Die Gründe gibt es für die Gründung einer SE

Die Rechtsform der SE soll Unternehmen in ganz Europa einheitliche Strukturen bieten. Aber welche anderen Gründe gibt es für eine SE? Und wie sieht es mit der Arbeitnehmermitbestimmung aus?

SE als einheitliche Rechtsform

SE steht für Societas Europaea, lateinisch für europäische Gesellschaft. Es handelt sich um eine besondere Rechtsform für Unternehmen, ähnlich wie die der Aktiengesellschaft. Sie gilt aber für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Norwegen und Liechtenstein). Die SE, umgangssprachlich auch Europa-AG genannt, kann nach EU-Recht seit 2004 gegründet werden.

Der größte Vorteil für ein Unternehmen bei einer Umwandlung zur SE ist, dass, um wirtschaftlich aktiv zu sein, nicht mehr in jedem Land eine Tochtergesellschaft gegründet werden muss. Stattdessen reicht es überall in Europa Niederlassungen einzurichten. Die rechtliche Grundlage dafür bildet eine EU-Verordnung, in der auch festgelegt ist, dass das Grundkapital der europäischen Gesellschaft in Aktien zerlegt sein muss. Diese müssen aber nicht an einer Börse gehandelt werden, sondern können den Eigentümern des Unternehmens übertragen werden. Trifft die EU-Verordnung keine anderen Bestimmungen, gilt nationales Aktienrecht.

Lesen Sie hier mehr über die Gründung einer Societas Europaea!

Gründe für die Gründung

Was kann ein Unternehmen dazu bewegen, sich zu einer Societas Europaea umzuwandeln? Es gibt eine ganze Reihe von Gründen:

  • Grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen werden leichter, außerdem sind sie rechtlich eher als Zusammenschlüsse denn als Übernahmen zu verstehen
  • In welchem Land der Hauptsitz der SE liegt, kann frei gewählt werden. Das kann einen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten – nationale Steuergesetze können so aber nicht einfach umgangen werden
  • Die in einzelnen Staaten erzielten Gewinne können innerhalb der europäischen Gesellschaft ohne umständliche Ausschüttungen verteilt werden
  • Das Firmenimage wird aufgepeppt. Die Bezeichnung Societas Europaea klingt zugleich nach internationaler Zukunft und kontinentaler Tradition
  • Die Umwandlung kann zwar teuer werden (und je nach Größe in die Millionen gehen), aber langfristig sollte sich diese Investition auszahlen
  • SEs haben die Auswahl zwischen dem mitteleuropäischen Modell aus Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches System) oder dem angelsächsischen Verwaltungsrat (monistisches System). Und hier wird es für die Arbeitnehmermitbestimmung interessant…

Was gilt für Arbeitnehmer?

Es gibt eine EU-Richtlinie, die die Mitbestimmung der Arbeitnehmer einer SE regelt. Die ist allerdings nur eine Empfehlung. Wie die Mitbestimmung aussehen soll, muss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt werden. Entweder die SE entscheidet sich für das monistische System, bei dem es keinen Aufsichtsrat gibt und Arbeitnehmer nur ein Anhörungs- und Konsultationsrecht haben.

Oder die Gesellschaft wählt das dualistische System, das ihr erlaubt, den Aufsichtsrat kleiner zu halten, als es ihr nach deutschem Recht möglich wäre. Auch die Frauenquote gilt nicht für SEs, nur für AGs. Allerdings gilt zu beachten, dass es eine Auffangregelung gibt. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen, gilt automatisch das Mitbestimmungsniveau der am intensivsten mitbestimmten Gründungsgesellschaft. Auf diese Weise sollen Arbeitnehmerrecht gewahrt bleiben – und die Gründung eines SE-Betriebsrates ermöglicht werden.

Online-Wahl des SE-Betriebsrates

Nach deutschem Recht müssen Aufsichtsräte ab einer Größe von 500 Mitarbeitern zu einem Drittel, ab einer Größe von 2000 Mitarbeitern sogar zur Hälfte aus Arbeitnehmern bestehen. Wandelt sich ein Unternehmen dieser Größe zur SE, besteht also schon eine Mitbestimmung – die kann aber durch einen SE-Betriebsrat ergänzt werden. Diese haben Anhörungs- und Unterrichtungsrechte, können aber auch über ein aktives Mitbestimmungsrecht verfügen. Entscheidend ist, was ausgehandelt wurde.

In Zeiten der Digitalisierung müssten SEs und solche die es werden wollen mögliche Kosten für eine Arbeitgebermitbestimmung nicht scheuen – denn inzwischen gibt es die Möglichkeit der Online-Wahl. Diese spart Geld, Zeit, organisatorischen Aufwand und fördert letztlich das Zugehörigkeitsgefühl im Unternehmen.

Informieren Sie sich über die Online-Wahl des Betriebsrates einer Societas Europaea!