Vereinsstatut – Inhalte und Formalien
Spätestens bei der Vereinsgründung rückt das Vereinsstatut in den Fokus der Interessensgemeinschaft.
Hier wird u.a. bestimmt, wie der Verein verwaltet und organisiert ist, wie der Verein wählt und welche Rechte die Mitglieder eines Vereins besitzen. Ein Statut kann bei einer Mitgliederversammlung (oder Generalversammlung) neue Satzungspunkte aufnehmen und so das Vereinsleben prägen sowie gestalten.
In Österreich gilt: Jeder Verein benötigt ein Statut.
Richtlinien für Vereinsstatuten
Vereinswesen in Österreich regelt das Vereinsgesetz 2002. Demnach ist die Gestaltung der Vereinsorganisation frei. Dennoch beinhaltet das Vereinsgesetz 2002 einige Bestimmungen, die jedes Statut haben muss. Diese Regelungen geben eine Orientierung für Statutgestaltung vor.
Statuteninhalte: Pflicht und Kür
Gemäß Vereinsgesetz muss das Vereinsstatut folgende Regelungen enthalten:
- den Vereinsnamen,
- den Vereinssitz,
- den Vereinszweck,
- die für die Verwirklichung des Zwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel,
- Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft,
- die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder,
- die Organe des Vereins und ihre Aufgaben,
- die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode,
- die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Vereinsorgane,
- die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis,
- Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins.
Sie können auch ein Muster-Statut auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Inneres finden.
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