Verwertungsgesellschaften: Überblick über Wahlen, Abstimmungen und Mitgliederversammlung

Die GEMA ist POLYAS Kunde und eine der wichtigsten Verwertungsgesellschaften in Deutschland. In unserem Blog nehmen wir Gegenwart und Geschichte der Verwertungsgesellschaften in Deutschland genauer unter die Lupe.

Verwertungsgesellschaften sind Interessenvertretungen

Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Einrichtung, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte treuhänderisch wahrnimmt. Sie handelt damit im Auftrag einer großen Anzahl von Urhebern oder Inhabern ähnlicher Schutzrechte. Außerdem nehmen Verwertungsgesellschaften die Auswertung gemeinsamer Schutzrechte vor.

Verwertungsgesellschaften sind private Einrichtungen, denen allerdings zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in vielen Ländern eine gesetzliche Monopolstellung zugewiesen wurde – staatlichen Institutionen sind sie trotzdem nicht.

Gemeinsam Interessen vertreten

Vergleichbar ist ihre Funktion mit der einer Gewerkschaft, bestehend aus einem Kollektiv an Urhebern, die ihre Interessen gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern in einer (quasi-)amtlichen Funktion vertreten. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung der Meldepflicht bei der Nutzung von Werken, zum Beispiel bei öffentlichen Aufführungen, Vervielfältigungen, Rundfunk- und Fernsehausstrahlungen sowie bei der Verbreitung im Internet.

Ein Beispiel für eine deutsche Verwertungsgesellschaft ist der POLYAS Kunde GEMA. Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie agiert als eine Art Anwalt der ihr angeschlossenen Kreativen aus der Musik-Branche.

GEMA hält Mitgliederversammlung mit POLYAS ab

Vor wenigen Wochen, hat die GEMA ihre Mitgliederversammlung abgehalten und dabei wie schon 2017 auf das POLYAS Live Voting gesetzt. Einmal im Jahr versammeln sich alle Mitglieder der Verwertungsgesellschaft GEMA, um Gremien zu wählen und über wichtige Fragen zu entscheiden. Beim Live Voting gaben die Mitglieder ihre Stimme ganz einfach per Tablet ab, und das Ergebnis wurde per Beamer auf eine Leinwand geworfen.

Lesen Sie hier mehr über das Live-Voting bei der GEMA Mitgliederversammlung 2018

Die Entwicklung und Existenz von Verwertungsgesellschaften ist kein gegenwärtiger Trend, wie häufig vermutet wird, wenn Schlagworte wie GEMA oder GVL die Netzgemeinde umtreiben. Entstanden sind beide bereits im 20. Jahrhundert; die GEMA wurde beispielsweise 1933 unter einem anderen Namen gegründet.

Erste Gründungen schon im 18. Jahrhundert

Aber auch in der Literatur und in der Film-Branche fanden sich schon früh Kreative zusammen, um gemeinsame Interessen zu vertreten: Ende des 18. Jahrhunderts gab es die Gründung erster Selbstverlagsunternehmen. Das Modell hat sich mit dem Verlag der Autoren oder dem Filmverlag der Autoren bis heute erhalten.

Motor für die Entstehung von Verwertungsgesellschaften war zum Großteil die Entwicklung des Urheberrechts, angetrieben durch die Verabschiedung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1788. Diese stellte zum ersten Mal das geistige Eigentum unter den Schutz des Gesetzes. Daraufhin schuf Preußen 1837 das „Gesetz zum Schutze des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst in Nachdruck und Nachbildung“, welches als das detaillierteste und modernste Urheberrecht seiner Zeit galt.

Als Dachverband der Verwertungsgesellschaften hat sich 1926 in Paris die Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs (CISAC) gegründet. Heute umfasst sie 161 Mitgliedsorganisationen in 87 Ländern und vertritt mehr als eine Millionen Urheber (creators) mit über 100 Millionen Werken aus den Bereichen Musik, Literatur, Film und bildende Kunst.

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