Datenschutz für Wählerdaten
Bei POLYAS gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, um Wählerdaten zu sichern. Im Folgenden erfahren Sie, welche Daten POLYAS für die Durchführung einer Online-Wahl benötigt, wie wir diese Daten schützen und welche Rechte Sie in Bezug auf diese Daten haben.
Teilnahme an Wahlen
Wenn Sie an einer Online-Wahl mit POLYAS teilnehmen, werden bestimmte Wählerdaten erhoben, die für die Durchführung der Wahl erforderlich sind. Dabei handelt es sich um:
- Identifikationsdaten (z. B. Ihre Arbeitnehmer- oder Mitgliedsnummer ) zur sicheren Authentifizierung
- die Angabe, dass Sie gewählt haben (vergleichbar mit dem Abhaken im Wählerverzeichnis, wenn Sie im Wahllokal wählen)
- die Angabe, was oder wen Sie gewählt haben (Ihr Stimmzettel, wird ausschließlich anonym erfasst)
- Gegebenenfalls auch gewisse Adressdaten (zum Beispiel Anschrift, E-Mailadresse oder Mobilnummer), um Ihre Zugangsdaten zu versenden
Ihre Identifikationsdaten und die Angabe, dass Sie gewählt haben, werden ausschließlich für die einmalige Stimmabgabe benötigt. Ihr Stimmzettel wird dazu verwendet, das Wahlergebnis zu ermitteln. Da die Online-Wahl selbstverständlich geheim ist, können die Stimmzettel weder von POLYAS noch von der Wahlleitung einer Person zugeordnet werden.
Lesen Sie mehr zur geheimen Stimmabgabe mit POLYAS.
Schutzmaßnahmen für Ihre Wählerdaten
Um den Schutz Ihrer Wählerdaten zu gewährleisten, halten wir alle Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein und speichern Ihre Daten ausschließlich in ISO27001 zertifizierten Rechenzentren in Deutschland.
Alle Vorgänge, bei denen es zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, werden von uns gemäß den Vorgaben der DSGVO dokumentiert. Zudem haben wir für alle anfallenden Personendaten Löschkonzepte ausgearbeitet. Unsere Mitarbeiter und Dienstleister haben sich dazu verpflichtet, sämtliche Datenschutz-Grundsätze einzuhalten.
Speicherdauer und Rechte
Wir speichern personenbezogene Wählerdaten grundsätzlich nur so lange, wie es erforderlich ist, um vertragliche oder gesetzliche Pflichten einzuhalten. Danach löschen wir die Daten unverzüglich, es sei denn, wir benötigen die Daten noch bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zu Beweiszwecken für zivilrechtliche Ansprüche oder wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Jederzeit haben Sie das Recht, Auskunft über die Daten zu verlangen, die wir von Ihnen gespeichert haben. In diesem Fall stellen wir Ihnen eine Übersicht der über Ihre Person gespeicherten Daten zur Verfügung und erläutern Ihnen, wofür genau wir die Daten benötigen.
Falls bei uns gespeicherte Daten falsch oder nicht mehr aktuell sein sollten, haben Sie das Recht, diese Daten berichtigen zu lassen. Sie können außerdem die Löschung Ihrer Daten verlangen. Außerdem können Sie die Verarbeitung Ihrer Daten in bestimmten Fällen einschränken lassen.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung