Digitale Grundrechte dienen der Demokratie

Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten. Noch nie war es uns möglich so schnell und einfach an Informationen zu gelangen. Auch Einkaufen und Kommunikation funktionieren mittlerweile online. Deshalb ist es wichtig, die Frage zu diskutieren, welche Rechte und Pflichten wir haben, wenn wir uns im Internet bewegen.

Martin Schulz fordert eine Charta für digitale Grundrechte

Bereits im letzten Jahr setzte sich der Präsident des EU-Parlaments für die Diskussion über Digitale Grundrechte ein. So rief er in der Zeitung Die Zeit zum Dialog auf. Die Argumente, die er zur Begründung seines Anliegens vorbrachte, geben zu denken. Er sprach davon, dass aufgrund der Digitalisierung nicht zu „gefährlichen Konzentrationen in Schlüsselbereichen kommt. Denn Grundlage von Demokratie ist Pluralität.“ Weiter führt er aus, dass es einige Internetriesen gibt, die Marktanteile von über 90% haben. Es dürfe nicht zu einer „Winner takes it all“ Marktregel im Internet kommen. Der Rohstoff des 21. Jahrhunderts sind Daten, deshalb, so Schulz, sei es von großer Wichtigkeit, dass diese „[…] nicht in der Hand von wenigen privaten Unternehmen […] liegen. Er warnt davor, dass die Kontrolle des Menschen durch BigData immer leichter wird. So kommt er zu dem Schluss, dass wir eine Digitale Grundrechte-Charta benötigen, in der festgelegt ist, was Unternehmen und der Staat über den Menschen wissen darf.
Jedoch betont er auch, dass sich diese Forderung nicht gegen erfolgreiche Unternehmen wie Google, Amazon oder Facebook richtet. Er führt viel mehr an, dass wir diese Unternehmen brauchen, denn sie sind kreativ und innovativ. Schulz plädiert im Großen und Ganzen für ein Netz, in dem sich jeder sicher und frei bewegen kann, das die Pluralität fördert und Alternativen bietet.

Die Digitale Grundreche-Charta von Heiko Maas

In Anlehnung an die Forderung von Martin Schulz legte Justizminister Heiko Maas im Dezember – ebenfalls in der Zeit – einen ersten Entwurf für eine Digitale Grundrechte-Charta vor, der 13 Punkte umfasst und wichtige Themen anspricht. Die von Maas erarbeiteten Artikel sollen im Folgenden kurz zusammengefasst werden. Den Zeitungsartikel in der Zeit können Sie hier nachlesen.

Artikel 1
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zum Internet.

Artikel 2
Jeder Mensch hat das Recht über seine persönlichen Daten selbst zu bestimmen.

Artikel 3
Jeder Mensch hat das Recht über seine digitale Identität selbst zu bestimmen, jeder Mensch hat ein Recht auf Vergessenwerden.

Artikel 4
Kein Mensch darf zum Objekt eines Algorithmus werden.

Artikel 5
Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung im Internet frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemeinzugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 6
Das Recht seine Meinung im Internet frei zu äußern, befreit niemanden davon, die allgemeinen Grundsätze und das Persönlichkeitsrecht seiner Mitmenschen zu beachten.

Artikel 7
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass seine Arbeit angemessen bezahlt wird, wenn er Dienstleistungen im Internet erbringt oder sie über das Internet vermittelt.

Artikel 8
Alle Urheber und ausübenden Künstler haben das Recht auf einen fairen Anteil an den Erträgen der digitalen Nutzung ihrer Werke.

Artikel 9
Der Staat gewährleistet die Netzneutralität.

Artikel 10
Niemand darf seine wirtschaftliche Macht missbrauchen. Der Staat verhindert Monopole und Kartelle, er fördert Vielfalt und Wettbewerb.

Artikel 11
Jeder Mensch hat ein Recht auf Datensicherheit.

Artikel 12
Die Staaten schaffen ein Völkerrecht des Netzes, um die Freiheit des Internets weltweit zu sichern.

Artikel 13
Jeder Mensch hat das Recht auf eine analoge Welt. Niemand darf ungerechtfertigt benachteiligt werden, weil er digitale Dienstleistungen nicht nutzt.

Maas spricht in seinem in der Zeit veröffentlichten Artikel sehr viele wichtige Punkte an, die wir als Anbieter von Online-Wahlen nur begrüßen können. Auch uns liegt die Teilhabe der Menschen – somit auch der Zugang zum Internet für alle – am Herzen. Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, dass sensible Daten von Vertragspartnern bestmöglich geschützt sind. Dies ist bei POLYAS übrigens schon der Fall, so wurde unsere Wahlsoftware POLYAS 2.2.3. Anfang dieses Jahres durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach Common Criteria Standards zertifiziert. Lesen Sie jetzt mehr zu Sicherheit bei Online-Wahlen mit POLYAS!

Gegner einer neuen Gesetzgebung

Doch gibt es auch Gegner des digitalen Grundrechts. Einer von Ihnen ist der EU Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger, der in Zeit online ausführt: „Wir haben Grundrechte, die stehen zum Beispiel im Vertrag von Lissabon. Es geht hier nicht um neue Grundrechte. Es geht nur um die Anwendung der bekannten Grundrechte in den digitalen Technologien.“ Er plädiert dafür, die aktuelle Rechtslage zu modernisieren und zu aktualisieren, so will er das bestehende Regelwerk ergänzen und einheitlich europäische Regelungen einzuführen.

Wir sind der Ansicht, dass der Anstoß der Debatte um die Digitalen Grundrechte wichtig ist und dass es nicht damit getan ist bestehende Gesetze zu ergänzen. Unsere Welt ist digital und unser Leben findet schon längst auch im Internet statt, deshalb darf das Internet kein rechtsfreier Raum sein.

About Elisa Utterodt

Egal ob in Österreich, Syrien oder den USA, politische Entscheidungen und Demokratie sind für mich nicht nur in Deutschland von Belang. Vor allem der Einfluss der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist für mich ein spannendes wie aktuelles Thema, über das ich gerne berichte. Wenn ich nicht gerade Zeitung lese oder meine Twittertimeline checke, schaue ich mir zur Entspannung Bundestagsdebatten im Fernsehen an. Seit März dieses Jahres bin ich bei Polyas für die Pflege der Social Media Kanäle zuständig, schreibe Blogartikel und unterstütze das Online-Marketing-Team.