Online-Wahl der DAK-Gesundheit

Vierzig Dienststellen der DAK-Gesundheit haben im Herbst 2018 deutschlandweit ihre Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin online gewählt. Die Wahlleiterin Frau Susanne Negraßus äußerte sich durchgehend positiv zur Organisation der Wahl und zeigte sich sehr zufrieden mit der Betreuung durch unsere Wahlexperten. #Kundeninterview

Sehr geehrte Frau Negraßus, welche Bedeutung hat das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind gesetzlich geregelt. Bei der DAK-Gesundheit ist der Frauenanteil unter den Mitarbeitern überdurchschnittlich hoch, was jedoch nicht bedeutet, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen diesen Sachverhalt abbildet. Darum hat die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach wie vor eine wichtige Bedeutung.

Warum hat sich die DAK-Gesundheit für eine Online-Wahl mit POLYAS entschieden?

Für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten war ein Wahlvorstand von nur sechs Personen für insgesamt vierzig Wahlbezirke zuständig. Es war also allein schon aus organisatorischen Gründen nur eine Online-Wahl möglich. Aus ursprünglich sechs Wahlbezirken wurden aufgrund von unternehmensinternen Umstrukturierungen deutschlandweit fünfzig Wahlbezirke. Nicht in allen Wahlbezirken wurde aktiv gewählt, weil es teilweise keine Bewerberinnen um die Ämter der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen gab.

Waren Sie mit dem Wahlmanagement sowie mit dem Verlauf Ihrer Online-Wahl zufrieden?

Ich war mit der Unterstützung der Election Manager überaus zufrieden. Wir hatten im Vorfeld einige Ansprüche an die Online-Wahl, die allesamt zu unserer Zufriedenheit erfüllt wurden. Besonders großen Wert haben wir auf Datenreduktion und einen sicheren Datenaustausch gelegt. Und in puncto IT-Sicherheit kam uns die SecureLink-Funktion des Online-Wahlsystems von POLYAS sehr entgegen.

Lesen Sie hier den Erfahrungsbericht der DAK auf der POLYAS Website.

Wie zufrieden sind Sie mit dem Wahlausgang und der Wahlbeteiligung?

Meinen Vorstellungen nach war die Wahlbeteiligung von 38 Prozent zu gering. Die Wahlbeteiligung schwankte stark zwischen 12 Prozent und 78 Prozent in den Wahlbezirken. Zum einen liegt das daran, dass das Interesse an Themen wie Gleichstellung etwas nachgelassen hat. Und zum anderen waren wir aufgrund des Ablaufs der Amtsperiode gezwungen, den Wahlzeitraum teilweise in die Herbstferien zu legen, wobei anfallende Feiertage und Urlaubszeiten aber auch unsere große IT-Umstellung im September des Jahres und die damit anfallenden Mehrbelastungen der Kolleginnen der Wahlbeteiligung abträglich waren. Wir konnten allerdings einen positiven Effekt durch den Versand von Wahlerinnerungs-E-Mails feststellen.

Hat sich das kombinierte Wahlverfahren aus postalischem Versand der Wahlunterlagen und der Stimmabgabe mit Secure-Link für Sie bewährt?

Ja, in jeder Hinsicht. Wir haben sogar den Druckdienstleister von POLYAS in Anspruch genommen, um die Wahldaten zu versenden. Durch die Kombinationsmöglichkeit konnten wir allen unseren spezifischen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Die Wahl ist einwandfrei verlaufen und wir haben ausnahmslos positives Feedback von den Dienststellen der DAK-Gesundheit erhalten. Alle Wahlberechtigten fanden die Online-Wahl einfach und einwandfrei in der Darstellung. Wir sind sehr zufrieden.

Würden Sie Ihre nächste Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen auch online mit POLYAS durchführen?

Ja, aufgrund der positiven Erfahrungen ist das unser Vorhaben, allein schon wegen der besonders schnellen Auswertung der Wahlergebnisse, die wir bereits eine Stunde nach Wahlende in einer öffentlichen Bekanntmachung verkünden konnten. Das hat auch in den einzelnen Dienststellen der DAK-Gesundheit Anklang gefunden. Die eigenständige Auswertung der Ergebnisse bei vierzig wählenden Dienststellen hätte uns ein Vielfaches an investierter Zeit und Ressourcen gekostet. Für die Zukunft wünschen wir uns eine rechtssichere Wahlordnung zur Gleichstellungsbeauftragten, die explizit auf die Online-Wahl Bezug nimmt und diese unterstützt. Die aktuelle Wahlordnung ermöglicht zwar die Onlinewahl, Ausführungsbeschreibungen existieren aber nur für das Briefwahlverfahren.

Würden Sie die Online-Wahl mit POLYAS weiterempfehlen?

Ja, unbedingt.

Sie sind im „Arbeitskreis für Sozialwahlen als Online-Wahlen 2023“ aktiv, an dem sich die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Ersatzkassen beteiligen. Welche inhaltlichen Schwerpunkte behandeln Sie dort?

Wir sind sieben Sozialversicherungsträger im Arbeitskreis, die sich dafür einsetzen, dass die Online-Wahlmöglichkeit in das Sozialgesetzbuch und in die Wahlordnung für Sozialwahlen aufgenommen und vergleichbar der Briefwahl detailliert wird, um Rechtssicherheit für die Sozialversicherungsträger zu schaffen, die Wahlhandlungen durchführen. Bislang spricht der neue Koalitionsvertrag lediglich von einer Modernisierung der Sozialwahl, ohne jedoch genauer zu spezifizieren, wie diese aussehen soll.

Was versprechen Sie sich von einer Wahlreform, die eine Online-Wahlmöglichkeit für Sozialwahlen beinhaltet?

Zuerst eine höhere Wahlbeteiligung und größere Reichweite des Themas. Darüber hinaus gehen wir langfristig von einer Kosteneinsparung aus, wobei zunächst die Auswahl zwischen Brief- und Online-Wahl eingeführt werden sollte. Und natürlich werden durch die Einführung der Online-Wahl auch im großen Maße Ressourcen gespart, denn es müsste nicht mehr so viel Papier hin und her versandt werden.

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