Rechtliche Grundlagen bei der Wahlplanung

Sie haben Ihre Wahl bis ins kleinste Detail vorbereitet. Der Wahlkalender steht, die Entscheidung für das passende Wahlverfahren ist gefallen, alle Kandidaten sind bereit – Zeit, noch einmal alle rechtlichen Voraussetzungen gegen zu checken. Denn schließlich heißt es nicht umsonst: Alles soll mit rechten Dingen zugehen.

Denn passiert hier ein Fehler, ist das Ergebnis der Wahl nicht gültig – egal, wie perfekt die ganze Wahlvorbereitung, Wahlorganisation und Wahldurchführung ansonsten abgelaufen ist. Dann muss man wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und komplett von vorne anfangen. Abgesehen davon, dass dieser Umstand eine Menge Zeit und Kosten verursachen würde, können Sie davon ausgehen, dass auch viel Ärger entsteht und im schlimmsten Fall die Wahlbeteiligung beim zweiten Durchgang deutlich schlechter wird.

Um das zu umgehen, hält doppelt einfach besser, deshalb: Gehen Sie während der Wahlplanung noch mal alles durch. Hier ein paar Tipps, was Sie dabei unbedingt beachten sollten.

Bevor die Wahl beginnt: Das Rechtliche abklopfen

Wählerverzeichnis vollständig und einsatzbereit?

Das Wählerverzeichnis ist die Datengrundlage für Ihre Wahl. Stellen Sie ein letztes Mal sicher, dass alle Daten richtig erfasst sind und verwendet werden können. Es gibt in Ihrer Wahlsatzung mit Sicherheit Ankündigungs- oder Benachrichtigungsfristen, die eingehalten werden müssen – und das können Sie nur gewährleisten, wenn Sie auch alle Wahlberechtigten erreichen können und keiner vergessen wird.

Wahlordnung eingehalten?

In Ihrer Satzung ist festgeschrieben, was für Rahmenbedingungen eine Wahl erfüllen muss. Gehen Sie diese mit Ihrem Wahl-Kommitee noch einmal Punkt für Punkt durch. Achten Sie darauf, dass alle Punkte eingehalten und vor allem auch vorhanden und festgeschrieben sind.

Wahlleiter, Wahl-Kommitee und Wahl-Vorstand sollten die Wahlordnung im Schlaf können – damit sind Sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern signalisieren den Wahlberechtigten auch einen hohen Grad an Kompetenz.

Dürfen die Kandidaten Kandidaten sein?

Wird gerne mal versehentlich vergessen: Sind die vorhandenen Kandidaten wählbar? Auch hier kann es Einschränkungen in einer Satzung zur Aufstellung von Kandidaten geben, die bestimmen, wer sich zur Wahl stellen darf.

Bei Wahlen im Verein kann das z. B. die Dauer der Vereinszugehörigkeit sein oder eine gewisse Anzahl an Unterschriften von unterstützenden Mitgliedern.

Wahlverfahren in der Satzung verankert?

Auch das geplante Wahlverfahren muss für alle Wahlberechtigten ersichtlich in der Satzung ausformuliert sein. Möchten Sie eine Online-Wahlmöglichkeit anbieten, müssen Sie sicherstellen, dass dies in der Satzung auch zugelassen ist. Je früher Sie das überprüfen, desto mehr Zeit haben Sie, z. B. die Vereinssatzung anzupassen.

Egal, ob es sich um eine Vereinswahl oder eine Vorstandswahl handelt: Das Rechtliche ist überall wichtig. Wenn alles ist, wie es sein soll, war Ihr Wahlmanagement erfolgreich und Sie sind bereit dafür, die Wahl zu starten.