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In der Türkei werden am Sonntag ein neuer Präsident und ein neues Parlament gewählt. Nach der türkischen Verfassungsänderung im vergangenen Jahr schauen wir uns das Wahlsystem in der Türkei noch mal genauer an.

Im vergangenen Jahr erlebte das politische System der Türkei seine wohl bisher prägendste Veränderung: Das Amt des Staatspräsidenten wurde zur zentralen Machtposition erhoben, das System der parlamentarisch kontrollierten Regierung abgeschafft. Bis 2019 sollen die Veränderungen in Verfassung und System, entsprechend dem Referendum, umgesetzt werden.

Änderung der Verfassung 2017

Eigentlich war die Türkei seit 1923 eine Republik. Laut türkischer Verfassung ist die Türkei ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Die Republik wurde unter der Führung Mustafa Kemal Atatürks gegründet. Ihre aktuelle Verfassung trat am 7. November 1982 in Kraft. Bei der Volksabstimmung im April 2017 stimmten die Wähler mit knapper Mehrheit für die Umwandlung des seit 1920 bestehenden parlamentarischen Regierungssystems in ein Präsidialsystem.

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Die Änderung der türkischen Verfassung war enorm und leitete einen grundsätzlichen Systemwechsel ein. Die Verfassungsänderung führte zu einer erheblichen Verschiebung der Kräfte zugunsten der Exekutive, die sich wiederum auf nur noch eine Person konzentriert – nämlich auf den Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan.

Mit der neuen Verfassung wird das Militär nach dem gescheiterten Putschversuch als machtpolitischer Akteur endgültig verdrängt.

Wahlsystem und Parlament in der Türkei

Die Gesetzgebung steht dem Parlament zu, der 1920 gegründeten „Großen Nationalversammlung der Türkei“. Das Parlament hat die Haushaltshoheit und ist Oberbefehlshaber. Die Abgeordneten werden in „gleichen, allgemeinen und freien Wahlen gewählt“. Ab 2019 gibt es 600 Abgeordnete – das sind 50 mehr als derzeit.

Das aktive und seit 2017 auch das passive Wahlrecht ist mit 18 Jahren erreicht. Das Parlament arbeitet in den üblichen Ausschüssen. Parlamentsbeschlüsse setzen die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Abgeordneten voraus. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit, mindestens jedoch der Stimmen eines Viertels aller Mitglieder plus eins.

Alle Abgeordneten genießen Immunität, die nur mit verfassungsändernder Mehrheit aufgehoben werden kann. Wer wegen ehrenrühriger Straftaten verurteilt worden ist, darf nicht mehr gewählt werden. Ferner dürfen Angehörige der Streitkräfte, Richter, Staatsanwälte, Hochschullehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht gewählt werden. Ausgenommen sind auch beim aktiven Wahlrecht Soldaten, Unteroffiziere und Militärschüler sowie verurteilte und einsitzende Straftäter. Es besteht Wahlpflicht, die aber in der Praxis nicht durchgesetzt wird.

Kritik an Sperrklausel und Einsatz von Richtern

Immer wieder diskutiert wird die Sperrklausel von 10 Prozent. Umgehen kann die Klausel nur, wer sich als unabhängiger Kandidat in einem Wahlbezirk zur Wahl stellt. Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Provinzen erfolgt im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl. Besonders große Provinzen werden nochmals in Wahlbezirke unterteilt. Parteien stellen Listen auf.

Der Hohe Wahlrat, der aus Richtern besteht und auch die Vorbereitung und Durchführung der Wahl überwacht, stellt nach der Wahl fest, welche Parteien die Zehnprozenthürde geschafft haben. Mit der Änderung der Verfassung ist dies besonders problematisch, da Staatspräsidenten Erdoğan die Richter nun selbst auswählen darf und unliebsame Beamte bereits abgesetzt hat.

Die Listen der Parteien über der Zehnprozenthürde nehmen dann am sogenannten d’Hondt’schen Auszählsystem teil. Dabei werden auch die unabhängigen Kandidaten berücksichtigt. Im Ausland ansässigen türkischen Staatsangehörigen ist die Möglichkeit gegeben, in den Generalkonsulaten oder an den Landesgrenzen zu wählen. In diesem Zusammenhang wurden die Auslandswahlkämpfe Erdogans beispielsweise in Deutschland oder den Niederlanden massiv kritisiert.

Zwischen eingeschränkter Demokratie und autoritärem System

Die parlamentarische Opposition hat immer noch innerparlamentarische Beteiligungsrechte in den Ausschüssen. Auch Kontrollrechte stehen dem Parlament zu: Die beiden stärksten Parteien können Gesetze und Präsidialverordnungen innerhalb von 60 Tagen nach deren Bekanntmachung vor das Verfassungsgericht bringen. Auch kleinere Parteien sind dazu in der Lage, wenn sie ein Fünftel aller Abgeordneten für einen solchen Antrag zusammenbringen.

Dem Demokratieindex der Zeitschrift The Economist zufolge erreicht die Türkei im Jahr 2016 wie auch in den Vorjahren auf einer Skala von null bis zehn nur etwas über fünf Punkte und liegt damit als „hybrides System“ zwischen den Kategorien „eingeschränkte Demokratie“ und „autoritäres Regime“. Die Türkei steht seit April 2017 unter dem Monitoring des Europarates.

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