Das Wahlsystem in Österreich

Deutschland hat die Wahl hinter sich, Österreich steht sie noch bevor – und wie hierzulande sieht auch das Wahlsystem in Österreich die Verhältniswahl vor. Der neue Nationalrat, wie das österreichische Parlament heißt, wird am 15. Oktober gewählt. Doch wie funktioniert die Wahl genau?

Drei Ebenen für die Sitzverteilung

Eigentlich hätte Österreich erst 2018 wieder wählen müssen, denn die dortige Legislaturperiode beträgt seit 2008 fünf Jahre. Doch die seit 2013 amtierende Koalition aus Sozialdemokraten (SPÖ) und Österreichischer Volkspartei (ÖVP) scheiterte im vergangenen Mai. Nun wird neu gewählt. Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger, der bis zum Wahltag 16 Jahre alt ist. Gewählt werden darf jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und selbst wählen darf.

Das Wahlsystem in Österreich sieht für die Sitzverteilung drei Ebenen vor. Neben der Bundesebene gibt es neun Landes- und 43 Regionalwahlkreise. Die 183 Mandate des Nationalrats werden den Landeswahlkreisen entsprechend ihrer Einwohnerzahlen zugeteilt. Das geschieht über das Hare-Niemeyer-Verfahren. Die so zugeteilten Mandate werden wiederum den einzelnen Regionalwahlkreisen zugewiesen.

Lesen Sie hier, wie das Hare-Niemeyer-Verfahren funktioniert.

Wahlsystem in Österreich: Vergabe von Vorzugsstimmen

Die Österreicher haben jeweils eine Stimme, mit der sie eine Partei wählen. Zusätzlich aber können sie Kandidaten eine sogenannte Vorzugsstimme geben und ihnen auf diesem Weg einen besseren Listenplatz verschaffen. Das funktioniert im beim Wahlsystem in Österreich so: Die Stimmen, die eine Partei erhält, werden über Regional-, Landes- und Bundeslisten vergeben. Auf allen drei Listen können die Wähler eine Vorzugsstimme an jeweils einen Kandidaten vergeben.

Dieser muss einen gewissen Prozentsatz der Stimmen erhalten, um für das Aufrückverfahren berücksichtigt zu werden. Im Regionalwahlkreis sind das 14, im Landeswahlkreis zehn und auf Bundesebene sieben Prozent der Stimmen. Erreicht ein Kandidat diesen Schwellenwert und hat er mehr Stimmen als ein Besserplatzierter, rückt er in der Liste auf.

Dreistufiges Ermittlungsverfahren zur Stimmverteilung

Nachdem alle Stimmen abgegeben sind, kommt für die Verteilung der Stimmen ein dreistufiges Ermittlungsverfahren zum Einsatz. Im Wahlsystem Österreichs werden für das zweite und dritte Ermittlungsverfahren nur die Parteien berücksichtigt, die auf Bundesebene mindestens vier Prozent der Stimmen bekommen haben oder in wenigstens einem Regionalwahlkreis ein Mandat bekommen haben. Dann geht es wie folgt:

  • Im ersten Ermittlungsverfahren muss zunächst die Wahlzahl ermittelt werden: Die Gesamtzahl der Stimmen eines Landwahlkreises wird durch die dort zu vergebenen Mandate geteilt. Für die Regionalwahlkreise ist diese Wahlzahl entscheidend. Eine Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in der Summe ihrer erzielten Stimmen enthalten ist.
  • Beim zweiten Ermittlungsverfahren wird das gleiche mit den Landeswahlkreisen gemacht. Jede Partei bekommt so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Stimmensumme im Landeswahlkreis enthalten ist. Die im ersten Verfahren bereits erzielten Mandate werden abgezogen.
  • Im dritten Verfahren geht es schließlich um die Bundesebene. Die Sitze werden nach dem D’Hondtsches Verfahren verteilt, wieder ist die Wahlzahl entscheidend. Und auch diesmal werden die auf Regional- und Landesebene erzielten Mandate abgezogen.

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