An Hochschulen finden meist einmal pro Jahr Wahlen statt.

Auch bei den diesjährigen Hochschulwahlen dürften es an vielen Unis wieder eine so geringe Wahlbeteiligung geben wie in den Jahren zuvor. Was tun? 2004 knüpfte Hessen die Höhe des Stupa-Haushalts an die Wahlbeteiligung. Eine gute Idee? Wir haben uns Pro- und Contra-Argumente angeschaut.

Geringe Wahlbeteiligung: StuPas sollten weniger Geld erhalten

Die Aufregung war groß, als die hessische Landesregierung 2004 ein neues Hochschulgesetz verabschiedete. Auf der Landesastenkonferenz – sozusagen dem Treffen aller studentischen „Regierungen“ Hessens – war die Rede von einer „faktische[n] Zerschlagung der gesetzlich verankerten Studierendenschaft” und der „antidemokratischen Stoßrichtung“ des neuen Gesetzes. Warum hatte die Gesetztes-Novellierung der CDU-Regierung die Studierenden so in Rage versetzt?

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Das geänderte Hochschulgesetzt sah vor, den Haushalt der Studierendenparlamente, kurz StuPa, an die Wahlbeteiligung zu knüpfen. Bei einer Beteiligung von bis zu zehn Prozent bekamen die landesweiten StuPas von nun an lediglich 25 Prozent des Semesterbeitrags. Mit jedem zusätzlichen Prozent gab es fünf Prozent mehr Geld. Lag die Wahlbeteiligung also bei 25 Prozent, erhielten die Vertretungen der Studierenden den vollen Betrag.

Pro-Argumente der Regierung

Doch da die geringe Wahlbeteiligung schon damals ein Problem war, mussten die hessischen StuPas eine erhebliche Kürzung ihrer Finanzmittel befürchten. Was rechtfertigte diese Maßnahme aus Sicht der Regierung?

  • Ein AStA, der nur von einer Minderheit gewählt worden war, sollte nicht über die Gesamtheit der Semesterbeiträge entscheiden.
  • Die wichtigste Begründung lautete jedoch, die Wahlbeteiligung bei den Hochschulwahlen erhöhen zu wollen.
  • Tatsächlich wurde das Ziel auch erreicht: In Marburg, Gießen, Kassel und Darmstadt und stieg die Wahlbeteiligung in den Folgejahren meist über die 25-Prozent-Quote. Den StuPas gelang es, die Studierenden gegen das Gesetz zu mobilisieren.

Contra-Argumente der Studierenden

Der Streit um die Wahlbeteiligungs-Quote wurde scharf geführt – nicht zuletzt deshalb, weil sie in genau jene Zeit fiel, in der Hessen die Einführung von Studiengebühren plante. Die Quoten-Gegner vermuteten daher eine absichtliche Schwächung der Studierendenvertretungen und kritisierten:

  • Das Gesetz schade der politischen Freiheit der Wähler. Denn die Studierenden würden nun quasi gezwungen zur Wahl zu gehen.
  • Außerdem verstoße das Gesetz gegen eine Praxis, die bei andern politischen Wahlen gelten würde: Denn auch bei Kommunal-, Landes- oder Bundestagswahlen würde die Größe des Regierungshaushalts nicht an die Wahlbeteiligung gekoppelt.
  • Schließlich würden bei einer niedrigen Wahlbeteiligung viele der von den StuPas finanzierten sozialen Projekte eingestellt werden müssen.

Hürden senken statt Sanktionen

Eine Hochschulwahl, bei der die geringe Wahlbeteiligung im einstelligen Bereich liegt, hat tatsächlich ein Legitimationsproblem. Wie kann der AStA behaupten, im Interesse aller Studierenden zu arbeiten, wenn er diese gar nicht kennt und nur von einem Bruchteil der Wahlberechtigten unterstützt wird?

Doch wird die geringe Wahlbeteiligung mit finanziellen Sanktionen belegt, wird das eigentliche Ziel verfehlt: Die Studierenden gehen dann lediglich aus Protest zu Wahl, denn politisches Interesse lässt sich nicht erzwingen. Letzten Endes wurde die Gesetzesänderung 2010 aufgeweicht – StuPas dürfen die Mindestwahlbeteiligung in ihrer Satzung seither selbst festlegen und haben die Quote weitgehend herabgesetzt oder abgeschafft.

Ein besserer Ansatz, die geringe Wahlbeteiligung anzugehen, ist das Senken der Hürden zur Wahl. Viele Studierende geben ihre Stimme deshalb nicht ab, weil sie sich schlecht informiert fühlen, der Wahlzeitraum zu kurz ist oder es zu wenig Wahllokale gibt. Um dem zu begegnen, kann auch die Einführung der Online-Wahl eine Möglichkeit sein – wie an der Uni Gießen. Nach 2010 sank auch hier die Wahlbeteiligung wieder, doch mit der Einführung der Online-Wahl im Wintersemsester 2015/16 stieg die Beteiligung bei der Wahl des StuPa von 17,54 auf 21,82 Prozent.

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