Wahlcomputer und Sicherheit von Online-Wahlen

Wahlcomputer vs. Online-Wahlen: Unsere neue Blogpost-Serie zur Sicherheit von Online-Wahlen soll nicht nur wesentliche Sicherheitsaspekte allgemeinverständlich aufzeigen, sondern auch Begriffsdefinitionen in diesem Bereich glattziehen. Gerade in den letzten Wochen konnten wir auf verschiedenen Kanälen immer wieder beobachten, dass die Begriffe “Wahlcomputer” und “Online-Wahl” als Synonym verwendet wurden. Deshalb widmet sich dieser Blogpost der Differenzierung beider Definitionen und zeigt auf, warum eine Online-Wahl nichts mit einem Wahlcomputer zu tun hat. 

Was sind Wahlcomputer? 

Wahlcomputer, auch Wahlmaschinen oder Wahlgeräte genannt, haben eine lange Historie: In den USA kamen frühe Formen von Wahlgeräten als mechanische Schaltersysteme bereits im 19. Jahrhundert zum Einsatz. Im nächsten Entwicklungsschritt wurden Systeme mit Lochkarten zur Vereinfachung der Auszählung von Stimmzetteln mittels gelochter Stimmabgaben genutzt. 

Heutzutage versteht man unter Wahlcomputern elektronische Geräte mit spezieller Hard- und Software, die die Abgabe und Auszählung von Stimmen bei Wahlen vereinfachen sollen. Anstatt den Stimmzettel mit Papier und Stift auszufüllen, gibt der/die Wählende in diesem Fall die Stimme per Knopfdruck auf einem Gerät ab. Die Stimmen können anschließend direkt elektronisch weiterverarbeitet werden und müssen nicht von Hand ausgezählt werden. 

Warum sind Wahlcomputer in Deutschland verboten? 

Diese Systeme fanden in Deutschland bei der Europawahl 1999 sowie bei der Bundestagswahl 2005 Verwendung. Bei der Bundestagswahl gaben damals ca. 2 Millionen wahlberechtigte Personen mittels Wahlcomputern ihre Stimme ab. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht danach, dass der Einsatz von Wahlcomputern zu diesem Zwecke verfassungswidrig war. Die Wahl blieb dennoch gültig, da keine offensichtlichen Hinweise auf Fehler in der Wahl gefunden werden konnten.Sicherheit von Wahlen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes basierte auf der Tatsache, dass die Wähler:innen bei der Stimmabgabe mittels Wahlcomputer ihre abgegebene Stimme sowie deren Auszählung nicht kontrollieren hätten können. Das Bundesverfassungsgericht schrieb dazu in 2009 wie folgt: 

“Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.” 

Da bei dieser Art von elektronischen Wahlgeräten der Grundsatz der Öffentlichkeit mit der Nachvollziehbarkeit der Wahlhandlung nicht gegeben ist, sind sie für Wahlen wie die Bundestagswahl in Deutschland damit nicht erlaubt. Darüber hinaus ist bei dem Einsatz von Hardware auch immer eine Manipulation von Geräten durch unberechtigte Dritte möglich. Jedoch ist zu sagen, dass es gerade einen vielversprechenden Ausblick mit einer zweiten Generation von Wahlmaschinen gibt, zu denen aktuell Forschung und Tests betrieben werden. Eine Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit der korrekten Stimmabgabe würde durch Voter Verifiable Paper Audit Trail (VVPAT) erzielt. Diese Systeme sind jedoch noch sehr komplex und kostspielig.

Was sind Online-Wahlen? 

Bei einer Online-Wahl geben wahlberechtigte Personen ihre Stimme über das Internet ab. Sie sind dabei zeit- und ortsflexibel und nutzen in der Regel eine browser- oder App-basierte Online-Wahl-Anwendung über einen Computer, Tablet oder ein Smartphone. Online-Wahlen sind – je nach geltender Wahlordnung – für eine Vielzahl von Abstimmungen rechtsgültig und werden in Deutschland und in anderen Ländern seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt – Tendenz steigend. Bei der Bundestagswahl kommen bislang noch keine Online-Wahlen zum Einsatz. Viele politische Parteien nutzen jedoch bereits Online-Wahlen für ihre parteiinternen Abstimmungen. 

POLYAS Online-WahlMit der Online-Wahl von POLYAS werden alle Wahlgrundsätze eingehalten: allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar. Auch der sechste Wahlgrundsatz, das Öffentlichkeitsprinzip bei Wahlen, wird bei POLYAS gewahrt. Dies ermöglichen wir unseren Kund:innen, indem wir eine Verifikation für die Online-Wahlen anbieten: individuell für einzelne Stimmabgaben und universell für das gesamte Wahlergebnis. Der POLYAS CORE 3.0 VERIFIABLE bietet sowohl eine individuelle als auch eine universelle Verifikation, und das ohne technische Vorkenntnisse. Das Wahlgeheimnis wird bei allen Methoden gewahrt. 

Vorteile von Online-Wahlen 

Online-Wahlen bieten viele Vorteile. Für viele unserer Kund:innen steht die Aufwands- und Kostenersparnis dabei an erster Stelle. Denn durch die Digitalisierung des Wahlprozesses werden nicht nur die Stimmabgabe und die Auszählung deutlich vereinfacht. Gleichzeitig sparen Unternehmen und Institutionen sehr viel Budget, da der Druck und Versand von Wahlunterlagen entfällt bzw. bei hybriden Wahlen (Kombination von Briefwahl und Online-Wahl) um ein Vielfaches verringert wird. Selbstverständlich tragen Unternehmen damit auch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit bei. 

Darüber hinaus ist der Systemsicherheit eine wesentliche Komponente, warum mehr und mehr Vereine, Kammern, Parteien, Unternehmen oder Hochschulen auf die Digitalisierung ihrer Wahl zurückgreifen. Sowohl die altbekannte Urnenwahl als auch die Briefwahl bergen diverse Risiken: Von der Manipulation der Unterlagen in der Wahlurne kurz vor der Auszählung bis hin zum Verschwinden von Briefwahl-Unterlagen auf dem Postweg hat es alles schon gegeben. Moderne Online-Wahl-Technologien bieten ein hohes Maß an Transparenz und Überprüfbarkeit, was dazu dient, die Systeme vor Manipulationen zu schützen. Darüber hinaus können bei der Auszählung keine menschlichen Fehler gemacht werden und auch modernste Sicherheitsmechanismen, wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Tracking-Codes, 2-Faktor-Authentifizierung tragen dazu bei, dass mehr und mehr Wähler:innen diesen Weg für ihre Stimmabgabe bevorzugen.

Sicherheit Online-Wahl POLYAS

Last but not least kann natürlich auch die Wahlbeteiligung gesteigert werden, da Wähler:innen bei der Online-Wahl ihre Stimme zeit- und ortsflexibel abgeben können und z. B. nicht bei einer Versammlung in Person anwesend sein müssen, um zu wählen. 

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Rückblick und Ausblick zur Blogpost-Serie

Sie haben Teil 1 unserer Serie verpasst? Kein Problem! Hier können Sie den Beitrag lesen.

Im nächsten Teil der Blogpost-Serie „Mythen und Fakten zur Sicherheit von Online-Wahlen“ widmen wir uns der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Kommen Sie gerne in den nächsten Wochen wieder, um mehr zu diesem Thema zu erfahren!