Alles zum Ablauf von Jugendparlamentswahlen

Jugendparlamentswahlen: Ablauf

Das Jugendparlament ist die Vertretung der Jugendlichen einer Stadt oder eines Landkreises. Da sie freiwillig eingerichtet werden, unterliegen Jugendparlamente keiner streng vorgegebenen Wahlordnung. Die Stadt kann den Ablauf der Wahl also selbst gestalten. Dennoch müssen einige Schritte bei jeder Wahl berücksichtigt werden. Im Folgenden lesen Sie, worauf Sie bei der Organisation Ihrer Jugendparlamentswahl achten sollten.

Vorbereitung der Wahl zum Jugendparlament

Bestellung des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand setzt sich bei Jugendparlamenten meist aus drei bis fünf Personen zusammen. Eine davon ist oft der Bürgermeister oder ein anderes Mitglied des Kreistags oder der Stadtverwaltung. Außerdem können auch Jugendliche dem Wahlvorstand angehören.

Voraussetzungen der Wahlordnung prüfen
Bevor der Wahlvorstand mit der Wahlplanung beginnt, sollte er prüfen, welche Regeln die Wahlordnung für die Wahl des Jugendparlaments vorsieht. So macht sie zum Beispiel Angaben zum Wahlrecht, dem Wahlverfahren und dem Wahlsystem.
Lesen Sie mehr zum Wahlsystem bei der Jugendparlamentswahl

Erstellung und Versand der Wahleinladungen
Um alle Wahlberechtigten über die Wahl zu informieren, muss der Wahlvorstand Wahleinladungen versenden. Dies sollte möglichst frühzeitig erfolgen, so dass die Jugendlichen ausreichend Zeit haben, um Wahlvorschläge einzureichen. Oft legt auch die Wahlordnung einen Zeitraum für den Versand fest.

Einreichen von Wahlvorschlägen
Jugendparlamentswahlen finden meist als Kandidatenwahlen nach dem Mehrheitswahlsystem statt. Die Wahlvorschläge können die Jugendlichen selbst einreichen. Einige Wahlordnungen legen auch das Sammeln von Stützunterschriften für die Wahlvorschläge fest. Über das passive Wahlrecht verfügen in der Regel alle Personen, die auch wählen dürfen. In einigen Fällen besteht jedoch eine Altersbegrenzung, was die Wählbarkeit anbetrifft.

Versand der Wahlunterlagen und Einrichtung des Wahllokals
Oft besteht auch bei der Jugendparlamentswahl die Möglichkeit zur Briefwahl. Für diese müssen frühzeitig Briefwahlunterlagen versandt werden. Bedenken Sie dies bei Ihrer Wahlplanung. Beginnen Sie auch rechtzeitig mit der Einrichtung der Wahllokale und ernennen Sie Wahlhelfer, die Sie bei der Durchführung der Wahl unterstützen. 

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Durchführung und Abschluss der Jugendparlamentswahl

Die Stimmabgabe
In der Regel finden Jugendparlamentswahlen als Präsenzwahlen statt. In einigen Fällen schreibt die Wahlordnung aber auch die Briefwahl vor oder räumt den Wahlberechtigten die Stimmabgabe per Brief ein. Fristen für den Eingang der Briefwahlunterlagen sind in der Wahlordnung vorgeschrieben. Einige Städte wählen ihre Jugendparlamente bereits online und vereinfachen so die Wahlplanung- und Durchführung.
Lesen Sie mehr zur Stimmabgabe bei Jugendparlamentswahlen

Stimmenauszählung
Sofort nachdem die Wahl beendet ist, muss der Wahlvorstand gemeinsam mit den Wahlhelfern die Stimmen auszählen und die gewählten Kandidaten informieren. Muss die Wahl unterbrochen werden, ist sicherzustellen, dass die Wahlurne sicher verschlossen und versiegelt wird. 

Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Die gewählten Kandidaten können die Wahl innerhalb einer gewissen Frist annehmen oder ablehnen. Stehen alle gewählten Kandidaten fest, gibt der Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt. Regeln für die Bekanntmachung des Wahlergebnisses finden sich meist in der Wahlordnung.

Wahlniederschrift
Abschließend fertigt der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift an, die alle Ereignisse und den Ablauf der Wahl sowie zu spät eingereichte Briefwahlunterlagen enthält. Diese wird im Wahlamt der Stadt aufbewahrt.

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