POLYAS behandelt personenbezogene Daten gemäß der DSGVO

Personenbezogene Daten zu schützen – das ist das Ziel der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Am 25. Mai tritt sie in Kraft, und viele Unternehmen arbeiten immer noch an der Umsetzung. POLYAS ist jedoch vorbereitet – dank anonymisierter Wählerverzeichnisse.

Personenbezogene Daten: Weitergabe vermeiden

Zwei Jahre hatte die EU Unternehmen, Vereinen und anderen Organisationen Zeit gegeben, um die neuen Datenschutzvorhaben umzusetzen. Diese Frist läuft nun bald ab: Die DSGVO gilt ab dem 25. Mai. Viele Unternehmen haben sich mit den neuen Vorschriften jedoch noch nicht auseinandergesetzt.

Lesen Sie hier mehr darüber, was die DSGVO für Unternehmen bedeutet!

POLYAS ist dabei, die Vorgaben der EU-Grundverordnung umzusetzen. Doch schon jetzt besteht die Möglichkeit, unsere Online-Wahl DSGVO-konform durchzuführen. Das ist dank anonymisierter Wählerverzeichnisse möglich. Als Kunde stehen Ihnen drei verschiedene Verfahren zur Auswahl, bei denen personenbezogene Daten nicht an POLYAS übermittelt werden müssen.

Da auf diese Weise keine Personendaten anfallen, wird die DSGVO eingehalten. Denn diese zielt vor allem darauf ab, sensible persönliche Daten besser zu schützen und den Bürgern mehr Souveränität über die durch sie erzeugten Informationen zu gewähren. So ist es ab dem 25. Mai jedem EU-Bürger möglich, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten ein Unternehmen über ihn gespeichert hat und was mit diesen geschieht.

Wie aber funktioniert die Online-Wahl mit anonymisiertem Wählerverzeichnis? Wie bereits erwähnt stehen Ihnen bei POLYAS drei Verfahren offen:

    • Das Pin-Tan-Verfahren mit anonymisiertem Wählerverzeichnis
    • Der Secure-Link
    • Die Anmeldeplattform

Diese Verfahren sind mit POLYAS möglich

Das Pin-Tan-Verfahren

Die Kombination aus Pin und Tan für die Anmeldung ist die am häufigsten gewählte Methode bei POLYAS, um ins Online-Wahlsystem zu gelangen. Die Wähler melden sich mit einer ID und einem einmal gültigem Passwort an. Die ID besteht aus einer zufälligen Zahlenkombination. Welche Person hinter der Zahlenreihe steckt, weiß nur die Wahlleitung. POLYAS erhält das anonymisierte Wählerverzeichnis mit ID und Passwort.

Der SecureLink

Dieses Verfahren bietet sich dann an, wenn ihre Organisation über ein Intranet verfügt. Die Wahlberechtigten melden sich mit ihren gewohnten Zugangsdaten im Intranet an und gelangen über einen dort platzierten Link zum Online-Wahlsystem. Dieses erkennt anhand anonymer, digitaler Kennungen, ob die Wähler im Wählerverzeichnis aufgeführt sind.

Die Anmeldeplattform

Ähnlich wie beim SecureLink handelt es sich bei der Anmeldeplattform um eine Weiterleitung zu unserem Wahlsystem. Sie bekommen von uns ein auf Java basierendes Tool, das Sie auf ihren Servern installieren. Auf der Anmeldeplattform melden sich die Wahlberechtigten mit ihren Zugangsdaten fürs Intranet an. Anschließend werden sie zur Stimmabgabe weitergeleitet. POLYAS weiß nicht, wer sich anmeldet, weil die Login-Daten aus dem Adressverzeichnis des Intranets zunächst anonymisiert werden. Auf Basis dieser Daten entsteht ein Code. Nur dieser wird an POLYAS übermittelt.

Dank dieser drei ausgeklügelten Verfahren müssen Sie personenbezogene Daten ihrer Wähler also gar nicht erst herausgeben. Auch nach Inkrafttreten der DSGVO wählen Sie mit POLYAS also rechtskonform, sicher und einfach.

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