Organisationsreglement zur Delegiertenversammlung
In vielen Pensionskassen wählen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Vertreter beziehungsweise Delegierten, die ihre Interessen in der Pensionskasse vertreten. Die Aufgaben und Kompetenzen sind meist im Organisationsreglement der Pensionskasse geregelt. Im Folgenden haben wir noch einmal zusammengfasst, wie das Organisationsreglement in Pensionskassen aufgebaut ist.
Bestimmungen des Organisationsreglements
Zusammensetzung und Amtsdauer
Gemäß dem BVG sind Pensionskassen dazu verpflichtet, eine angemessene Vertretung aller Mitgliedergruppen zu gewährleisten. Deswegen muss im Organisationsreglement festgelegt werden, wie viele Vertreter von den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber entsendet werden.
Oft können Unternehmen nur je einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgebervertreter für die Delegiertenversammlung der Pensionskasse berufen. Bei anderen Pensionskassen hängt die Anzahl der Delegierten von der Zahl der Versicherten in den angeschlossenen Unternehmen ab. Je mehr Arbeitnehmer in einer Institution versichert sind, desto mehr Delegierte kann dieser Arbeitgeber zur Versammlung schicken.
Ein Organisationsreglement muss außerdem regeln, ob die Delegierten gewählt oder ernannt werden. Meistens sind Vorsorgekommissionen in Unternehmen für die Ernennung der Delegierten zuständig. Die Amtsdauer der Delegierten beträgt in der Regel vier Jahre.
Einberufung der Delegiertenversammlung
In der Regel finden Delegiertenversammlungen einmal im Jahr statt. Für die Einberufung der Delegiertenversammlung ist der Stiftungsrat zuständig. Außerdem können die Delegierten in dringenden Fällen selbst eine außerordentliche Versammlung einberufen. Hierfür muss allerdings ein gewisser Anteil der Delegierten zustimmen.
Aufgaben der Delegiertenversammlung
Es ist empfehlenswert, die Aufgaben der Delegierten im Organisationsreglement festzuhalten. Typische Aufgaben der Delegiertenversammlung sind beispielsweise:
- Wahl der Stiftungsratsmitglieder und des Stiftungsratspräsidenten
- Empfehlungen zur Handlung des Stiftungsrates
- Bestätigung des Geschäftsberichts, der Jahresrechnung sowie der Bilanz-Berichte
- Bearbeitung verschiedener Anliegen der Versicherten
- Behandlung verschiedener Fragen und Probleme der Geschäftsführung oder des Stiftungsrates
Eine Aufgabe aber ist in allen Pensionskassen mit Delegiertenversammlung gleich: Die Wahl des Stiftungsrates. Erfahren Sie hier mehr über den Ablauf der Stiftungsratswahl auf der Delegiertenversammlung
Vorteile der Live-Abstimmung auf der Delegiertenversammlung
Ob Wahl der Stiftungsratsmitglieder oder Reglementänderung – mit einem Klick können Ihre Delegierten ihre Stimme abgeben. Bei der Live-Abstimmung mit POLYAS werden die Stimmen sicher und schnell ausgezählt. So sparen Sie wertvolle Zeit auf der Delegiertenversammlung und vermeiden Fehler bei der Stimmenauszählung. Profitieren Sie auch vom komfortablen Wahlmanagement bei Online-Abstimmungen mit POLYAS. Außerdem haben auch die Delegierten, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, die Möglichkeit von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und online abzustimmen.