In Deutschland werden die Arbeitnehmer in Betrieben von Betriebsräten vertreten. Die Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Dieses legt auch die Rechte und Pflichten des Betriebsrats fest.
Doch wie sieht die Vertretung der Arbeitnehmer in anderen europäischen Ländern aus? Wir haben uns das mal genauer angesehen.

Österreich

Auch in Österreich besitzen die Arbeitnehmer ein Recht auf Vertretung durch ein Gremium im Betrieb. Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind seit 1973 im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt. Die Betriebsräte in der Alpenrepublik haben ähnlich wie in Deutschland Mitwirkungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen.

Schweiz

In der Schweiz gibt es in diesem Sinne keinen Betriebsrat, sondern Arbeitnehmervertretungen, die auch als Betriebskommission bezeichnet werden. Betriebskommissionen sollen in Betrieben mit mindestens 50 Mitarbeitern eingerichtet werden. In Betrieben ab 500 Angestellten muss eine Arbeitnehmervertretung eingerichtet werden, sofern dies von 100 Arbeitnehmern verlangt wird.
Die Betriebskommission wird in der Schweiz in freier und allgemeiner Wahl bestimmt. Wenn 1/5 der Angestellten dies verlangen, so muss die Wahl geheim durchgeführt werden. Die Arbeitnehmervertretung in der Schweiz hat aus mindestens drei Personen zu bestehen. Betriebskommissionen in der Schweiz haben ein Recht auf Information und Anhörung umgekehrt muss sie die Arbeitnehmer regelmäßig über ihre Arbeit informieren.

Belgien

In Belgien gibt es sowohl Vertretungsstrukturen aller Beschäftigten eines Unternehmens als auch der Gewerkschaftsmitglieder. Bei der Wahl zur Beschäftigtenvertretung eines Unternehmens dürfen nur die Gewerkschaften Kandidaten vorschlagen. Daher ist die Gewerkschaftsdelegation das wichtigste Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerrechte. Sie verhandelt mit dem Arbeitgeber über die Kernthemen der betrieblichen Mitbestimmung.

Frankreich

In Frankreich ist die Struktur der Arbeitnehmervertretung sehr komplex. So umfasst die Vertretung der Beschäftigten sowohl gewerkschaftliche als auch direkt durch die Belegschaft gewählte Vertretungsgremien.

Griechenland

Hier stellen die Basisgewerkschaften die wichtigste Form der Arbeitnehmervertretung dar. Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Unterrichtung, Anhörung und Verhandlung. Auch die Einrichtung von Betriebsräten ist gesetzlich festgeschrieben, doch nur wenige Unternehmen haben tatsächlich einen Betriebsrat.

Italien

Die sogenannten RSUs sind die wichtigsten Arbeitnehmervertretungen in Italien. Eine RSU ist eine Gewerkschaftsvertretung, die häufig von der gesamten Belegschaft gewählt wird. Dabei schlagen die Gewerkschaften 2/3 der Kandidaten für die RSU vor. 2/3 des Gremiums wird dann von den Arbeitnehmern gewählt, während 1/3 direkt durch die Gewerkschaften bestimmt wird.

Großbritannien

In Großbritannien gibt es kein Gesetz über das Recht der Arbeitnehmer auf Mitbestimmung im Unternehmen. Eine einheitliche Struktur der Arbeitnehmervertretungen ist hier nicht vorhanden, so dass es in vielen Betrieben gar keine Strukturen zur Wahrung und Vertretung der Arbeitnehmerrechte gibt.

Spanien

Die Rechte der Beschäftigten werden in Spanien zumeist durch gewählte Betriebsräte vertreten. Außerdem gibt es ein Gesetz für Gewerkschaften, welches deren spezifische Funktion im Unternehmen festlegt.
In den Betriebsräten selbst dominieren, ebenso wie in Deutschland, die Gewerkschaftsvertreter. In Spanien haben Betriebsräte ein Recht auf Information und Konsultation in Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, und verfügen darüber hinaus über das Recht auf Unternehmensebene über den Lohn und die Arbeitsbedingungen zu verhandeln.

Niederlande

In den Niederlanden werden Betriebsräte eingerichtet, die durch die gesamte Belegschaft gewählt werden. Gesetzlich festgeschrieben ist, dass in einem Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten ein Betriebsrat zu bestellen ist. Häufig spielen, wie in vielen anderen europäischen Ländern, Gewerkschaftsvertreter eine große Rolle.

Die europäischen Länder handhaben die Vertretung der Arbeitnehmer in Unternehmen sehr unterschiedlich. Es gibt keine einheitlichen Festlegungen über die Mitbestimmung in Betrieben. Einige Länder in der EU haben das Recht der Arbeitnehmer auf Mitsprache im Betrieb per Gesetz geregelt, in anderen werden die Arbeitnehmerrechte durch die Gewerkschaften vertreten und in einigen Ländern gibt es überhaupt keine Strukturen der Arbeitnehmermitsprache.

Hier in Deutschland ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einem Betrieb gesetzlich verankert und wird durch die Gewerkschaften zusätzlich unterstützt. So werden in Unternehmen ab fünf Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt. Die Wahl findet alle vier Jahre statt, sie ist geheim, unmittelbar, frei und gleich. Erfahren Sie jetzt mehr, zur Betriebsratswahl in Deutschland!

About Elisa Utterodt

Egal ob in Österreich, Syrien oder den USA, politische Entscheidungen und Demokratie sind für mich nicht nur in Deutschland von Belang. Vor allem der Einfluss der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist für mich ein spannendes wie aktuelles Thema, über das ich gerne berichte. Wenn ich nicht gerade Zeitung lese oder meine Twittertimeline checke, schaue ich mir zur Entspannung Bundestagsdebatten im Fernsehen an. Seit März dieses Jahres bin ich bei Polyas für die Pflege der Social Media Kanäle zuständig, schreibe Blogartikel und unterstütze das Online-Marketing-Team.