Wahlen in Verwertungsgesellschaften

In Deutschland muss es laut Gesetz jedem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ermöglicht werden, auf elektronischem Wege an den Wahlen in der Verwertungsgesellschaft teilzunehmen. Auch aus diesem Grund liegt es auf der Hand, warum deutsche Verwertungsgesellschaften Mitgliederversammlungen, Abstimmungen und Wahlen bereits überwiegend digital durchführen. Von der Registrierung für die Wahl bis hin zur eigentlichen Stimmabgabe und der Vertretung durch andere Mitglieder gilt es viel zu organisieren. Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre nächste Mitgliederversammlung optimal vorbereiten und welche digitalen Lösungen wir Ihnen anbieten können.

Wahlen in Verwertungsgesellschaften: Organisation im Vorfeld

Wahlen in Verwertungsgesellschaften finden meist einmal jährlich auf der Mitgliederversammlung statt. Da unterschiedliche Themen besprochen werden und über viele Punkte abgestimmt wird, dauern die Versammlungen oftmals mehrere Tage. Die Mitglieder stimmen über Tagesordnungspunkte wie beispielsweise die Statuten der Verwertungsgesellschaft, die Ernennung der Aufsichts- und Verwaltungsräte oder geschäftliche Beziehungen zu anderen Organisationen ab.

Mehr zu Hauptversammlungen von Verwertungsgesellschaften erfahren >

Viele Verwertungsgesellschaften in Deutschland führen bereits vor der Versammlung Wahlen durch und stimmen während der Veranstaltung live über diverse Fragen ab. Um diese Wahlen und auch die Veranstaltung optimal vorbereiten zu können, kann es sehr nützlich sein, die Stimmabgabe digital abzubilden. Laut Gesetz muss zudem jedem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ermöglicht werden, „auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Vertreter“ an der Mitgliederversammlung teilnehmen zu können und das „Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation“ auszuüben (§19 Absatz 3 VGG).

Was tun Verwertungsgesellschaften?

Verwertungsgesellschaften schützen und verwalten die Rechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder in Bezug auf das Urheberrecht. In Deutschland gibt es insgesamt 13 verschiedene Verwertungsgesellschaften (VG). Die bekanntesten unter ihnen sind die GEMA, die VG Wort und die VG Bild-Kunst. Sie schützen die Rechte von Komponist:innen, Textdichter:innen oder Musikverleger:innen (GEMA) sowie von Autor:innen und Verleger:innen (VG Wort) oder bildenden Künstler:innen und Fotograf:innen(VG Bild-Kunst).
Neben der Überwachung der Nutzung der Werke schließen sie im Namen der Urheber:innen Verträge mit den Nutzer:innen über die Nutzungsart und -dauer sowie potenziell zu entrichtende Entgelte.
Die Urherber:innen selbst müssen für den Verwaltungsaufwand der Verwertungsgesellschaften Beiträge entrichten, die von ihren Einnahmen abgezogen werden. Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) regelt den Rechtsrahmen der Verwertungsgesellschaften in Deutschland. Außerdem unterstehen alle Verwertungsgesellschaften der Aufsicht des deutschen Patent- und Markenamtes.

 

Die Verwertungsgesellschaft kann mithilfe einer Vorab-Registrierung erfragen, wie viele Mitglieder vor Ort zur Versammlung erscheinen, wer an der vorgeschalteten Online-Wahl teilnimmt und wer bei der Live-Abstimmung auf der Veranstaltung abstimmen möchte.

Nicht selten übertragen Stimmberechtigte ihr Stimmrecht auf ihren Verlag oder eine andere Person, wenn sie selbst an der Versammlung verhindert sind. Auch dies kann vorab abgefragt werden.

Wahlen in Verwertungsgesellschaften organisieren

Je nach Ausgestaltung der Registrierung wird so die komplette Veranstaltungsanmeldung im Vorfeld digital abgehandelt. Außerdem kann der Versand der Zugangsdaten für die elektronische Stimmabgabe im Anschluss automatisiert an angemeldete Mitglieder erfolgen.

So lässt sich durch das digitale Vorgehen Aufwand und Zeit auf Seiten der Veranstaltungs- und Wahlorganisator:innen einsparen.

Stimmrechte digital übertragen

Doch wie funktioniert die Stimmrechtsübertragung bei digitalen Abstimmungen? Nicht selten kommt es bei Wahlen von Verwertungsgesellschaften vor, dass Mitglieder verhindert sind und ihr Stimmrecht am Versammlungstag nicht ausüben können. Dieses übertragen sie dann oftmals an den eigenen Verlag oder eine:n Bekannte:n. Die Verwertungsgesellschaften sind in Deutschland dazu verpflichtet eine Stimmrechtsübertragung zu ermöglichen und müssen den Antrag dafür vorab prüfen. Im deutschen Gesetz heißt es dazu:

Jedes Mitglied muss nach Gesetz oder nach dem Statut berechtigt sein, seine Rechte in der Mitgliederhauptversammlung auch durch einen Vertreter ausüben zu lassen, …“ (§19 Absatz 4 VGG)

Das POLYAS Feature Stimmrechtsübertragung ermöglicht es Stimmberechtigten eine differenzierte Stimmabgabe für eigene Stimmzettel sowie Stimmzettel in Stellvertretung zu tätigen. Insgesamt können bei POLYAS Online-Wahlen sowie Live Votings bis zu 25 Stimmen auf eine:n Vertreter:in vereint werden und eine ungebundene Stimmrechtsübertragung ermöglicht werden.

Sollten Sie eine gebundene Stimmrechtsübertragung benötigen, nutzen Sie unser Feature „Stimmgewichtung“ >

Die deutsche VG Wort nutzte als bisher einzige Verwertungsgesellschaft sowohl eine Stimmrechtsübertragung als auch Verifikations-Codes bei ihrer digitalen Mitgliederversammlung mit POLYAS. Über diese Codes können die 1.200 stimmberechtigten Mitglieder überprüfen, ob die Stimmabgabe wie gewünscht in die digitale Wahlurne eingegangen ist. Die Kombination der beiden Features erlaubte es der VG Wort, sowohl die übliche Vertreterregelung als auch individuelle Verifikation der Stimmabgabe digital umzusetzen.

Internationale Verwertungsgesellschaften

International sind die Verwertungsgesellschaften in Dachverbänden organisiert. Der größte Dachverband ist der Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs (CISAC). Er vereint 161 Mitgliedsverwertungsgesellschaften auf 87 Ländern unter sich, die Urheber:innen aus den Bereichen Musik, Literatur, Film und bildende Kunst vertreten.
Weiterhin gibt es die großen Dachverbände Bureau International de l’Edition Mecanique (BIEM), welcher Urheber:innen aus dem Musikbereich und der Plattenindustrie vertritt, sowie die europäische Groupement Européen des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs (GESAC) und die European Visual Artists (EVA).