Alles zur Gleichstellungsbeauftragtenwahl und dem Bundesgleichstellungsgesetz in unserer neuen Serie

In den beiden vergangenen Teilen unserer Serie zur Gleichstellungsbeauftragtenwahl haben wir uns bereits mit dem Ablauf und den digitalen Möglichkeiten der Wahl beschäftigt. Im letzten Teil unserer Serie wollen noch einmal auf die rechtliche Grundlage der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten eingehen: das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).

Entwicklung und Gültigkeitsbereich

Das Bundesgleichstellungsgesetz trat am 05. Dezember 2001 in Kraft und wurde im Jahr 2015 novelliert. Die letzte Änderung des Gesetzes erfolgte im Dezember 2016. Als Vorläufer des aktuellen Bundesgleichstellungsgesetzes gilt das 1994 erlassene Frauenfördergesetz. Das BGleiG gilt in seiner heutigen Fassung nur für die Dienststellen des Bundes. Unter diesen Begriff fallen jedoch auch einige Unternehmen.

So soll das Gesetz in folgenden Institutionen angewendet werden:

  • Bundesgerichten
  • Behörden und Verwaltungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung
  • Behörden und Verwaltungsstellen im Bereich der Streitkräfte

Eingeschlossen sind hierbei auch Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes.

Auch in Unternehmen, also Einrichtungen und Institutionen der mittelbaren Bundesverwaltung, sowie Unternehmen, die bislang durch den Bund verwaltet wurden und künftig in privatrechtliche Unternehmen umgewandelt werden, gilt das Bundesgleichstellungsgesetz.

Bundesgleichstellungsgesetz: Ziele

Zweck und Ziel des Gesetzes ist es die Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und diese voranzutreiben. Auch sollen vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigt und für die Zukunft verhindert werden.

Darüber hinaus steht das Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen im Zentrum des Bundesgleichstellungsgesetzes. Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Bundesgleichstellungsgesetz fest, dass in den oben genannten Organisationen Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt werden sollen, die die Erfüllung dieser Ziele überwachen und aktiv unterstützen.

Inhalte des Gesetzes

Neben der Bestellung beziehungsweise Wahl von Gleichstellungsbeauftragen macht das Bundesgleichstellungsgesetz auch Angaben zu anderen Aspekten des beruflichen Miteinanders.

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Folgende Punkte werden im Bundesgleichstellungsgesetz festgeschrieben:

  • Der Personenkreis, der zur Erfüllung des Gesetzes beitragen soll und welche Aufgaben dieser hat
  • Den Prozess der Ausschreibung von Stellen und der Bewerbung
  • Wie Ausbildungsplätze zu vergeben sind
  • Welche Qualifikation Bewerber und Bewerberinnen mitbringen sollen
  • Welche Fortbildungsmaßnahmen durch die Organisation angeboten werden sollen und wie diese ausgestaltet werden müssen
  • Die Erstellung von Gleichstellungsplänen, deren inhaltliche Ausgestaltung und wie sie bekannt zu machen sind
  • Welche Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz gegeben sein sollen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten
  • Das Verbot verschiedener Formen von Benachteiligung und Diskriminierung
  • Neben der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen, die Anfechtung der Wahl und das Vorgehen im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens der Gleichstellungsbeauftragten
    Mehr zum Ablauf der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten lesen Sie hier
  • Welche Rechte und Pflichten die Gleichstellungsbeauftragte, deren Vertreterinnen oder die Vertrauensfrau haben und wie die Zusammenarbeit mit der Leitungsebene der Dienststelle aussehen soll
  • Das Vorgehen bei der Zusammenlegung, Aufspaltung und Eingliederung von Dienststellen
  • Dass regelmäßig statistische Erhebungen zur Situation der Frauen und Männer in den Dienststellen stattfinden sollen, die alle vier Jahre im Bundestag vorgestellt werden
  • Welche Sonderregelungen es bei der Anwendung des Gesetzes im Bundesnachrichtendienst gibt

Der Gesetzgeber hat beim Erlass des Bundesgleichstellungsgesetzes bereits erkannt, dass die Digitalisierung auch bei der Gleichberechtigung von Frau und Mann einige Vorteile mit sich bringt. So sieht das Bundesgleichstellungsgesetz die elektronische Stimmabgabe bei der Gleichstellungsbeauftragtenwahl bereits vor.

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About Elisa Utterodt

Egal ob in Österreich, Syrien oder den USA, politische Entscheidungen und Demokratie sind für mich nicht nur in Deutschland von Belang. Vor allem der Einfluss der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist für mich ein spannendes wie aktuelles Thema, über das ich gerne berichte. Wenn ich nicht gerade Zeitung lese oder meine Twittertimeline checke, schaue ich mir zur Entspannung Bundestagsdebatten im Fernsehen an. Seit März dieses Jahres bin ich bei Polyas für die Pflege der Social Media Kanäle zuständig, schreibe Blogartikel und unterstütze das Online-Marketing-Team.