Stimmabgabe zur Wahl des Jugendparlaments

Die Stimmabgabe zur Wahl des Jugendparlaments kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Ob die Stimmabgabe direkt im Wahllokal, per Brief oder auf elektronischem Weg erfolgt, legt dabei die Wahlordnung fest.

Stimmabgabe per Präsenzwahl

Häufig findet die Stimmabgabe zur Jugendparlamentswahl als Präsenzwahl direkt im Wahllokal statt. Die Wahllokale werden dabei zumeist in Schulen oder Jugendzentren aber auch Gemeindehäusern eingerichtet, um den Jugendlichen möglichst unkompliziert die Möglichkeit der Stimmabgabe zu geben.

Meist finden Jugendparlamentswahlen als einfache Mehrheitswahlen statt, so dass am Ende die Kandidaten als gewählt gelten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Oft gibt es auch verschiedene Wählergruppen, da die Jugendlichen und Kinder die Gelegenheit erhalten sollen die Vertreter ihrer Schule oder Einrichtung beziehungsweise Ortsteile direkt ins Jugendparlament zu wählen. Zum Teil sehen die Wahlordnungen auch vor, dass Vertreter der kirchlichen Jugendorganisationen ins Jugendparlament gewählt werden sollen.

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Stimmabgabe zur Wahl des Jugendparlaments per Brief

Ergänzend zur Präsenzwahl bieten viele Gemeinden und Kommunen den Jugendlichen auch die Briefwahl zur Stimmabgabe an, falls sie während des eigentlichen Wahlzeitraums verhindert sein sollten. Einige Städte und Kommunen haben in ihrer Wahlordnung aber auch festgelegt, dass die Stimmabgabe generell per Brief erfolgt. Die Briefwahl ist allerdings zum einen mit hohen Kosten verbunden und zum anderen stellt sie für die Jugendlichen einen hohen Aufwand dar. So müssen sie die Briefwahlunterlagen zunächst beantragen und ausfüllen und diese danach zur Post bringen. So ist der Rücklauf bei einer Briefwahl oft gering. Für die Gemeinde fallen zudem hohe Druck- und Versand sowie Rückportokosten für die Briefwahl an. 


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Zeitgemäß Wählen: Die Online-Stimmabgabe

Jugendliche sind in der heutigen Zeit online gut vernetzt. Sie halten sich tagtäglich im Internet auf. Holen Sie die Wahlberechtigten also dort ab, wo sie sich aufhalten und führen Sie die Wahl des Jugendparlaments digital durch. Die Kommunen profitieren hierbei nicht nur vom einfachen Wahlmanagement und sinkenden Kosten, sondern steigern auch die Wahlbeteiligung.

Online-Wahlen einfach in die Wahlordnung aufnehmen
Da der Gesetzgeber den Kommunen und Städten weitestgehend freie Hand bei der Ausgestaltung der Wahlordnung zur Jugendparlamentswahl lässt, kann die Online-Wahl einfach in die Wahlordnung aufgenommen werden. 
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