Eine E-Government-Agentur soll die Bundesregierung beraten

Auf gleich mehreren Seiten beschäftigt sich der Koalitionsvertrag von Union und SPD mit der digitalen Verwaltung und der E-Government-Agentur. Doch wie soll die Agentur die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen? So sieht der Plan der (möglichen) neuen GroKo aus:

„Digital First!“

Seit der Koalitionsvertrag öffentlich ist, gibt es nur noch ein Thema: Personalien. Hinter der Frage, wer welche Ministerposten bekommen soll, stehen inhaltliche Diskussionen zurück. Dabei gäbe es einiges zu besprechen, denn der Vertrag umfasst über 170 Seiten. Eines der Themen, das viel Platz einnimmt, ist die digitale Verwaltung.

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„Digital First“, das ist das Prinzip, das im Koalitionsvertrag ausgerufen wird. Was ist damit gemeint? In Zukunft will die Regierung den Bürgern Behördengänge nach Möglichkeit ersparen. Alles was online erledigt werden kann, soll dort auch geschehen. Zu diesem Zweck ist ein digitales Bürgerportal geplant. Das ist aber bei Weitem nicht der erste Anlauf, die Behörden ins Digitalzeitalter zu befördern. Warum sollte es diesmal klappen?

Eine E-Government-Agentur als „Think Tank“

Diesmal soll es eine E-Government-Agentur geben. Die als „Think-Tank“ angekündigte Institution soll „für alle föderalen Ebenen“ Lösungen entwickeln. Den Einzelvorhaben der Länder und Kommunen wird so eine bundesweit einheitliche Strategie entgegengesetzt. Dennoch sollen auch sogenannte „regionale Open Government Labore“ entstehen. Auch wenn offen bleibt, was genau darunter zu verstehen ist. Außerdem soll die Agentur Programme zur Förderung junger Unternehmen entwickeln.

Die E-Government-Agentur ist aber nicht das einzige geplante Beratungsgremium. Künftig soll es einen Digitalrat geben, der den Austausch zwischen Politik und Digital-Experten fördert. Außerdem sollen alle „bisherigen und zukünftigen Gesetze“ auf ihre Digitaltauglichkeit überprüft werden. Das verspricht nicht gerade viel spannenden Lesestoff für die Mitarbeiter der entsprechenden Referate, doch das Ziel ist nicht verkehrt: Wenn möglich soll der Zwang zur Schriftlichkeit umgangen werden. Dabei dürfte es vor allem um das Führen von Papier-Akten gehen.

Bürgerportal statt Behördengang

Auch für das digitale Bürgerportal finden sich über den Vertragstext verteilt verschiedene Details. So sollen bisher bestehende Verwaltungsportale zusammengeschlossen werden. Im „Bürgerkonto“ soll jeder Einblick in die über ihn vom Staat erhobenen Daten bekommen. 500 Millionen Euro sind für die Erweiterung des sogenannten „Online-Zugangs-Gesetzes“ eingeplant. Auch der bisher kaum genutzte elektronische Personalausweis soll reaktiviert werden.

Lesen Sie hier mehr über den bisherigen Stand der digitalen Verwaltung

Ob allerdings der Plan auf Zustimmung stoßen wird, die Weitergabe von Personendaten zwischen den Behörden zu erleichtern? Die Begründung für das Vorhaben: Bürger müssten ihre Daten so nur einmal angeben. Das Ziel, die „100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten“, klingt hingegen sehr schwammig. Was umfasst eine Verwaltungsleistung und wie viele gibt es eigentlich? Das sagt der Vertrag nicht.

Per Beteiligungsplattform am Gesetz mitschreiben?

Auch das Thema „Open Data“ ist ein Thema im Koalitionsvertrag. Es soll zum Standard werden, dass Daten der öffentlichen Verwaltung frei verfügbar werden. Das dürfte viele Unternehmen interessieren, die ihre Geschäftsmodelle auf Basis großer Datensätze entwickeln.

Wirklich neuartig scheint die Idee einer „Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung“ für Bürger und Verbände. In welchem Stadium der Entstehung eines Gesetzes sie sich einbringen dürfen, ist aber unklar. Ein Abstimmungsrecht wird es aber eher nicht geben. Die Bundesregierung soll zu der Beteiligung bloß Stellung nehmen.

Fazit

Egal ob es um die E-Government-Agentur, das Bürgerportal oder „Open Data“ geht – alles klingt grundsätzlich gut, wirklich konkret ist allerdings wenig. Dennoch: Bei vielen Digitalthemen wurde der GroKo vorgeworfen, nicht ambitioniert genug zu sein. Für das Thema E-Government gilt das jedenfalls nicht.

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