Live-Voting in Vereinen.

Wann besitzen Aktionäre von großen Unternehmen das Stimmrecht für die Hauptversammlung? In unserer neuen Serie beschäftigen wir uns mit verschiedenen Aspekten der Hauptversammlung in Aktiengesellschaften. Die Digitalisierung bietet große Chancen, die Abstimmungen auf solchen Versammlungen zu optimieren.

Die Hauptversammlung bestimmt, wo es lang geht

In großen Aktiengesellschaften haben nicht allein Vorstand und Aufsichtsrat das Sagen. Die eigentliche Macht liegt bei den Aktionären – und damit bei den Anteilseignern, die sich einmal jährlich auf der Hauptversammlung treffen. Geschäftliche Entscheidungen bestimmt zwar der Vorstand, doch dieser wird vom Aufsichtsrat bestellt, der wiederum auf der Hauptversammlung von den Aktionären gewählt wird.

Außerdem bestimmen die Anteilseigner, wie mit den erzielten Gewinnen umgegangen werden soll. Nur sie können durch die Ausübung ihres Stimmrechts Sonderprüfer einsetzen und Satzungsänderungen, Fusionen oder Kapitalerhöhungen beschließen. Einberufen wird die Hauptversammlung vom Vorstand, der die Einladungen mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstag abschicken muss.

Verschiedene Aktien, verschiedene Rechte

Die Einladungen richten sich an alle Aktionäre des Unternehmens, das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann aber nur ausüben, wer Stammaktien besitzt. Hält man hingegen Vorzugsaktien, kann man auf der Hauptversammlung nicht abstimmen, bekommt jedoch einen größeren Anteil am Unternehmensgewinn als die Besitzer von Stammaktien. Meist fällt bei Vorzugsaktien die Dividende höher aus. Manchmal erhält der Aktionär aber auch das Recht, Dividenden nachgezahlt zu bekommen, sofern in einem Jahr keine gezahlt werden konnte.

Das Stimmrecht muss nicht selbstständig ausgeübt werden, sondern kann an Banken oder Einzelpersonen für maximal 15 Monate übertragen werden. Das gilt für jeden Aktionär. Ist eine Aktie auf den eigenen Namen im Aktienregister eingetragen, besitzt man eine sogenannte Namensaktie. Dadurch erhält man die Einladung zur Hauptversammlung direkt von der Aktiengesellschaft und kann so seine Stimmrecht ausüben. Häufig werden Aktien jedoch von Depotbanken verwaltet, die auch die Ausübungen des Stimmrechts übernehmen. Ein Aktionär kann seinem Kreditinstitut dazu Weisungen erteilen, muss dies aber nicht.

Ausschluss vom Stimmrecht

Bestimmte Personen sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Wer zum Beispiel von der Hauptversammlung entlastet werden soll, darf nicht abstimmen. Das betrifft Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die selbst Stammaktien halten. Sie dürfen ihr Stimmrecht auch nicht an einen Dritten übertragen lassen.

Außerdem darf ein Aktionär sein Stimmrecht nicht dazu nutzen, um die Interessen von Personen oder Unternehmen durchzusetzen, die mit der Aktiengesellschaft in Verbindung stehen. Verträge mit Aufsichtsräten, dem Vorstand oder von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen sind daher verboten.

Vorteile der elektronischen Abstimmung

Um ihr Stimmrecht auszuüben, erhalten die Aktionäre zu Beginn der Veranstaltung Stimmkarten. Im Aktiengesetz ist allerdings festgelegt, dass das Stimmrecht auch per Post oder auf elektronischem Weg ausgeübt werden kann. Das ermöglicht die Online-Wahl und das Live-Voting bei der Hauptversammlung.

Eine digitale Ausübung des Stimmrechts bringt viele Vorteile mit sich. Die Abstimmung auf der Hauptversammlung wird vereinfacht, die Fehleranfälligkeit beim Auszählen der Stimmkarten minimiert. Weil Portokosten und organisatorischer Aufwand gespart werden, profitiert die Aktiengesellschaft auch finanziell von der Online-Wahl. Und schließlich können Aktionäre überall von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen: Die Wahlbeteiligung wird gesteigert.

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