Wahlplakate zur AGH Wahl 2016 in Berlin Prenzlauer Berg

Wahlplakate sieht man momentan überall in Berlin. Denn in etwa vier Wochen finden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Während einige der Botschaften auf den Wahlplakaten vielleicht amüsieren oder sich die eigene Meinung in ihnen spiegelt, sind die Inhalte anderer eher fragwürdig, ärgerlich oder gar verfassungswidrig. Einige möchte man vielleicht am liebsten abreißen.

Aber was ist eigentlich erlaubt beim Plakatieren im Wahlkampf?

Einführung: Formen des Wahlplakats

Im Wahlkampf unterscheidet man zwischen Kleinflächenplakaten und Großflächenplakaten. Dabei unterscheiden sich die Plakate nicht nur hinsichtlich ihrer Größe, sondern auch inhaltlich.

Wahlwerbung mit Lokalbezug – Kleinflächenplakate

Kleinflächenplakate werden meist an Laternenmasten in den Straßen aufgehängt und vermitteln Wahlkampfbotschaften mit Lokalbezug oder stellen den Spitzenkandidaten des Wahlkreises vor. Aus diesem Grund zeichnen sich die Landes- oder Ortsverbände der Parteien für die Erstellung der Kleinflächenplakate verantwortlich.

Bundesübergreifende Wahlkampfbotschaften – Wesselmänner

Großflächenplakate, die nur während des Wahlkampfs aufgestellt werden, nennt man Wesselmänner – nach einer nordrhein-westfälischen Werbeagentur. Sie stehen meist an Ausfallstraßen oder auf großen Plätzen und transportieren generelle Botschaften der Parteien.

Sonderausstattung: Der Störer

Manchmal tragen die Wahlplakate in den Ecken kleine Aufkleber. Sie werden als Störer bezeichnet, weil sie den Gesamteindruck des Plakates stören und die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich ziehen. Ihr Zweck ist es, Zusatzbotschaften zu transportieren. Beispielsweise „Zweitstimme CDU“. Manchmal sollen Störer die Aussage eines Wahlplakats kurz vor der Wahl noch einmal verändern oder sie werden nach der Wahl an den Plakaten angebracht und übermitteln dem Wähler Dankesbotschaften.

Wahlplakate zum Wahlkampf in Berlin 2016Dos: Wahlplakate richtig aufhängen

Erst um Erlaubnis fragen

Bevor Parteien ihre Wahlkampfplakate anbringen dürfen, benötigen sie aber eine Sondernutzungsgenehmigung der jeweils zuständigen Behörde. Aufgrund der Bedeutung von Wahlen und der Parteienfreiheit haben die Parteien in der Regel einen Anspruch auf die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis.

Das Timing ist entscheidend
Die Wahlplakate werden – je nach Wahl – etwa sechs Wochen vor dem Wahltag aufgehängt. Spätestens eine Woche nach der Wahl müssen die Parteien die Wahlplakate wieder abgenommen haben, sonst drohen Geldbußen. Der maximale Zeitraum, in welchem plakatiert werden darf, beträgt zwei Monate.

Einen Ort für das Wahlplakat finden
Aufhängen dürfen die Parteien ihre Wahlplakate überall, es sei denn das Plakat würde eine Gefährdung der Öffentlichkeit darstellen. Das wäre zum Beispiel an einer Kreuzung der Fall, wenn das Plakat Autofahrer ablenkt. Auch das Plakatieren von Privateigentum ist untersagt. Ebenso tabu sind öffentliche Gebäude, die der Neutralitätspflicht unterliegen. Hierzu gehören zum Beispiel Schulen oder Rathäuser.

Balanceakt: Die Anzahl
Die Anzahl der Plakate, die eine Partei im Wahlkampf aufhängen darf, richtet sich nach der Anzahl der verfügbaren Flächen und wird von der zuständigen Behörde bestimmt. Auch die Chancengleichheit der Parteien spielt bei der Erteilung der Erlaubnis eine Rolle. 

Auf den Inhalt kommt es an
In der Gestaltung der Wahlplakate sind die Parteien frei, denn sie werden durch die Meinungsfreiheit und die Parteienfreiheit geschützt. Erlaubt ist alles, was gefällt, sofern keine diffamierenden oder strafbaren Aussagen getroffen oder die Grundrechte verletzt werden.

Dont’s: Sachbeschädigung und Diebstahl von Wahlplakaten

Auch, wenn es Wahlplakate gibt, die einen aufregen: Selbstjustiz ist nicht gerne gesehen. Das in letzter Zeit immer öfter zu beobachtende Bekritzeln oder Abreißen von Wahlplakaten ist eine Straftat und wird dementsprechend geahndet. Wer ein Wahlplakat bemalt und seinen Sinn verändert, begeht eine Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB). Wer das Plakat einer unliebsamen Partei einfach abreißt, kann wegen Diebstahls angezeigt werden. Gerade in Berlin scheint es zur neuen Trendsportart zu avancieren, Wahlplakate anzuzünden. Das kann schon mal zu einem Großaufgebot der Polizei und einer Anzeige wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung führen.

Auch wenn viele das Bemalen und Bekleben von Wahlplakaten witzig finden und es im Internet schon eigens eingerichtete Seiten gibt, die solche Kunstwerke zur Schau stellen: Erlaubt ist das nicht. Besser ist es da einfach bis zum Wahltag zu warten und seine Stimme abzugeben.

Zum Wahlkampf gehören nicht mehr ausschließlich Wahlplakate auch auf eigenen Websites im Netz werben die Parteien um Wählerstimmen. Erfahren Sie hier mehr zur Gestaltung einer Wahl-Website!

About Elisa Utterodt

Egal ob in Österreich, Syrien oder den USA, politische Entscheidungen und Demokratie sind für mich nicht nur in Deutschland von Belang. Vor allem der Einfluss der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist für mich ein spannendes wie aktuelles Thema, über das ich gerne berichte. Wenn ich nicht gerade Zeitung lese oder meine Twittertimeline checke, schaue ich mir zur Entspannung Bundestagsdebatten im Fernsehen an. Seit März dieses Jahres bin ich bei Polyas für die Pflege der Social Media Kanäle zuständig, schreibe Blogartikel und unterstütze das Online-Marketing-Team.