Gründung einer Societas Europaea (SE)

Die SE ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschafstraum(EWR). Die 2004 erlassene EU Verordnung zur Gründung von SEs ermöglicht Unternehmen mit Sitz in der EU die Gründung von Gesellschaften nach einheitlichen Rechtsprinzipien. 

Gründungsformen der SE

Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, um eine SE zu gründen.

  1. Der Zusammenschluss (Fusion) zweier bestehender Gesellschaften
  2. Die Gründung einer Holding-Gesellschaft
  3. Die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft durch mehrere Unternehmen oder eine bereits bestehende SE
  4. Die Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft in eine SE 

Bedingungen für die Gründung einer SE

Unternehmen, die eine SE gründen wollen, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Gründung einer SE möglich ist. So müssen sie ihren Sitz in der EU haben, ein Mindestkapital von 120.00€ nachweisen und in mehreren Staaten der EU oder des EWR ansässig sein. Darüber hinaus müssen je nach der Gründungsform der SE die weitere Bedingungen erfüllt werden.

Fusion
Fusionen können ausschließlich durch Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung durchgeführt werden, die aus mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU oder des EWR stammen.
Holding SE
Mindestens eine an der Gründung der SE beteiligte Gesellschaft muss ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR haben. Außerdem müssen können nur haftungsbeschränkte gesellschaften eine Holding SE gründen.
Tochter SE
Die Statuten für die Gründung einer Tochter SE sind die gleichen, die bei der Gründung einer Holding SE erfüllt werden müssen, jedoch müssen die gründenden Gesellschaften nicht haftungsbeschränkt sein.
Umwandlungs-SE
Die Gründung einer Umwandlungs-SE ist Aktiengesellschaften vorbehalten, die seit mindestens zwei Jahren Tochtergesellschaften in einem anderen EU- oder EWR- Mitgliedsstaat haben.


POLYAS-Tipp: Laut Gesetz ist es möglich den SE-Betriebsrat online zu wählen, das ist vor allem praktisch, da keine Druck- und Portokosten für die Wahlunterlagen anfallen und die Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können. Das spart Zeit und ist effizient. Lassen Sie sich jetzt von unseren Wahlexperten zur Einführung der Online-SE-Betriebsratswahl beraten!

Vorteile der Gründung einer SE

Die Gründung einer SE hat viele Vorteile, so erzielt der Zusammenschluss verschiedener Unternehmen zu einer SE eine positive Außenwirkung. Fusionen werden nicht als Übernahmen, sondern Zusammenschluss gleichgestellter Partner aufgefasst. Auch die Expansion ins EU-Ausland wird durch die Strukturen der SE erleichtert, da einheitliche rechtliche Normen für alle Betriebe der SE gelten, egal in welchem Land sich der jeweilige Betrieb befindet. Auch die Arbeitnehmermitbestimmung innerhalb der SEs funktioniert gut und ist fortschrittlich. So ist es gesetzlich bereits erlaubt den SE-Betriebsrat online zu wählen.

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