Obwohl Deutschland noch keine neue Bundesregierung hat, steht eines schon fest: Mit 709 Abgeordneten ist das neugewählte Parlament das größte, das es bisher gab. Ähnlich wie sein Vorgänger Nobert Lammert, will auch der neue Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble eine Wahlrechtsreform anstoßen, um das Parlament wieder zu verkleinern.

Schon der nach der vergangenen Legislaturperiode ausgeschiedene Bundestagspräsident Norbert Lammert warnte vor einem Mega-Parlament – und warb in seiner alten Funktion für eine Reform des Wahlrechts.

Auch sein Nachfolger Wolfgang Schäuble betont, er werde sich weiter „mit allem Nachdruck“ um eine Wahlrechtsreform bemühen. Seit den Fünfziger Jahren gab es nicht mehr so viele Fraktionen wie dieses Mal, nämlich sechs.

Regulär besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten. Davon werden 299 in den Wahlkreisen direkt gewählt, 299 kommen über die Parteilisten der Länder. Geregelt wird dies vom Bundeswahlgesetz (BWG). Doch bei der Berechnung der Sitzverteilung kommen weitere Faktoren ins Spiel, die sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate zur Folge haben.

Überhangmandate sind problematisch

Das Hauptproblem sind besagte Überhangmandate. Sie fallen immer dann an, wenn eine Partei in einem Bundesland aufgrund ihrer Erststimmenergebnisse mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen an Gesamtmandaten zustünden. Anders ausgedrückt: Überhangmandate sind durch Zweitstimmen nicht gedeckte Direktmandate.

Die Schlüsselfrage einer Wahlrechtsreform lautet deshalb: Wie kann die Grundstruktur der personalisierten Verhältniswahl bewahrt werden, ohne den nationalen Parteienproporz zu verzerren oder den Bundestag deutlich zu vergrößern?

Dabei ist zwischen zwei Typen von Reformansätzen zu unterscheiden: Die einen wollen Überhangmandaten vermeiden, die anderen wollen Überhangmandate bestmöglich verrechnen.

Würden Überhangmandate von vornherein vermieden, wäre ein Mandatsausgleich überflüssig. Das Parlament vergrößerte sich nicht, und das Problem wäre mit einem Schlag beseitigt. Ein Verfahren dazu wäre eine „Mandatskappung“: Erhielte eine Partei mehr Direkt- als Listenmandate, würden die überzähligen Direktmandate nicht vergeben. Siegreiche Wahlkreiskandidaten mit den geringsten Stimmenzahlen erhielten kein Abgeordnetenmandat.

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Prinzip der gleichen Repräsentation darf nicht geändert werden

Dieser Vorschlag ist schwer umsetzbar, weil er das Prinzip der gleichen Repräsentation der Wahlkreise unterläuft. Eine nachträgliche Aberkennung von Direktmandaten wäre weder den Parteien noch den Wählern vermittelbar.

Andere Überlegungen zur Vermeidung von Überhangmandaten setzen bei der Einteilung der Wahlkreise an. Zum einen könnte man den Anteil der Einerwahlkreise an den Gesamtmandaten von derzeit 50 Prozent reduzieren, etwa auf 33 Prozent. Von den insgesamt 598 Mandaten würden also nicht mehr 299, sondern nur noch 200 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Dadurch würde es extrem unwahrscheinlich, dass die stärkste Partei in einem Land mehr Direktmandate als Listenmandate erhält. Eine Verringerung des Anteils der Einerwahlkreise führte also mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass Überhangmandate erst gar nicht entstünden.

Wahlrechtsreform: Einerwahlkreise durch Zweierwahlkreise ersetzen

Zum anderen könnte man die bestehenden Einerwahlkreise durch Zweierwahlkreise ersetzen. Das bedeutet: Die Größe der Wahlkreise würde verdoppelt und ihre Anzahl damit halbiert (von heute 299 auf 149 oder 150). Gleichzeitig würden künftig in jedem Wahlkreis nicht nur ein, sondern zwei Direktmandate vergeben. In einem Wahlkreis wäre dann nicht nur der erstplazierte Kandidat mit den meisten Stimmen direkt gewählt, sondern auch der Zweitplazierte. Jeder Wahlkreis wäre dann mit zwei Direktkandidaten im Bundestag vertreten.

Trotz halbierter Anzahl der Wahlkreise blieben also die Anzahl und der Anteil der direkt gewählten Abgeordneten an der Gesamtzahl aller Abgeordneten konstant. Zugleich würden Zweierwahlkreise im Normalfall dazu führen, dass die Direktmandate unter den zwei oder drei stärksten Parteien eines Landes aufgeteilt würden. Das wiederum würde die Konzentration der Direktmandate auf eine Partei vermeiden und damit das Auftreten von Überhangmandaten verhindern.

Diese Reformoption hätte den Vorteil, dass die Anzahl der Direktmandate gleichbliebe. Zudem würden die personalisierten Direktmandate gleichmäßiger zwischen den Bundestagsparteien verteilt. Allerdings müssten zahlreiche Details der Stimmgebung und Kandidatenaufstellung neu geregelt werden. Das würde das Wahlsystem noch komplizierter machen und seine Handhabung durch Parteien und Wähler weiter erschweren. Die Verringerung der Zahl der Einerwahlkreise wäre wohl die einfachere Variante.

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About Elisa Utterodt

Egal ob in Österreich, Syrien oder den USA, politische Entscheidungen und Demokratie sind für mich nicht nur in Deutschland von Belang. Vor allem der Einfluss der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist für mich ein spannendes wie aktuelles Thema, über das ich gerne berichte. Wenn ich nicht gerade Zeitung lese oder meine Twittertimeline checke, schaue ich mir zur Entspannung Bundestagsdebatten im Fernsehen an. Seit März dieses Jahres bin ich bei Polyas für die Pflege der Social Media Kanäle zuständig, schreibe Blogartikel und unterstütze das Online-Marketing-Team.