Das Wahlsystem der Niederlande

Am 15. März finden Parlamentswahlen in den Niederlanden statt. Im Rahmen dieser Wahlen wird auch eine neue Regierung gewählt werden. Gerade die Regierungsbildung folgt dabei einem strengen Zeremoniell, in das auch der König eingebunden ist. Im Folgenden erklären wir, wie das Wahlsystem der Niederlande funktioniert.

Das Zweikammersystem der Niederlande

Zwar bezeichnen sich die Niederlande in ihrer Verfassung selbst als konstitutionelle Monarchie, doch auch wenn das Wort Demokratie in der Verfassung nicht auftaucht,  gelten sie strukturell als parlamentarische Demokratie.

Das holländische Parlament ist in zwei Kammern unterteilt: die Erste Kammer der Generalstaaten (Eerste Kamer der Staten-Generaal) und die Zweite Kammer der Generalstaaten (Tweede Kamer der Staten-Generaal). Während die Zweite Kammer zuständig für die Gesetzgebung und die Überwachung der Regierung ist, überwacht und bestätigt die Erste Kammer die von der Zweiten Kammer erlassenen Gesetze.

Das niederländische Wahlsystem und seine Besonderheiten

Die 75 Mitglieder der Ersten Kammer, die auch Senaat genannt wird, werden durch die niederländischen Provinzparlamente gewählt. Die 150 Abgeordneten der Zweiten Kammer (oft nur Kamer) werden durch das niederländische Volk bestimmt. Die Zweite Parlamentskammer gilt als die eigentliche Volksvertretung in Holland, ihre Mitglieder werden für einen Zeitraum von vier Jahren nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt. Die Wahl findet als Listenwahl statt. Aus Rücksicht auf die strengen Protestanten, denen ihre Sonntagsruhe heilig ist, werden die Wahlen immer an einem Mittwoch durchgeführt.

Kandidatur zur Zweiten Kammer

Für die Sitze im Parlament dürfen sowohl Parteien als auch Einzelpersonen kandidieren. Die Kandidatur von Einzelpersonen kommt jedoch eher selten vor. Allerdings sind nur Parteien und Listenverbände, die beim sogenannten Kiesraad (dem Wahlausschuss) registriert sind, zur Wahl zugelassen. Sie müssen ihre Eintragung ins Register des Kiesraads spätestens 86 Tage vor der Wahl beantragen und dem Wahlausschuss spätestens am 44. Tag vor der Wahl die fertigen Wahllisten vorlegen. Eingereicht werden die Wahllisten von Wahlberechtigten, die durch die Parteien zur Einreichung bevollmächtigt sind.

Eine Ausschlussklausel für Parteien existiert in den Niederlanden nicht, dennoch müssen Parteien und Wahllisten eine Kaution, das sogenannte waarborgsom in Höhe von 11.250 Euro hinterlegen. Auf diese Weise sollen unseriöse Wahlbewerber abgeschreckt werden.

Wahlberechtigung zur Parlamentswahl in den Niederlanden

Wahlberechtigt sind in den Niederlanden alle Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sich als Kandidat zur Wahl aufstellen lassen können sich alle 18-jährigen Wahlberechtigten. Jeder Wahlberechtigte verfügt bei den Parlamentswahlen über eine Stimme, die er direkt an einen Kandidaten vergeben kann.

Sitzverteilung und Wahlauszählung

Wie bereits erwähnt, werden die Wahlen in Holland nach dem Verhältniswahlverfahren durchgeführt und ausgezählt, damit auch kleine Parteien die Chance einen Sitz im Parlament erhalten. Darüber hinaus verfügen die Niederlande nur über eine marginale Sperrklausel, sodass bereits 0,7 % der abgegeben Stimmen ausreichen, um ein Mandat in der zweiten Parlamentskammer zu gewinnen. Da bei der Auszählung meist zunächst nicht alle Sitze im Parlament vergeben werden können, findet eine Restsitzverteilung statt. Bei dieser können sich die Listen verschiedener Parteien verbinden, um doch noch einen Sitz im Parlament erhalten.

Lesen Sie hier mehr zum Verhältniswahlverfahren

Regierungsbildung – Streng nach Zeremoniell

Die Regierung besteht in den Niederlanden aus dem Ministerrat und dem König beziehungsweise der Königin, wobei der Ministerrat durch das Staatsoberhaupt – also den König – ernannt wird. Die Ernennung der Minister und die Regierungsbildung folgen dabei einem streng geregelten Zeremoniell:

  1.  Nach Abschluss der Parlamentswahlen bestellt das Staatsoberhaupt die Vorsitzenden der beiden Kammern, den stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrats sowie die Fraktionsvorsitzenden ein, um die Koalitionsmöglichkeiten zu besprechen.
  2. Der König bestellt nun einen sogenannten Informateur, dessen Aufgabe es ist die möglichen Koalitionspartner zu Koalitionsverhandlungen zusammenzubringen.
  3. Sind sich die Koalitionspartner einig, erstattet der Informateur dem König Bericht und schlägt einen Formateur vor, der mit der Regierungsbildung beauftragt wird. Der Formateur ist meist der spätere Ministerpräsident.
  4. Der König beruft den Formateur und beauftragt diesen offiziell mit der Regierungsbildung.
  5. Der Formateur stellt die Regierung zusammen und schlägt Minister sowie den Ministerpräsidenten vor, die zum Schluss durch den König ernannt und vereidigt werden.

Seit 2012 obliegt die Benennung des Formateurs beziehungsweise Informateurs nicht mehr dem König, sondern der Zweiten Kammer.

Zu beachten ist hier vor allem, dass in den Niederlanden eine Trennung zwischen Amt und Mandat vorgeschrieben ist, so kann ein Mitglied der Regierung nicht gleichzeitig ein Abgeordneter im Parlament sein.

Nächste Woche ist es so weit: In den Niederlanden wird ein neues Parlament gewählt. Geert Wilders und die PVV führen die Umfragen derzeit an. Der amtierende Ministerpräsident Rutte und seine rechtsliberale Volkspartij voor Vrijheid en Democratie (VVD) liegen in den Umfragen knapp hinter der PVV. Ob Rutte seinen Posten aufgeben muss und wie die neue Regierung aussehen wird, erfahren Sie nächste Woche in unseren #WahlNews.