Um die neue Wahlrechtsreform wird seit Jahren gestritten. Ziel der Reform ist die Verkleinerung des Bundestages, der durch Überhang- und Ausgleichsmandate massiv anschwillt. Nach zahlreichen Gesetzentwürfen wurde nun ein Vorschlag der Großen Koalition angenommen – der den Bundestag aber kaum verkleinern wird.
Neue Wahlrechtsreform soll Bundestag verkleinern
598 Sitze ist die Normgröße des Bundestages. Derzeit zählt der Bundestag jedoch 709 Abgeordnete. Grund dafür sind Überhang- und Ausgleichsmandate: Wenn von einer Partei mehr Direktmandate in den Bundestag entsandt werden, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, ist von Überhangmandaten die Rede. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate, damit das Zweitstimmenergebnis nicht verzerrt wird.
Die Zwei-Schritte-Reform der GroKo
Der Gesetzesentwurf von Union und SPD wurde am Abend des 08.Oktober.2020 durchgesetzt. In zwei Schritten will die GroKo nun die Wahlrechtsreform umsetzen, wobei die erste Änderung zur Bundestagswahl 2021 nur eine überschaubare Verkleinerung des Bundestages mit sich bringen soll. Die große Reform soll erst zur Bundestagswahl 2025 erfolgen.
Dem ersten Schritt zufolge soll die Anzahl der derzeit 299 Wahlkreise unverändert bleiben. Zudem sollen einige Überhangmandate mit Listenmandaten verrechnet und bis zu drei Überhangmandate – auch bei der Überschreitung der Normgröße des Bundestages – nicht mit Ausgleichsmandaten aufgewogen werden. Im zweiten Schritt – der großen Reform – ist die Reduzierung der Wahlkreise geplant. Hierfür soll eine Reformkommission bis zum 20. Juni 2023 ein Ergebnis vorlegen.
Reform erntet Kritik
362 Abgeordnete stimmten für diesen Gesetzesentwurf, 281 dagegen, acht enthielten sich. Vehemente Kritik erntet die Reform vor allem von den Grünen, der Linken sowie der FDP, da die Reform zu keiner signifikanten Verkleinerung des Bundestages führen würde. Dies bestätigte nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit einem Gutachten.
Verfassungsrechtlich bedenklich
Die Experten merkten in ihrem Gutachten auch an, dass es durch die Reform zu einem negativen Stimmgewicht kommen könne. Die Wahlrechtsänderung von Union und SPD könne demnach zu einem Verlust von Mandaten bei eigentlichem Stimmengewinn einer Partei führen. Ebenso wäre der umgekehrte Fall denkbar. Ob der Bundestag mit der neuen Wahlrechtsreform die gewünschte Verkleinerung erreicht, bleibt also abzuwarten.
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