Ansteckung vermeiden und Online-Versammlungen durchführen

Tagungen, Hauptversammlungen, Plenarsitzungen, Konzerte, öffentliche Vorträge oder einfach nur die tägliche Fahrt mit der Bahn: Um die eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden, rät die Bundesregierung zu strengen Sicherheitsmaßnahmen. Wo überall mit Einschränkungen in der Mobilität zu rechnen ist und wie Pflichtveranstaltungen trotz Corona abgehalten werden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wo gibt es Einschränkungen wegen Corona?

Pendelverkehr mit dem Flugzeug ist heute für sehr viele Menschen beruflicher Alltag und auch viele weitere öffentliche und private überregionale Veranstaltungen und Reiseziele werden zeitsparend über den Luftweg angesteuert. Verspätungen oder gar Ausfälle von Flügen sind derzeit an der Tagesordnung.

Die USA hat ein Einreiseverbot für Europäer verhängt und ganz Italien ist inzwischen zur Sperrzone erklärt worden, um weitere Ansteckung zu vermeiden. Landesweit wurden in Italien Kinos und Theater geschlossen, Bewohner sollen ihr Haus nur noch aus gutem Grunde verlassen. Als weitere Risikogebiete hat das Robert-Koch-Institut den Iran, China und Südkorea eingestuft. Einreisende aus diesen vier Ländern sowie aus Japan müssen in Deutschland sogenannte Aussteigekarten ausfüllen, damit Infektionswege nachvollzogen werden können. Viele Flüge werden aufgrund dieser Umstände gestrichen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Gästen werden in Deutschland abgesagt, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Ansteckung vermeiden – das sollten Reisende noch beachten:

  • Kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen zu Reisezielen mit offizieller Reisewarnung sind laut Verbraucherzentrale möglich
  • Fahrkarten der Deutschen Bahn werden erstattet, wenn der konkrete Reiseanlass entfällt, wie z.B. bei einem Konzert-Ausfall
  • Einige Reiseziele können von Kreuzfahrtschiffen nicht mehr angesteuert werden
  • In einem Quarantäne-Fall muss aus juristischer Sicht der Reiseveranstalter zusätzliche Kosten durch einen längeren Aufenthalt weitestgehend übernehmen
  • Für Individualreisende bleibt die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch die Behörde, die die Quarantäne verhängt hat

Folgen für Großunternehmen

Viele Veranstaltungen in großen Unternehmen werden derzeit wegen des Coronavirus abgesagt, weil sie oft weitaus mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben. Zum Beispiel sind wichtige Versammlungen wie die Bilanzpressekonferenz des Konzerns RWE betroffen. Diese kann zwar problemlos als Telefonkonferenz stattfinden, doch was tun Unternehmen, die auf ihrer Hauptversammlung eine Beschlussfähige Mehrheit finden müssen? Wenn etwa große Aktionärstreffen, wie die Hauptversammlung der Telekom Ende März oder die von Daimler am 1. April, wegen Corona abgesagt werden müssten, würde es beispielsweise keine Dividendenbeschlüsse geben und Aktionäre würden vorerst leer ausgehen.

Ortsunabhängige Online-Demokratie

Jährlich finden viele Versammlungen in Unternehmen, Vereinen, Genossenschaften und Parteien statt, die zu einem wichtigen Teil aus demokratischen Prozessen, wie Beschlussfassungen, Befragungen, Vorstands- und Vertreterwahlen bestehen.

Viele Institutionen lassen Ihre Wahlberechtigten bereits heute ortsunabhängig online abstimmen und führen sogar virtuelle Mitgliederversammlungen durch – nicht nur, um eine Ansteckung zu vermeiden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen kann durch die Online-Wahl die Treibhausgasemission im Vergleich zur Brief- oder Präsenzwahl erheblich reduziert werden, zum anderen kann durch die flexiblere Form der Abstimmung von jedem Ort der Welt in einem bestimmten Wahlzeitraum oder am Versammlungstag eine höhere Wahlbeteiligung erreicht und die demokratische Basis gestärkt werden. Darüber hinaus erleichtern sich Wahlleiter das Abstimmungsmanagement und erhalten nur wenige Minuten nach Abstimmungsende ein rechtsgültiges Abstimmungsergebnis auf Knopfdruck.

Erfahren Sie hier, wie Sie Abstimmungen und Beschlussfassungen auf Ihrer virtuellen Versammlung online durchführen >

Vereine können die Online-Wahl mit vergleichsweise wenig Aufwand in ihre Wahlordnung aufnehmen und ortsferne Mitglieder zur Stimmabgabe von zu Hause aus motivieren. In Anbetracht der derzeitigen Ausbreitung des Coronavirus, stellt die Online-Wahl eine gute Möglichkeit für Vereine oder auch Unternehmen dar, den folgenreichen Ausfall wichtiger Beschlussfassungen zu verhindern.

Mit der POLYAS Online-Wahl können zudem auch blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Mehr erfahren >

Sie möchten selbst ein Online-Wahlprojekt starten und sich vorher mit dem POLYAS Online-Wahlmanager vertraut machen?