Ablauf von Stiftungsratswahlen auf der Delegiertenversammlung
Der Stiftungsrat wird in Pensionskassen oft durch Delegierte gewählt. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Ablauf von Stiftungsratswahlen auf der Delegiertenversammlung.
Vorbereitung der Delegiertenversammlung
Wahlbeauftragte bestimmen
Die Geschäftsführung oder das Wahlbüro bereiten die bevorstehenden Stiftungsratswahlen in der Pensionskasse vor. Grundsätzlich ist es sehr empfehlenswert, eine für die Wahl verantwortliche Instanz explizit im Wahlreglement zu benennen. So vermeidet man eventuelle Verzögerungen oder Störungen beim Wahlmanagement. Denn die Wahlbeauftragten behalten den ganzen Wahlprozess im Auge.
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Wahlbekanntmachung und Wahlvorschläge
Nach der Bestellung der Wahlbeauftragten werden die Delegierten über die bevorstehenden Stiftungsratswahl informiert. Aus der Wahlbekanntmachung müssen Ort und Zeit der Veranstaltung hervorgehen. Auch Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen sollten in der Wahlbekanntmachung enthalten sein.
In einigen Pensionskassen dürfen alle aktiven Mitglieder Wahlvorschläge für die Stiftungsratswahl einreichen. In anderen wählen Delegierte die Mitglieder des Stiftungsrates aus ihrer Mitte. Ihr Wahl- oder Organisationsreglement sollte Aussagen darüber treffen, wer Wahlvorschläge einreichen darf und welche Form die Wahlvorschläge haben müssen. Die Wahlbeauftragten überprüfen die eingegangen Wahlvorschläge und erstellen eine (oder mehrere) endgültige Kandidatenlisten.
Während der Delegiertenversammlung
Neben der Wahl des Stiftungsrats wird auf der Delegiertenversammlung oft auch über weitere Traktanden entschieden. Deshalb ist es ratsam, ausreichend Zeit für die Versammlung einzuplanen. Die Delegierten können ihre Stimme entweder per Handzeichen, oder schriftlich abgeben. Oft entscheidet man sich für die erste Variante, um Zeit zu sparen und so viele Abstimmungen wie möglich abhalten zu können. Außerdem kann man abwesenden Delegierten die Möglichkeit anbieten, ihre Stimme per Brief abzugeben.
Einfacher und effizienter ist es jedoch die Beschlüsse auf der Delegiertenversammlung mittels der Live-Abstimmung zu fassen. Informieren Sie sich jetzt darüber, wie die Live-Abstimmung mit POLYAS funktioniert
Bei der Stimmenauszählung wenden einige Pensionskassen das Majorzwahlprinzip an. Dabei gewinnen die Kandidaten mit meisten den Stimmen (einfache Mehrheit). Dieses Verfahren ist für schriftliche Wahlen typisch. Andere Pensionskassen bevorzugen dagegen die Wahl nach dem Prinzip der absoluten Mehrheit, bei dem ein Kandidat mehr als 50% der abgegeben Stimmen erzielen muss, um zu gewinnen.
Das absolute Mehr kann man auch anders berechnen: Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen wird durch die Anzahl der zu besetzenden Plätze im Stiftungsrat geteilt. Schließlich halbiert man dieses Ergebnis. Das absolute Mehr ist dann die nächst größere ganze Zahl. Kandidaten sind gewählt, wenn sie die diese Zahl erreicht haben.
In beiden Fällen benötigt man oft ein zusätzliches Personal, um die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Nach der Stimmenauszählung veröffentlichen die Walbeauftragten die endgültigen Wahlergebnisse.
Online-Stiftungsratswahlen in der Pensionskasse einführen
Dank der Online-Wahl können Ihre Delegierten auch in Abwesenheit von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Außerdem benötigen Sie auf der Delegiertenversammlung kein zusätzliches Personal. Sie erhalten rechtsverbindliche Wahlergebnisse binnen 60 Sekunden auf Knopfdruck. Lesen Sie hier den Erfahrungsbericht der Pensionskasse SBB, die ihre Stiftungsratswahl bereits online durchgeführt hat und lernen Sie die Vorteile der Online-Stiftungsratswahl kennen.
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