Einen Betriebsrat hat fast jedes größere Unternehmen. Doch wofür ist der Betriebsrat eigentlich verantwortlich?

Grob gesagt ist der Betriebsrat zuständig für soziale Angelegenheiten, Berufsbildung, den Gesundheits- sowie Arbeitsschutz, die Arbeitsplatzgestaltung und wirtschaftliche Angelegenheiten. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats beschränken sich dabei auf den Arbeitsplatz und den Betrieb. Diese Aufgaben sind sogar gesetzlich geregelt. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs vor. Diese Regelung soll der Grundsatz der Arbeit des Betriebsrats sein.

Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Um eine gute Zusammenarbeit sicherzustellen, sollten sich Betriebsrat und Arbeitgeber regelmäßig austauschen. Betriebsrat und Arbeitgeber sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass alle Angehörigen des Betriebs angemessen behandelt werden und jegliche Form der Diskriminierung unterbleibt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Betriebsrat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu informieren, die diesen betreffen, z.B wenn technische oder organisatorische Maßnahmen geplant sind.

Aufgabenfelder des Betriebsrats:

  • Die Einhaltung der zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Unfallverhütungsmaßnahmen
  • Die Durchführung von Betriebsvereinbarungen
  • Die Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau
  • Die Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit
  • Die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen
  • Die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
  • Die Förderung und Umsetzung des Arbeitsschutzes
  • Die Förderung des betrieblichen Umweltschutzes

Handlungsspielräume des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, Einspruch gegen personelle Einzelmaßnahmen einzulegen. Der Arbeitgeber kann allerdings über das Arbeitsgericht wiederum gegen diesen vorgehen. Das Arbeitsgericht entscheidet dann über die Begründung des Einspruchs. Personelle Einzelmaßnahmen sind beispielsweise Versetzungen von Arbeitnehmern oder die Einstellung neuer Mitarbeiter.
Bei Kündigungen sieht das Betriebsverfassungsgesetz lediglich ein Anhörungsrecht für den Betriebsrat vor. So kann der Betriebsrat einer Kündigung zwar widersprechen, aber der Arbeitgeber kann diese trotzdem umsetzen. Eigenmächtig kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aber nicht kündigen, er muss den Betriebsrat vor der Kündigung auf jeden Fall anhören, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Das Recht zur Mitbestimmung besitzt der Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten. So muss er bei Entscheidungen zu Arbeitszeitregelungen, Urlaubsregelungen, der Einführung neuer Lohngrundsätze und Fragen der Betriebsordnung einbezogen werden.

Der Betriebsrat darf nicht, eigenmächtig in die Abläufe des Betriebs eingreifen. Der Arbeitgeber setzt gemeinsam gefasste Beschlüsse um. Wird gegen diesen Grundsatz verstoßen, kann der Betriebsrat das Arbeitsgericht anrufen, das ein Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber erlassen kann. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber eine getroffene Vereinbarung nicht im Betrieb umsetzt.

Für Mitarbeiter ist der Betriebsrat die Anlaufstelle für Anregungen und Beschwerden von Arbeitnehmern. Wenn diese begründet sind, trägt der Betriebsrat  die Anregungen an den Arbeitgeber heran.
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann eine unabhängige Einigungsstelle einberufen werden, die aus Mitgliedern der Arbeitgebervertretung, Mitgliedern des Betriebsrats und einem neutralen Mittler besteht.

Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten der Mitbestimmung, um das Arbeitsklima und die Produktivität des Betriebs zu fördern und zu verbessern. Er ist das wichtigste Organ, zur Vertretung der Arbeitnehmerrechte und nimmt die Rolle des Mittlers zwischen Belegschaft und Arbeitgeber ein. Zur Wahrung und Förderung eines für alle Parteien positiven Arbeitsumfelds ist ein Betriebsrat unerlässlich.

Erfahren Sie, wie Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat wählen.

About Elisa Utterodt

Egal ob in Österreich, Syrien oder den USA, politische Entscheidungen und Demokratie sind für mich nicht nur in Deutschland von Belang. Vor allem der Einfluss der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist für mich ein spannendes wie aktuelles Thema, über das ich gerne berichte. Wenn ich nicht gerade Zeitung lese oder meine Twittertimeline checke, schaue ich mir zur Entspannung Bundestagsdebatten im Fernsehen an. Seit März dieses Jahres bin ich bei Polyas für die Pflege der Social Media Kanäle zuständig, schreibe Blogartikel und unterstütze das Online-Marketing-Team.