmefällen – von Gewerkschafen gegründet werden. Sowohl die Delegierten- als auch die Vertreterversammlung werden dabei normalerweise per Brief gewählt. Weitere Gremien im Berufsverband werden meist nicht gewählt, sondern vom Vorstand eingesetzt.

Bereits mehr als 500 Kunden führen Ihre Wahlen rechtssicher und einfach mit POLYAS durch. Überzeugen auch Sie sich von der Online-Wahlsoftware!

Testen Sie die Online-Wahl jetzt kostenlos