Diese Gremienwahlen gibt es in KVGs

Auch in Fondsgesellschaften, sogenannte Kapitalverwaltungsgesellschafften (KVGs), gibt es verschiedenste Gremienwahlen. Die meisten KVGs sind gesetzlich zur Wahl eines Aufsichtsrates verpflichtet, und freiwillig richten sie Ethikkomitees oder Beiräte ein.

Wahlen sollen Vertrauen zurückbringen

Seit der Finanzkriese 2008 musste sich die Finanzbranche viel Kritik anhören, die sich im Grunde in einem Wort zusammenfassen lässt: Verantwortungslosigkeit. Dabei gingen die hochriskanten Finanzmarktprodukte, die die Krise damals auslösten, vor allem von Investmentbanken aus.

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Doch das schlechte Image färbte auch auf Fondsanbieter ab, die in Deutschland als Kapitalverwaltungsgesellschafften (KVGs) bezeichnet werden. Darunter fasst das Gesetz AGs, GmbHs und Kommanditgesellschaften, bei der persönlich haftender Gesellschafter wiederum eine GmbH ist. Um dem Zockerimage entgegenzuwirken, wählen manche Fondsanbieter freiwillig Kontrollgremien, die die Portfolios der angebotenen Fonds regelmäßig auf schwarze Scharfe durchsuchen.

Beirat und Ethikkomitee

So bieten manche KVGs ihren Anlegern an, für den Fonds, in den sie investiert haben, einen Beirat zu wählen – was viele Anleger annehmen. So lässt sich das Vertrauen der Anbieter sichern.

Manche KVGs gehen allerdings noch weiter und wählen ein Ethikkomitee. Dieses achtet darauf, dass die KVG nur in Unternehmen oder Staaten investiert, die bestimmte ökologische und soziale Standards einhält. Außerdem legt das Komitee eine Reihe von Ausschlusskriterien fest: Wer etwa Waffen herstellt oder Menschenrechte missachtet, wird nicht ins Portfolio aufgenommen.

Auch KVGs wählen einen Aufsichtsrat

Natürlich gelten für KVGs im Übrigen die gleichen Bestimmungen, wie für andere Unternehmen auch. So wählen AGs einen Aufsichtsrat, der lediglich einige Zusatzaufgaben und Pflichten hat. Die Aufsichtsratsmitglieder einer KVG dürfen beispielsweise keine Treuhänder sein. Auch GmbHs wählen laut Gesetz einen Aufsichtsrat. Kommanditgesellschaften hingegen sind zur Wahl eines Beirats verpflichtet.

Auch in diesen Fällen bietet sich die digitale Stimmabgabe an, um den vielbeschäftigten Aktionären und Gesellschaftern entgegenzukommen. Denn dank der Online-Wahl müssen die Anteilseigener der KVGs nicht vor Ort sein, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können. Neben der Online-Wahl bietet POLYAS noch ein weiteres Produkt zur digitalen Stimmabgabe an, das Live Voting. Bei diesem werden die Abstimmungen und Wahlen live auf der Hauptversammlung durchgeführt.

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