Parteien sind einer der Hauptakteure der Demokratie in Deutschland – für die Demokratie innerhalb der Parteien sorgen unter anderem Mitgliederentscheide. Diese geben der Basis eine Stimme und sind ein Mittel, um gehört zu werden. Was ein Mitgliederentscheid ist und wann die Mitglieder befragt werden, erfahren Sie hier.
Mitgliederentscheide in Parteien: Noch ziemlich neu
Erst seit den 1990er Jahren gibt es Mitgliedsentscheide in Parteien. Seitdem können auch einfache Mitglieder bei wichtigen Sach- und Personalfragen mitentscheiden – unabhängig davon, wie lange sie schon in der Partei sind oder welche Funktion sie inne haben. Das gibt der Basis eine Möglichkeit der Mitgestaltung und gibt der Spitze ein Gefühl für die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Mitglieder.
Häufig lassen Parteien ihre Basis nach einer Wahl über den möglichen Koalitionsvertrag entscheiden. Der aktuellste Beispiel sind hier die FDP-Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, sowie die Grünen in Schleswig-Holstein.
Doch auch Personalfragen können mit Hilfe von Mitgliederbefragungen geklärt werden – auf diese Weise haben die Grünen ihr Spitzenteam für die Bundestagswahl 2017 festgelegt.
Wer kann was wählen: Das entscheidet die Satzung
Alle größeren Parteien setzen auf Mitgliederentscheide. Die CSU hat erst vor wenigen Jahren ihre Satzung dementsprechend umgeändert. In der jeweiligen Satzung der Parteien ist auch festgelegt, in welchen Fällen die Mitglieder befragt werden und auf welche Art und Weise diese Befragungen stattfinden.
So werden in der FDP die Mitglieder bei Personalangelegenheiten nicht befragt, sondern ausschließlich bei Sachfragen. In anderen Parteien wie beispielsweise bei den Grünen oder auch der SPD werden Personalfragen durch eine Befragung der Mitglieder entschieden. In der Bayern-SPD gab es im Mai beispielsweise einen Mitgliederentscheid über den Landesvorsitz in der Partei.
Anträge für eine Mitgliederbefragung können vom Bundesverband oder den Landes- und Kreisverbänden eingereicht werden. Darüber hinaus kann man auf Parteitagen über die Durchführung eines Mitgliederentscheid abstimmen.
Auch die Art und Weise, wie gewählt wird, ist in der Satzung verankert. In den meisten Fällen können die Mitglieder bei solchen Entscheiden via Briefwahl ihre Stimme abgeben. Dass das auch einfacher und kostengünstiger geht, zeigen die FDP in NRW und Schleswig-Holstein, die Grünen in Schleswig-Holstein – dort konnten die Mitglieder online über den Koalitionsvertrag abstimmen. Mehr Informationen über Online-Abstimmungen in Parteien lesen Sie hier.