Virtuelle Abstimmung

2021 ist ein sogenanntes Superwahljahr. Gleich in sieben Bundesländern wird gewählt und die Bundestagswahl findet ebenfalls in diesem Jahr Ende September statt. Nur wie können die Parteien ihre Kandidaten während einer weltweiten Pandemie kontaktfrei wählen? Welche Chancen und Vorteile bieten virtuelle Abstimmungen für Parteien und welche Herausforderungen müssen sie meistern?

Diesen Fragen und den rechtlichen Grundlagen für digitale Wahlverfahren gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund.

Virtuelle Abstimmung der CDU

Im Januar begann das Superwahljahr mit dem erstmalig komplett digitalen Parteitag der CDU. Um ihren Parteitag stattfinden zu lassen, entschied sich die CDU für eine sichere virtuelle Abstimmung. Sechs Wahlen wurden mit dem POLYAS Live Voting durchgeführt. Dafür kam der POYLAS CORE 3.0 zum Einsatz, bei dem die Stimmabgabe verschlüsselt erfolgt und durch kryptografisch-mathematische Verfahren für die Wahlberechtigten zwar nachvollziehbar aber trotzdem geheim bleibt.

Lesen Sie jetzt den Erfahrungsbericht der CDU >

Das Covid-19-Gesetz

Die Bundesregierung hat mit dem Covid-19-Gesetz eine rechtliche Grundlage für digitale Wahlen und virtuelle Abstimmung für sämtliche Organisationen geschaffen. So dürfen Hauptversammlungen in AGs virtuell durchgeführt werden. Auch für Mitgliederversammlungen wurde der Weg frei gemacht. Doch für Parteien ermöglicht diese Ausnahmeregelung erstmal nur eine sogenannte digitale Vorabstimmung. Das bedeutet, dass Vereine Beschlüsse auch dann online fassen können, wenn in ihrer Satzung bislang keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen ist. So können Wahlen und Mitgliederversammlungen auch in der Pandemie durchgeführt werden – mit virtuellen Abstimmungen.

Die Herausforderung im Anschluss an die digitale Vorabstimmung ist, dass diese mit einer verbindlichen Schlussabstimmung per Briefwahl oder Urne bestätigt werden muss. Das Online-Ergebnis kann von einer Partei zwar anerkannt werden, rechtsgültig ist es jedoch erst, wenn eine Briefwahl im Anschluss durchgeführt wurde.

Maximale Flexibilität im Self Service

Virtuelle Abstimmungen und Online-Wahlen können im POLYAS Online-Wahlmanager flexibel in wenigen Schritten selbst eingerichtet werden. Im POLYAS Hilfecenter finden sich sämtliche Anleitungen und FAQs zur Einrichtung und den verfügbaren Features.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, von der Expertise der POLYAS Election Manager:innen zu profitieren. Unsere erfahrenen Mitarbeiter:innen helfen bei der Einrichtung und unterstützen mit praktischen Tipps und Vorlagen Ihre Wahlvorbereitungen. Bevor Sie die virtuelle Abstimmung mit Ihren Wahlberechtigten durchführen, bieten wir im Vorfeld Schulungen an. So kann am Tag der Wahl nichts schief gehen.

Wenn Sie direkt selbst eine Online-Wahl einrichten wollen, melden Sie sich zu unserem kostenfreien Online-Kurs an >

Mit virtueller Abstimmung Zeit sparen und die Wahlbeteiligung steigern

Der Vorteil einer Online-Wahl in Zeiten der Corona-Pandemie ist nicht nur die Einhaltung des Abstandes zu anderen, sondern auch ihre örtliche Ungebundenheit. Für die Stimmabgabe werden lediglich ein Internetzugang und ein browserfähiges Endgerät benötigt. Ob Computer, Laptop oder Smartphone – mit POLYAS können Ihre Wahlberechtigten überall wählen und ihre Online-Abstimmung durchführen.

Diese barrierefreie Art des Wählens reduziert organisatorische Aufwände für beide Seiten: sowohl für Sie als Wahlleitung als auch für Ihre Wählerschaft.

Wahlergebnisse erhalten Sie nach jedem Wahldurchgang innerhalb von 60 Sekunden. Sie und Ihre Mitglieder erhalten das Ergebnis transparent und für jeden sichtbar auf dem Bildschirm.

Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) hat sehbehinderten und blinden Studierenden die barrierefreie POLYAS Online-Wahl mit gesichertem Wahlgeheimnis ermöglicht. Lesen Sie den Erfahrungsbericht der THM >

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Die Sicherheit hat bei einer Wahl höchste Priorität. So wie das Wahlgeheimnis, so muss auch der Wahlvorgang selbst geschützt und nachvollziehbar sein. Bei einer Urnenwahl kann theoretisch jede:r Bürger:in bei der Auszählung dabei sein und dabei zuschauen, wie die abgegebenen Stimmen ausgezählt werden. Dementsprechend sind die Schutzziele Vertraulichkeit und Integrität eines Wahlsystems auch bei virtueller Abstimmung im Fokus und sollten durch die Wahlberechtigten überprüfbar sein.

Dementsprechend sollte sich jede Person, die an einer Abstimmung beteiligt ist, vergewissern können, dass ihre Stimme unverändert übertragen und ausgezählt wurde. Hierfür stellt POLYAS sog. Verifikations Codes bereit, die die Stimme der einzelnen Wahlberechtigten verschlüsselt abbilden und von diesen nach ihrer Stimmabgabe heruntergeladen werden können. Ist die Abstimmung abgeschlossen, kann der Wahlvorstand alle eingegangenen Verifikations Codes und die dazugehörigen Voten öffentlich machen. So können die Wahlberechtigten überprüfen, ob ihr Code vorhanden ist und das von ihnen abgegebene Votum daneben steht. Die Identitäten hinter den Verifikations Codes sind nicht nachvollziehbar.

IT-Security in den Mittelpunkt

Damit die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen über das Internet anschließend von allen Mitgliedern respektiert werden und die Grundlage für zukünftiges Handeln der Institution haben, sollte die Wahlleitung das Maximum an IT-Sicherheit anvisieren. Hierbei sollten Sie sich die genutzten Übertragungswege anschauen, analysieren welche Endgeräte bei den Wahlberechtigten eingesetzt werden und die Systemintegrität des Anbieters überprüfen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat hierfür einen Leitfaden bereit gestellt, anhand dessen Sie die Schutzziele Ihrer Virtuellen Versammlung und Abstimmung erörtern können.

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