An Hochschulen finden meist einmal pro Jahr Wahlen statt.

Bald ist es wieder soweit – viele deutsche Hochschulen führen zum Ende des Wintersemesters ihre jährliche Gremienwahl durch. Doch wer wählt was und was machen die einzelnen Gremien? Im ersten Teil unserer neuen Serie zum Thema Hochschulwahlen geben wir dazu einen Überblick.

Welche Gremienwahl gibt es?

Meist sind es gleich drei oder vier Stimmzettel auf einmal, die ein Student ausfüllen muss – eine Hochschulwahl kann besonders für Erstsemester etwas unübersichtlich wirken. Außerdem wählen ja nicht nur Studierende, sondern auch die Mitarbeiter der Universität, wobei das akademische Personal oft noch eigenständige Gremien hat.

Im Kern geht es um folgende vier Gremien:

  • das Studierendenparlament (im Osten Deutschlands auch Studenten- oder Studierendenrat genannt),
  • den Senat,
  • das Präsidium
  • und die Gremien der Fakultäten (die sich aus Dekanat, den Fakultätsrat und Fachschaftsräte).
  • Darüber hinaus gibt es noch andere Ämter, wie etwa das der Gleichstellungsbeauftragten, die separat gewählt werden.

Lesen Sie hier mehr über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Verschiedene Gruppen wählen eigene Vertreter

Abgeleitet wird die Selbstverwaltung der Universitäten aus dem Grundgesetz. Ausformuliert findet sie sich in den jeweiligen Landesgesetzen. Die Wahl von Studierendenparlamenten hat sich aber erst in den 1960er Jahren durchgesetzt. Im Einzelnen hat die Gremienwahl an der Hochschule folgende Funktionen:

Akademischer Senat

Der akademische Senat ist das oberste Gremium der Hochschule. Er setzt sich aus zuvor gewählten Vertretern der unterschiedlichen universitären Gruppen zusammen: Professoren, akademische Mitarbeiter, Studierende und sonstige Mitarbeiter (in Technik und Verwaltung) der Universität. Dekane, die den Fakultäten oder auch Fachbereichen vorstehen, sowie die Mitglieder des Präsidiums nehmen an den Sitzungen des Senats ebenfalls teil. Dieser hat verschiedene Aufgaben. Dazu gehören das Verändern und Beschließen der Hochschulsatzung, das Einrichten neuer Studiengänge oder die Kontrolle uniinterner Beschlüsse. Außerdem wählt der Senat den Präsidenten der Hochschule.

Präsidium und Kanzlerschaft

Die Präsidentin oder der Präsident einer Universität repräsentieren die Hochschule nach innen wie nach außen. An manchen Hochschulen wird statt vom Präsidium auch vom Rektorat gesprochen. Der Präsident und der Vizepräsident werden durch eine Mehrheitswahl vom erweiterten Senat gewählt – dieser setzt sich neben dem regulären Senat aus weiteren Vertretern der verschiedenen Universitäts-Gruppen zusammen. Wie lang die Amtszeit des Präsidiums ist, hängt von der Satzung der Hochschule ab. Zusätzlich gibt es häufig das Amt des Kanzlers. Dieser wird vom Kuratorium gewählt, das sich wiederum aus Vertretern der Hochschul-Gruppen, dem Präsidium, Beauftragten für Gleichstellung und Vertretern der Politik – etwa dem Bürgermeister und dem Bildungsverantwortlichem der Stadt – zusammensetzt.

Im Herbst 2015 hat POLYAS eine Umfrage zur Wahlorganisation unter deutschen Hochschule durchgeführt. Lesen Sie hier mehr darüber!

Studierendenparlament/Studierendenrat

Das Studierendenparlament, kurz StuPa, wird von der Studierendenschaft gewählt, also der Gesamtheit aller Studierenden einer Hochschule. Das passiert über eine Listenwahl – zur Wahl des StuPa treten meist eine Vielzahl von Listen an. Häufig stehen diese einer politischen Partei nahe oder sind aus einer Fachschaft hervorgegangen, doch meist gibt es auch einige Listen, die sich komplett eigenständig gebildet haben. Wie in jedem anderen Parlament auch schließen sich verschiedene Listen zu einer Art Koalition zusammen und bilden den Allgemeinen Studierenden Ausschuss, kurz AStA. Dieser bildet ähnlich den Ministerien einer Regierung verschiedene Referate, die sich etwa um die Verhandlung des Semestertickets, Beratungs- und Bildungsangebote kümmern und die Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit vertreten.

Die Hochschule Osnabrück hat mit uns online gewählt. Erfahren Sie hier, warum sie sich dafür entschieden hat!

Dekanat, Fakultätsrat und Fachschaftsräte

Das Dekanat steht den einzelnen Fakultäten vor, die manchmal auch Fachbereiche genannt werden. Der Dekan kümmert sich vor allem um Personal und Finanzangelegenheiten seiner Fakultät. Er wird meist für eine Dauer von fünf Jahren vom Fakultäts- oder Fachbereichsrat gewählt. Dieser setzt sich wie der akademische Senat aus unterschiedlichen Gruppen der Hochschule zusammen: Repräsentiert werden Professoren, Studierende sowie akademische und sonstige Mitarbeiter der Universität. Der Fakultätsrat entscheidet zum Beispiel über die Finanzmittel der Fakultät sowie die Studien- und Prüfungsordnung. Die Studierenden einer Fakultät bilden die Fachschaft, die einen Fachschaftsrat wählen und die Interessen der Studierenden vertreten. Die Fachschaften helfen Studierenden bei der Organisation ihres Studiums und veranstalten Fachschaftspartys.

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