Demokratie in Kirche - wie funktionieren Kirchenwahlen

Mit dem Reformationsjubiläum 2017 wird der 500. Jahrestag der Reformation in Deutschland gefeiert. Die Evangelischen Kirche begeht dies mit unzähligen Festen und Gedenkveranstaltungen. Die Evangelische Kirche Kurhessen-Waldeck lädt am 6.Mai beispielsweise zur Veranstaltung „Alte Thesen neu gelesen“ ein. Aus diesem Anlass, sehen wir uns an, wie es die Kirchen mit der Demokratie halten und wie Kirchenwahlen funktionieren.

Demokratie und Wahlen in evangelischen Kirchen

Im Gegensatz zur katholischen Kirche finden in der evangelischen Kirche regelmäßig verschiedene Kirchenwahlen statt. So sind Kirchenvorstandswahlen, Gemeindekirchenratswahlen oder Presbyteriumswahlen demokratische Basiselemente der evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Dabei umfassen die Hunderttausenden bis Millionen wahlberechtigten Gemeindemitglieder alle Altersklassen und sozialen Schichten.

Erfahren Sie jetzt mehr über Kirchenvorstandswahlen

Schauen wir uns die einzelnen Wahlen der jeweiligen Kirchen einmal genauer an.

Wahlen in den evangelischen Landeskirchen

Der Begriff Kirchenvorstand bezeichnet ein Gremium, das die Geschäfte der evangelischen Kirchengemeinden leitet. In einigen Landeskirchen wird das geschäftsführende Gremium allerdings auch als Kirchenrat oder Kirchengemeinderat bezeichnet. Auch der Begriff Presbyterium ist in einigen evangelischen Landeskirchen für das leitende Gremium gebräuchlich. Zumeist bestehen die leitenden Gremien in den evangelischen Landeskirchen aus ehrenamtlichen Mitgliedern der Kirchgemeinde, die regelmäßig gewählt werden, sowie Theologen und Theologinnen der jeweiligen Kirche.

Rechtsgrundlage für Kirchenwahlen

Die Rechtsgrundlage für die Wahl des Kirchenvorstands ist die Grundordnung (alternativer Begriff beispielsweise in Bayern: Verfassung) der jeweiligen Landeskirche. Diese verweist zumeist auf ein Kirchenwahlgesetz, das die genauen Bestimmungen für die Durchführung der Kirchenvorstandswahl regelt. Diese Regelungen können von Landeskirche zu Landeskirche (sog. Gliedkirchen) unterschiedlich sein. So variieren häufig:

  • Bestimmungen zum aktiven und passiven Wahlrechts
  • Amtszeit des Kirchenvorstands
  • Das Wahlverfahren zur Kirchenwahl
  • Die Anzahl der zu wählenden Mitgliedern

Wahlen in katholischen Kirchen

Demokratie und Christentum passen nicht zusammen. Das sagt zumindest die katholische Kirche. Denn, so heißt es, nicht das Volk, sondern Christus sei der Souverän der Kirche. Und wo sich ein Volk eine Verfassung gebe, da regle das Evangelium das Zusammenleben der Christen. Aus diesem Grund wird in der Katholischen Kirche nur der Pfarrgemeinderat gewählt. Er regelt das Zusammenleben in den jeweiligen Gemeinden.

Pfarrgemeinderatswahl in der Katholischen Kirche

Der Pfarrgemeinderat in katholischen Kirchengemeinden wirkt in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mit. Bei den Wahlen zum Pfarrgemeinderat werden die Laienmitglieder in das Gremium einer römisch-katholischen Pfarrgemeinde gewählt. Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammen. In einigen katholischen Glied- bzw. Landeskirchen, wie zum Beispiel im Bistum Rottenburg-Stuttgart,  wird der Pfarrgemeinderat auch als Kirchengemeinderat bezeichnet.