EU-Wahlen

Das europäische Wahlrecht soll reformiert werden: Elektronische Stimmabgabe, Wahlfristen, Wahlalter, Wahlablauf, Gleichbehandlung und noch vieles mehr soll in das moderne Wahl-Zeitalter verhelfen. So will man in Brüssel sinkender Wahlbeteiligung und politischem Desinteresse entgegenwirken. 

Das Europawahlrecht entwächst nur sehr gemächlich seinen Kinderschuhen. So wurde erst 1976, nach langem Prozedere, ein Rechtsakt zur Wahl des Europäischen Parlaments erlassen. In den Köpfen der europäischen Bürger bleibt die Wahl nur flüchtig hängen und findet nicht den gewünschten Anklang.

 

Denn ein einheitliches Wahlverfahren konnte bis heute nicht in die Tat umgesetzt werden. Sowohl die Fristen, das Wahlalter als auch die Mindestschwelle zur Erringung eines Mandates variieren je nach Mitgliedsstaat. Die Europawahl wird daher von der Wählerschaft eher stiefmütterlich behandelt, auch wenn die Wahlbeteiligung seit der letzten EP-Wahl 2014 konstant blieb, oder sogar in manchen Mitgliedsstaaten verbessert werden konnte.

 

Für eine Übersicht der Wahlbeteiligung von 1979- 2014 hier klicken! 

 

Um der Europawahl eine Prise mehr europäisches Flair zu verleihen, bringen Joe Leinen und Danuta Hübner (MEPs) am 28.Oktober 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Wahlrechts der Europäischen Union zur Abstimmung in das Plenum des Europäischen Parlaments. Sie wollen das europäische Wahlrecht vereinen und den Europäischen Gedanken mit der Reform in das neue Wahlverfahren einfließen lassen. Der Bericht geht nicht zimperlich mit der Wahlsituation Europas um und arbeitet die Dringlichkeit einer Wahlreform deutlich heraus. „Wachsendes Desinteresse der Wähler“ bedrohe die Zukunft Europas und sinkende Wahlbeteiligung, besonders seitens der jungen Wähler, tragen zu der kritischen Lage bei.

 

Was bedeutet die Wahlreform für den europäischen Wähler?

Mehr Präsenz

Der Wahlkampf soll auf die Wähler ausgerichtet werden und ein besseres Verständnis der europäischen Parteifamilien vermitteln. Mit Logo und Name auf den Stimmzetteln und Wahlplakaten soll der wählende Europäer in Zukunft besser wissen, für wen er da gerade ein Kreuz macht.

Gleiche Zeit für alle

Bisher war der Zeitraum für die Aufstellung der Wahllisten mit allen Kandidaten für jeden Mitgliedsstaat individuell geregelt. Mit der Wahlreform soll sich das ändern: 12 Wochen sollen die Mitgliedsländer auf nationale Ebene für die Erstellung der Listen gleichermaßen Zeit bekommen.

e-Voting, Online-Wahlen und Briefwahl

Die Wahlreform sieht in der Einführung von elektronischen Wahlformen, Online-Wahlen und die Zulassung von Briefwahlen eine bessere Einbindung von EU-Bürgern im Ausland und im Inland. Die Zahlen verweisen auf einen Trend, der den zunehmenden Anstieg von Briefwählern markiert: Insgesamt 7,5 Millionen Wähler gaben bei der letzten Wahl 2014 ihre Stimme per Briefwahl ab – ein Anstieg von 6,9 % Prozent der Briefwähler-Anzahl im Vergleich zur vorigen Wahl 2009, so die Bundeszentrale für politische Bildung. In Zukunft sollen alle Mitgliedstaaten aufgefordert sein

„Briefwahl, elektronische Stimmabgabe oder Stimmabgabe über das Internet zuzulassen, um die Wahlbeteiligung aller Bürger und insbesondere von Personen mit eingeschränkter Mobilität und Personen, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, oder in einem Drittstaat haben oder dort arbeiten, zu verbessern und ihre Teilnahme an der Wahl zu erleichtern“.

Nicht nur auf die im Ausland ansässigen Europäer wird hierbei geachtet, sonder auch Unionsbürger mit eingeschränkter Mobilität sollen durch die elektronische Stimmabgabe einfacher an den Europawahlen teilnehmen können.

Was ist e-Voting? Hier erfahren Sie, was das eigentlich ist und welche digitalen Wahlformen es sonst noch gibt! 

Achtung, Schwelle!

Es soll eine einheitliche Mindestschwelle festgelegt werden. Bisher konnten sich die Länder eine Hürde auferlegen, nun soll aber eine verbindliche Schwelle von 3% bis 5% für die Erringung eines Mandats gelten.

Gender-Reißverschlussverfahren

Auf deutschen Autobahnen kommt es grundsätzlich zu Uneinigkeiten, trifft der häufige Fall des Reißschlussverfahrens ein. Manche Autofahrer haben fürchterliche Angst die zwei Meter Luftraum zu ihrem Vorfahrer einbüßen zu müssen und treten bei Seiten-Eintritts-Gefahr auf das Gaspedal. Andere fluchen laut im Fahrer-Cockpit :„ Was ist so schwer daran, einen Reißverschluss zu verstehen?!?“, und lassen in ihrer Wut drei Seiten-Eintritts-Gefahren vor ihnen in die Spur einlenken. Solch ein Verfahren soll jetzt im Wahlrecht für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen unterstützend einwirken. Joe Leinen nennt es

einen Meilenstein für Geschlechtergerechtigkeit auf europäischer Ebene“.

Jüngere Wähler

Österreich hat es schon, die EU möchte mit der Wahlreform nachziehen. So soll mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre -statt in vielen Mitgliedsstaaten 18 Jahre- wahrscheinlich auch die junge Wählerschaft stärker einbezogen werden.

Wahlrecht für Auslands-Europäer

Lebt ein Europäer außerhalb der Union in einem Drittland, so soll in Zukunft Sorge dafür getragen werden, dass dieser Bürger, trotz der räumlichen Distanz, von seinem europäischem Wahlrecht Gebrauch machen kann

 

Am 28.Oktober wird das Europäische Parlament über den Vorschlag zur Wahlreform entscheiden. Der Bericht von Danuta Hübner und Joe Leinen weist viele Argumente für eine Anpassung des europäischen Wahlrechts auf. Sie haben den Versuch unternommen das Wahlrecht zu europäisieren und dabei zukunftsgerichtet auf den modernen Europäer einzugehen.

 

Picture: © Thijs ter Haar / CC BY 2.0